BGBl. II Nr. 31/2007
BGBl. II Nr. 31/2007
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und das Emblem des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung in chinesischer Sprache (BGBl. II Nr. 31/2007)
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und das Emblem des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung in chinesischer Sprache
StF: BGBl. II Nr. 31/2007