Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. III Nr. 131/2003

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. III Nr. 131/2003

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien (BGBl. III Nr. 131/2003)

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien
StF: BGBl. III Nr. 131/2003 idF BGBl. III Nr. 53/2005 (VFB) (NR: GP XXII RV 11 AB 151 S. 28. BR: AB 6831 S. 700. )

Ratifikationstext

Die Mitteilung wurde am 10. September 2003 abgegeben. Das Abkommen ist mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:
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