Alarmpläne Gewässerökologie Bayern
1. Anlass und Ziel
1.1
In den großen Flüssen Bayerns, der Donau und dem staugeregelten Main, können insbesondere in den Sommermonaten gewässerökologisch kritische Zustände auftreten.
1.2
¹Zur frühzeitigen Erfassung solcher Zustände, der Sensibilisierung der Gewässernutzer und der Öffentlichkeit sowie zur Einleitung koordinierter Maßnahmen werden „Alarmpläne Gewässerökologie Bayern“ aufgestellt:
– Alarmplan bayerische Donau Gewässerökologie (ADÖ) Stand: 1. Mai 2020
– Alarmplan bayerischer staugeregelter Main Gewässerökologie (AMÖ) Stand: 1. Mai 2020.
²Sie ergänzen inhaltlich den Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern.
2. Adressaten
Die „Alarmpläne Gewässerökologie“ richten sich an die örtlich zuständigen Behörden (Regierungen, Wasserwirtschaftsämter, Landesamt für Umwelt, Kreisverwaltungsbehörden) und sprechen Pflichten von Kraftwerksbetreibern und Einleitern an.
3. Veröffentlichung
3.1
¹Die „Alarmpläne Gewässerökologie Bayern“ werden mittels elektronischer Medien veröffentlicht. ²Sie stehen im Internetangebot des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter der angegebenen Bezeichnung sowie in der Datenbank BAYERN.RECHT zur Verfügung.
3.2
Sie werden bei Bedarf aktualisiert und fortgeschrieben.
3.3
¹Im Falle einer Änderung der „Alarmpläne Gewässerökologie Bayern“ werden die geänderten sowie die jeweils gültigen Versionen sowohl im Internet als auch in der Datenbank BAYERN.RECHT veröffentlicht. ²Die Versionen werden in Papierform im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz archiviert.
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
¹Diese Bekanntmachung tritt am 20. Mai 2020 in Kraft und gilt unbefristet. ²Das Ministerialschreiben vom 23. August 2012 Az. 54d-U4472.3-2010/1-34 wird aufgehoben.
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor
Anlagen
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