BGBl. II Nr. 113/2005
BGBl. II Nr. 113/2005
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit (BGBl. II Nr. 113/2005)
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit
StF: BGBl. II Nr. 113/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 140d des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 173/2004 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Inneres verordnet:
§ 1. Pauschalbetrag
Der Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person beträgt 7 Euro.
§ 2. In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.