Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 139/1998

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 139/1998

Verordnung des Bundesministers für Justiz gemäß § 2 Abs. 3 Grundbuchsumstellungsgesetz (BGBl. II Nr. 139/1998)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz gemäß § 2 Abs. 3 Grundbuchsumstellungsgesetz
StF: BGBl. II Nr. 139/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 3 Grundbuchsumstellungsgesetz, BGBl. Nr. 550/1980 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:

§ 1.

Mit den Eintragungen des Hauptbuchs sind die Eintragungen des Grundsteuer- oder Grenzkatasters wiederzugeben, aus denen sich ergibt, ob ein Grundstück in den Grenzkataster eingetragen ist und ob die Fläche auf Grund von numerischen Angaben (Koordinaten, Maßzahlen) berechnet wurde.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1998 in Kraft.
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