Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 113/2005

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 113/2005

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit (BGBl. II Nr. 113/2005)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit
StF: BGBl. II Nr. 113/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 140d des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 173/2004 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Inneres verordnet:

§ 1. Pauschalbetrag

Der Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person beträgt 7 Euro.

§ 2. In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
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