Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 529/1992

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 529/1992

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen (BGBl. Nr. 529/1992)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
StF: BGBl. Nr. 529/1992 idF BGBl. Nr. 163/1993 (DFB)

Änderung

BGBl. Nr. 48/1993
BGBl. Nr. 282/1996
BGBl. II Nr. 82/2000
BGBl. II Nr. 286/2004
BGBl. II Nr. 307/2006
BGBl. II Nr. 362/2011

§ 1.

Für die nachstehend angeführten Lehrgänge zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen: 1. Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern (Anlage A.1) 2. Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Bewegung und Sport an Schulen (Anlage A.2) 3. Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrerinnen und Tennislehrern (Anlage A.3) 4. Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrerinnen und Reitlehrern (Anlage A.4) 5. Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrerinnen und Voltigierlehrern (Anlage A.5) 6. Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Gespannfahren (Anlage A.6) 7. Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Skiführerinnen und Berg- und Skiführern (Anlage A.7) 8. Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrerinnen und Skilehrern und Skiführerinnen und Skiführern (Anlage A.8) 9. Lehrgang zur Ausbildung von Snowboardlehrerinnen und Snowboardführerinnen und Snowboardlehrern und Snowboardführern (Anlage A.9) 10. Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainerinnen und Diplomtrainern (Anlage B.1) 11. Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern (Anlage B.2) 12. Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainerinnen und Fußballtrainern (Anlage B.3) 13. Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Ski/Alpin (Anlage B.4) 14. Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainerinnen und Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit (Anlage B.5) 15. Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Gewehr (Anlage B.6) 16. Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Pistole (Anlage B.7) 17. Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Allgemeine Körperausbildung (Anlage B.8) 18. Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren (Anlage C.1) 19. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren (Anlage C.2) 20. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren (Anlage C.3) 21. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren (Anlage C.4) 22. Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktorinnen und Skiinstruktoren (Anlage C.5) 23. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf (Anlage C.6) 24. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren (Anlage C.7) 25. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern-Alpin (Anlage C.8) 26. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern (Anlage C.9) 27. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern (Anlage C.10) 28. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eisstockschießen, Sportkegeln und Kinderturnen (Anlage C.11) 29. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für die Sportausübung für Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Mentalbehinderungen (Anlage C.12) 30. Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren (Anlage C.13) 31. Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktoren (Anlage C.14) 32. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gespannfahren (Anlage C.15) 33. Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktorinnen und Fußballinstruktoren (Anlage C.16) 34. Lehrgang zur Ausbildung von Tennisinstruktorinnen und Tennisinstruktoren (Anlage C.17) 35. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Breitensport (Anlage C.18) 36. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport (Anlage C.19) 37. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Mountainbike (Anlage C.20) 38. Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball (Anlage C.21) 39. Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten (Anlage D)

§ 2.

