Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 353/2011

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 353/2011

Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge “Zone I: In unmittelbarer Nähe der im gesamten Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Haltestellen (Schulbushaltestellen und Annahmestellen - IVB, ÖBB, Post und Regiobus)” in § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 5. Oktober 2004 über die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten als gesetzwidrig aufgehoben wird (BGBl. II Nr. 353/2011)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge “Zone I: In unmittelbarer Nähe der im gesamten Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Haltestellen (Schulbushaltestellen und Annahmestellen - IVB, ÖBB, Post und Regiobus)” in § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 5. Oktober 2004 über die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten als gesetzwidrig aufgehoben wird
StF: BGBl. II Nr. 353/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 in Verbindung mit § 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010 , wird kundgemacht:
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht