Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 18/1989

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 18/1989

Gesetz vom 24. November 1988, mit dem der Baufonds Bundesstraßen-Vorfinanzierung aufgelöst wird (LGBl.Nr. 18/1989)

Langtitel

Gesetz vom 24. November 1988, mit dem der Baufonds Bundesstraßen-Vorfinanzierung aufgelöst wird
StF: LGBl. Nr. 18/1989 (XV. Gp. RV 173 AB 196 )

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

§ 1

Der Baufonds Bundesstraßen-Vorfinanzierung wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgelöst. Vorhandene Fondsmittel sind zweckgebunden für den Landesstraßenbau zu verwenden.

§ 2

Das Gesetz vom 2. März 1971, LGBl. Nr. 18, betreffend die Errichtung eines Fonds zur Vorfinanzierung des Baues einer Bundesstraße im Abschnitt Mörbisch - Illmitz in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 22/1976 und LGBl. Nr. 23/1979, tritt außer Kraft.

§ 3

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1988 in Kraft.
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