Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 256/2018

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 256/2018

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) und von bestimmten IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben, übertragen werden (BGBl. II Nr. 256/2018)

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) und von bestimmten IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben, übertragen werden
StF: BGBl. II Nr. 256/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. Betrieb und Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal)

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung des Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) gemäß § 1 Abs. 2 Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmensserviceportalgesetz – USPG), BGBl. I Nr. 52/2009 idF BGBl. I Nr. 32/2018 , betraut.

§ 2. Betrieb und Weiterentwicklung von IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung jener IT-Verfahren betraut, die bisher von der Bundesrechenzentrum GmbH betrieben und weiterentwickelt wurden und zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben und durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idF BGBl. I Nr. 164/2017 , nunmehr zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gehören. Das sind: 1. Projekt- und Ressourcenmanagement (PRM) 2. Bundes-Content Management System (Bundes-CMS) 3. Geschäftsprozessmodellierung 4. IKT-Sicherheitsportal 5. Basiskomponente Identity Management 6. Basiskomponente Textsuche 7. IT-Architekturmanagement-Tool 8. Kosten/Nutzen-Analyse-Tool 9. Basiskomponente BMF-meinpostkorb.at 10. Online Formulare (Melde- und Kommunikationsinfrastruktur) 11. IT-Prüfungs- und Organisationscontrolling
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