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1992 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern erlassen wurden, BGBl. Nr. 201/1975 , in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 624/1975 , 69/1978, 58/1980, 69/1982, 140/1985 und 202/1987 außer Kraft. Diese Verordnung gilt jedoch noch für Lehrgänge, die vor dem 1. September 1992 eingerichtet wurden.
(3) § 1 Z 8 sowie die Anlagen A.8 und B.8 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 48/1993 treten mit 1. Dezember 1992 in Kraft.
(4) § 1 Z 36, die Neubezeichnung der Anlagen (Z 37 und Z 38) sowie die Anlagen B.3 und C.20 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 282/1996 treten mit 1. Mai 1996 für die Lehrgänge, die ab diesem Zeitpunkt eingerichtet werden, in Kraft.
(5) § 1 Z 9 und Z 38, die Neunummerierung der Anlagen sowie die Anlagen A.8, A.9 und C.21 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 82/2000 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
(6) § 1 sowie die Anlagen A.3, A.4, A.6, A.7, A.8, B.5, C.2.1, C.2.2, C.2.3, C.3, C.6, C.7, C.8.1, C.8.2, C.15, C.22, C.23, C.24, C.25 und C.26 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 286/2004 treten hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2004, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2005 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft. Die Anlagen C.2 und C.8 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 82/2000 treten hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2004 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2005 außer Kraft.
(7) Anlage A.1 Abschnitt II und V, Anlage A.2 Abschnitt I, II, III und V, Anlage A.4 Abschnitt II und V, Anlage A.5 Abschnitt II und V, Anlage A.6 Abschnitt II und V, Anlage A.8 Abschnitt II und V, Anlage A.9 Abschnitt II und V, Anlage B.1 Abschnitt II und V, Anlage B.2 Abschnitt II und V, Anlage B.3 Abschnitt II und V, Anlage B.4 Abschnitt II und V, Anlage B.5 Abschnitt II und V, Anlage B.6 Abschnitt II und V, Anlage B.7 Abschnitt II, Anlage B.8 Abschnitt II und V, Anlage C.1 Abschnitt II und V, Anlage C.3 Abschnitt II und V, Anlage C.4 Abschnitt II und V, Anlage C.5 Abschnitt II und V, Anlage C.9 Abschnitt II und V, Anlage C.10 Abschnitt II, Anlage C.11 Abschnitt II und V, Anlage C.12 Abschnitt II und V, Anlage C.13 Abschnitt II und V, Anlage C.14 Abschnitt II und V, Anlage C.15 Abschnitt II und V, Anlage C.16 Abschnitt II und V, Anlage C.17 Abschnitt II und V, Anlage C.18 Abschnitt II und V, Anlage C.19 Abschnitt II und V, Anlage C.22 Abschnitt II und V, Anlage C.23 Abschnitt II und V, Anlage C.24 Abschnitt II und V, Anlage C.25 Abschnitt II und V, Anlage D.1 Abschnitt II und V sowie Anlage D.2 Abschnitt II und V dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 307/2006 treten mit 1. September 2006 in Kraft.
(8) § 1, die Überschriften der Anlagen A.1, A.2, A.4 bis A.7, A.9, B.1 bis B.8, C.2 bis C.5, C.7 bis C.16, C.18 bis C.21, D sowie die Anlagen A.3, A.8, C.1, C.6 und C.17 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 362/2011 treten hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft. Die Anlagen C.4, C.9, C.10, C.16 bis C.19, C.21 sowie D.1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 307/2006 treten hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. September 2011 (Anm.: richtig wäre: 30. September 2011) und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft. Artikel II Die in den Anlagen enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949 , zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 329/1988 , bekanntgemacht. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage A.1 LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON SPORTLEHRERINNEN UND SPORTLEHRERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Sportlehrers vertraut zu machen. Sportlehrer im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den folgenden Bestimmungen ausgebildeter und qualifizierter Fachlehrer für den Sportunterricht, der befähigt ist, eine allgemeine sportliche Grundausbildung und darüber hinaus eine vertiefte Ausbildung in mindestens einer Sportart zu vermitteln. Er soll befähigt sein, die Freizeit- und Urlaubsbetreuung aller Altersgruppen zu gestalten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Wenn nicht gesondert angegeben, so haben die Gegenstände und die Anzahl der Wochenstunden für Frauen und Männer gleiche Gültigkeit). Wochenstunden Semester Summe 1. 2. 3. 4. A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion …………………………………………... 1 1 1 1 4 2. Deutsch …………………………………………… 2 2 - - 4 3. Lebende Fremdsprache …………………………… 2 2 2 2 8 4. Politische Bildung und Organisationslehre ………. 1 - - - 1 5. Lebenskunde ……………………………………… 1 - - - 1 6. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen ……. 1 1 - - 2 7. Geschichte von Bewegung und Sport ………..…… 1 - - - 1 8. Gerätekunde und Sportstättenbau …………………. 1 - - - 1 9. Funktionelle Anatomie und Haltungsdeformitäten … 2 - - - 2 10. Gesundheitserziehung und Physiologie …………… - 2 2 2 6 11. Erste Hilfe …………………………………………. - 2 - - 2 12. Pädagogik …………………………………………. 