BGBl. Nr. 43/1957
BGBl. Nr. 43/1957
Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, betreffend eine gleichartige Behandlung pharmazeutischer Spezialitäten bei Erteilung der Vertriebsbewilligung (BGBl. Nr. 43/1957)
Langtitel
Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, betreffend eine gleichartige Behandlung pharmazeutischer Spezialitäten bei Erteilung der Vertriebsbewilligung
StF: BGBl. Nr. 43/1957
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die italienische Regierung haben in Anerkennung der Notwendigkeit, für den Vertrieb pharmazeutischer Spezialitäten in Italien und in Österreich sanitäre Normen zu schaffen, durch welche die in den am 23. Dezember 1908 ausgetauschten Noten enthaltenen Anordnungen ersetzt werden sollen, die folgende Vereinbarung getroffen:
Ratifikationstext
Das Übereinkommen ist gemäß seiner Ziffer 6 am 19. November 1956 in Kraft getreten.