Monitoring Gesetzessammlung

JMVBl. Nr. 5/1885

AT - Österreichisches Bundesrecht

JMVBl. Nr. 5/1885

Verordnung des Justizministeriums vom 31. December 1884, Z. 19668, betreffend den Vorgang bei der Erledigung des Besetzungsactes über eine Notarstelle. (JMVBl. Nr. 5/1885)

Beachte für folgende Bestimmung

In das JMVBl. aufgenommene Verordnungen galten den Justizbehörden gegenüber mit der Zustellung des Verordnungsblattes an sie als kundgemacht. Mangels eines einheitlichen Inkrafttretensdatums wird für die Dokumentation die Inkrafttretensregelung für das Reichsgesetzblatt ( RGBl. Nr. 113/1869 : 45 Tage nach Kundmachung) sinngemäß angewendet.

Langtitel

Verordnung des Justizministeriums vom 31. December 1884, Z. 19668, betreffend den Vorgang bei der Erledigung des Besetzungsactes über eine Notarstelle.
StF: JMVBl. Nr. 5/1885
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