Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 123/2012

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 123/2012

Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke (BGBl. II Nr. 123/2012)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
StF: BGBl. II Nr. 123/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 59 Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333, und des § 5 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86, jeweils zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 140/2011 , wird verordnet:

§ 1.

Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, sind den Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen zu Wohlfahrtszwecken zu überweisen.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2012 in Kraft.
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