Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 138/1950

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 138/1950

Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Mai 1950, betreffend die Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Commonwealth von Australien. (BGBl. Nr. 138/1950)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Mai 1950, betreffend die Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Commonwealth von Australien.
StF: BGBl. Nr. 138/1950

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 Abs. 4 des Patentschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, BGBl. Nr. 123, und des § 10 Abs. 4 des Markenschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, BGBl. Nr. 125, wird festgestellt, daß die Prioritätsfristen des § 13 Abs. 1 des Patent-ÜG. und des § 10 Abs. 1 des Marken-ÜG. zugunsten der Staatsangehörigen des Commonwealth von Australien verlängert sind.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht