Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 482/2002

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 482/2002

Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über den neunten Nachtrag zum Arzneibuch (BGBl. II Nr. 482/2002)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über den neunten Nachtrag zum Arzneibuch
StF: BGBl. II Nr. 482/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 des Arzneibuchgesetzes, BGBl. Nr. 195/1980 , zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2002 , wird verordnet:

§ 1.

Die deutschsprachige Fassung des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt. Das Europäische Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt die dritte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches.

§ 2.

Die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die durch Vorschriften des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

§ 3.

Der Nachtrag wird bei der Österreichischen Staatsdruckerei GesmbH verlegt.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht