Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 35/2001

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 35/2001

Gesetz vom 12. Juli 2001, mit dem das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 aufgehoben wird (LGBl.Nr. 35/2001)

Langtitel

Gesetz vom 12. Juli 2001, mit dem das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 35/2001 (XVIII. Gp. RV 109 AB 123 )

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

§ 1

Das Gesetz vom 24. November 1994 über die Erhebung einer Getränke- und Speiseeisabgabe (Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994), LGBl. Nr. 11/1995, wird aufgehoben.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
(2) Das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 ist auf die Erhebung gemeinschaftsrechtskonformer Abgaben, die sich auf den Zeitraum bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes bezieht, weiterhin anzuwenden.
(3) Das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 ist auf Sachverhalte, die sich vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ereignet haben, weiterhin anzuwenden.
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