Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 93/2022

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl.Nr. 93/2022

3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (LGBl.Nr. 93/2022)

Beachte für folgende Bestimmung

Link zum konsolidierten Text der Vereinbarung (RIS-Bundesrecht)

Langtitel

3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
StF: LGBl.Nr. 93/2022 (GP XXIX RV 228/2022 AB 248/2022 LT 9)

Präambel/Promulgationsklausel

1. Der Oö. Landtag hat beschlossen: „Der Abschluss der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau wird genehmigt.“ 2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 7 mit 29. September 2022 in Kraft getreten. 3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 158/2022 kundgemacht.
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