Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 308/2005

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 308/2005

Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über das militärische Hoheitszeichen (BGBl. II Nr. 308/2005)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über das militärische Hoheitszeichen
StF: BGBl. II Nr. 308/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 4 des Wehrgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 146, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2005 , wird verordnet:

§ 1.

(1) Das militärische Hoheitszeichen besteht aus einem weiß ausgefüllten, gleichseitigen auf der Spitze stehenden Dreieck, das in einem rot ausgefüllten Kreis eingeschrieben ist (Anlage 1) .
(2) Zur Kennzeichnung militärischer Sachgüter kann das militärische Hoheitszeichen nach Maßgabe militärischer Interessen durch eine gleichseitige auf der Spitze stehende Dreieckslinie, die in eine Kreislinie eingeschrieben ist, gestaltet werden (Anlage 2) .

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft. Anlage 1 Anlage 2
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