LGBl.Nr. 29/2024
LGBl.Nr. 29/2024
Verordnung der Landesregierung vom 14. Mai 2024, mit der die Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze angepasst wird (LGBl.Nr. 29/2024)
Langtitel
Verordnung der Landesregierung vom 14. Mai 2024, mit der die Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze angepasst wird
StF: LGBl. Nr. 29/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 25 Abs. 2 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes – TVAG, LGBl. Nr. 58/2011 , zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 3/2024 , wird verordnet:
§ 1
Die Beträge der Ausgleichsabgabe für Spielplätze nach § 25 Abs. 1 TVAG werden wie folgt angepasst: a) sieben bis zwölf Wohnungen 6.125,- Euro, b) 13 bis 24 Wohnungen 12.250,- Euro, c) 25 bis 50 Wohnungen 18.376,- Euro, d) mehr als 50 Wohnungen 30.626,- Euro
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 8. März 2022, mit der die Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze angepasst wird, LGBl. Nr. 33/2022 , außer Kraft.