Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 379/1980

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 379/1980

Zusatzprotokoll zum Abkommen *) zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich, unterzeichnet in Wien am 13. Mai 1976 (BGBl. Nr. 379/1980)

Langtitel

Zusatzprotokoll zum Abkommen *) zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich, unterzeichnet in Wien am 13. Mai 1976
StF: BGBl. Nr. 379/1980 (NR: GP XV RV 139 AB 221 S. 24. BR: AB 2115 S. 393. )

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien sind übereingekommen wie folgt:
_______________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 378/1980

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß seinem Artikel 2 erster Absatz am 9. September 1980 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich, das am 13. Mai 1976 in Wien unterzeichnet wurde, findet auch auf die in der Anlage, die einen integrierenden Bestandteil dieses Zusatzprotokolls bildet, angeführten Studienrichtungen Anwendung.

Artikel 2

Dieses Zusatzprotokoll bedarf der Ratifikation und tritt nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich vom 13. Mai 1976 in Kraft. Dieses Zusatzprotokoll wird auf unbegrenzte Dauer geschlossen. Es tritt außer Kraft, wenn das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich vom 13. Mai 1976 außer Kraft tritt. Zu Urkund dessen haben die gefertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen. Geschehen zu Wien, am 18. September 1978 in zwei Urschriften, in deutscher und bulgarischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind. Anlage Österreichische Studienrichtungen 1 ) Bulgarische Studienrichtungen 1 ) Montangeologie Geologie und Prospektierung der Bodenschätze Bergwesen (wenn das Thema der Dissertation auf dem Gebiet der Aufbereitung liegt) Aufbereitung mineralischer Rohstoffe Kulturtechnik und Wasserwirtschaft (wenn das Thema der Dissertation auf dem Gebiet des Meliorationswesens liegt) Wassermeliorationsbau Markscheidewesen Markscheidewesen Technische Mathematik Studienzweig Mathematik naturwissenschaftlicher Richtung Mechanik (wenn der Schwerpunkt auf der Anwendung der Mathematik auf den Gebieten der Mechanik und Physik liegt Geographie Geographie 2 ) Studienzweig Geographie (Lehramt) Geographie Studienzweig Raumforschung und Raumordnung Studienzweig Kartographie Geographie 2 ) (gleichwertig, wenn bis Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums in Österreich sowohl Lehrveranstaltungen über Theorie und Methodenlehre der Geographie im Ausmaß von vier Semesterwochenstunden inskribiert werden, als auch eine Ergänzungsprüfung über den Stoff dieser Lehrveranstaltungen abgelegt wird) Physik Physik 2 ) Chemie Chemie 2 ) Studienzweig Chemie Mathematik Mathematik 2 ) Studienzweig Mathematik Pharmazie Pharmazie (gleichwertig jenen Absolventen der österreichischen Studienrichtung Pharmazie, welche von der Möglichkeit des Austausches der Prüfungsfächer gemäß § 9 Absatz 6 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen, österreichisches Bundesgesetzblatt Nr. 326/1971, Gebrauch gemacht haben) Erdwissenschaften Studienzweig Mineralogie-Kristallographie oder Studienzweig Petrologie oder Studienzweig Paläontologie Geologie (je nach Schwerpunktsetzung imStudium) 2 ) Erdwissenschaften Studienzweig Technische Geologie Geologie (je nach Schwerpunktsetzung im Studium) 2 ) oder Geologie und Prospektierung der Bodenschätze Biologie Studienzweig Botanik Biologie, Profil Ökologie, Bioreserven und Umweltschutz (wenn der Schwerpunkt im Studium bei der Botanik liegt) 2 ) Studienzweig Zoologie Biologie, Profil Ökologie, Bioreserven und Umweltschutz (wenn der Schwerpunkt im Studium bei der Zoologie liegt) 2 ) Biologie, Profil Fischzucht und Fischwirtschaft 2 ) Studienzweig Mikrobiologie Biologie, Profil Allgemeine und industrielle Mikrobiologie 2 ) Pädagogik Pädagogik Psychologie Psychologie Deutsche Philologie Deutsche Philologie Bulgarisch Bulgarische Philologie Anglistik und Amerikanistik Englische Philologie Französisch Französische Philologie Italienisch Italienische Philologie Spanisch Spanische Philologie Russisch Russische Philologie Polnisch Slawische Philologie Studienzweig Polnisch Serbokroatisch Slawische Philologie Studienzweig Serbokroatisch Tschechisch Slawische Philologie Studienzweig Tschechisch Klassische Philologie (Latein) Klassische Philologie, Profil Latein Klassische Philologie (Griechisch) Klassische Philologie, Profil Griechisch _______________ 1 ) Wenn das Studium nur in Verbindung beziehungsweise in Kombination mit einer anderen Studienrichtung (mit einem anderen Studienzweig) beziehungsweise mit einem anderen Fach studiert werden darf, ist die Gleichwertigkeit nur dann gegeben, wenn auch die zu kombinierende Studienrichtung (der zu kombinierende Studienzweig) beziehungsweise das zweite Fach gültig abgeschlossen ist.) (Anm.: richtig: 2 ) Abschluß des Studiums an der Universität „Kliment Ochridski“ in Sofia.
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