BGBl. II Nr. 482/2002
BGBl. II Nr. 482/2002
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über den neunten Nachtrag zum Arzneibuch (BGBl. II Nr. 482/2002)
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über den neunten Nachtrag zum Arzneibuch
StF: BGBl. II Nr. 482/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 des Arzneibuchgesetzes, BGBl. Nr. 195/1980 , zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2002 , wird verordnet:
§ 1.
Die deutschsprachige Fassung des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt. Das Europäische Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt die dritte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches.
§ 2.
Die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die durch Vorschriften des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
§ 3.
Der Nachtrag wird bei der Österreichischen Staatsdruckerei GesmbH verlegt.