2 - - - 2 13. Didaktik und Methodik …………………………… 2 - - - 2 14. Sportpsychologie …………………………………. - 1 2 - 3 15. Sportmanagement ………………………………… - - 1 1 2 16. Bewegungslehre und Biomechanik ……………… - - 2 1 3 17. Trainingslehre ……………………………………. 2 2 2 . 6 18. Sportkundliches Seminar ………………………… 2 2 2 - 6 20 15 14 9 58 II. Praktische Übungen F/M F/M F/M F/M Summe 19. Allgemeine Grundausbildung …………………….. 2/2 -/- -/- -/- 2/2 20. Basketball ………………………………………… 2/2 -/- -/- -/- 2/2 21. Fußball ……………………………………………. -/- -/2 -/- -/- -/2 22. Handball/Faustball ………………………………... -/- 2/2 -/- -/- 2/2 23. Volleyball …………………………………………. 2/2 -/- -/- -/- 2/2 24. Tennis …………………………………………….. -/- 2/2 -/- -/- 2/2 25. Leichtathletik …………………………………….. -/- 5/5 -/- -/- 5/5 26. Schwimmen ……………………………………… 2/2 3/3 -/- -/- 5/5 27. Wasserspringen …………………………………... 2/2 -/- -/- -/- 2/2 28. Gerätturnen ………………………………………. 2/4 3/3 -/- -/- 5/7 29. Gymnastik ……………………………………….. 2/- 2/- 2/- 2/2 8/2 30. Skilauf …………………………………………… -/- 1/1 -/- 1/1 2/2 31. Massage …………………………………………. -/- 1/1 -/- -/- 1/1 32. Haltungsschulung und Ausgleichsgymnastik …… -/- -/- 3/3 2/2 5/5 33. Konditionsschulung ……………………………… -/- -/- 3/5 -/- 3/5 34. Praktisch-methodische Übungen ………………… 4/4 -/- 4/4 4/4 12/12 35. Praktisch-methodische Übungen (Leichtathletik) .. -/- -/- -/- 2/2 2/2 36. Praktisch-methodische Übungen (Schwimmen und Wasserspringen) ………………….…………….. -/- -/- 2/2 2/2 4/4 37. Praktisch-methodische Übungen (Spiele, sportliche Freizeitgestaltung) ……………………………….. -/- 2/2 2/2 2/2 6/6 18 21 16 15 70 III. Spezialfach (Sportart von jedem Schüler wählbar) 38. Spezielle Trainingslehre ………………………….. - - 1 - 1 39. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik ……. - - - 1 1 40. Spezielle Didaktik und Methodik ………………… - - - 1 1 41. Spezielle Praktisch-methodische Übungen ……… - - 3 5 8 - - 4 7 11 Gesamtstundenausmaß 38 36 34 31 139 B. Freigegenstände Pro Schüler höchstens 3 Gegenstände im Ausmaß von 2 Wochenstunden pro Gegenstand. Ein Freigegenstand darf nur mit mindestens 8 Schülern eröffnet werden. Im übrigen gilt § 3 Abs. 4 BGBl. Nr. 140/74 § 3 (4). C. Förderunterricht Im Ausmaß von 1 Wochenstunde: Lebende Fremdsprache. Aus pädagogischen, örtlichen oder anderen Gründen können die einzelnen Gegenstände auch im Blockunterricht absolviert werden. Eine Verlegung der einzelnen Gegenstände des Spezialfaches vom 3. in das 4. Semester bzw. vom 4. in das 3. Semester muß in jenen Fällen vorgenommen werden, in denen es der Eigenart des jeweiligen Spezialfaches entspricht bzw. wenn der zeitgerechte Abschluß für den Schüler gefährdet ist.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Vor Durchführung der Eignungsprüfung Ausbildungsgang zu erklären und auf die spätere ist der Berufsmöglichkeiten hinzuweisen. Zu Beginn eines jeden Semesters ist den Teilnehmern ein Überblick über den Lehr- und Lernbetrieb zu geben. Im 1. und 2. Semester ist zunächst eine allgemeine Grundlage und breite Basis in den einzelnen Gegenständen zu vermitteln, damit ein grundlegender Unterricht in den wichtigsten Sportsparten für alle Altersgruppen erteilt werden kann. Die Spezialausbildung des 3. und 4. Semesters soll den Sportlehrer in die Lage versetzen, in dieser Sparte ein umfassendes Training durchzuführen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Sportlehrers Bedacht zu nehmen. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den fachdidaktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen. Die Ausbildung in den fachdidaktischen Übungen (Ggst. 19-37) soll den künftigen Sportlehrer befähigen, einen wirkungsvollen, spartengerechten Unterricht zu führen. Das Verbessern des Eigenkönnens soll primär der Erkenntnisgewinnung dienen. Die für die praktische Tätigkeit notwendigen theoretischen Grundlagen wie zB Geschichte, Regelkunde, Sichern und Helfen und weitere notwendige Maßnahmen sind zu vermitteln. In den fachdidaktischen Übungen jener Sportarten, in denen meßbare Leistungen erbracht werden müssen, sind Limits zu erbringen, die den Schülern zu Beginn der Unterrichtsveranstaltung mitgeteilt werden müssen. Diese Anforderungen bilden eine der Grundlagen für einen positiven Abschluß.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgaben: Unter Bedachtnahme auf die Aufgaben der Schulen gemäß dem Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern sowie unter Bedachtnahme auf die allgemeinen Bildungsziele in den Lehrplänen der einzelnen Lehrgänge soll auch der Religionsunterricht vor allem auf die spezielle berufliche Situation der zukünftigen Leibeserzieher und Sportlehrer ausgerichtet sein. Ausgangspunkt ist das Kulturphänomen „Sport”. Dieses gilt es hinsichtlich ethischer, philosophisch-anthropologischer und theologischer Grundlagen zu reflektieren, zu begründen und in seinen Problemen richtungsweisend aufzuarbeiten. Der Religionsunterricht hat ausgehend von einem anthropologischen Grundsatz die theologische Dimension, vor allem in den ethisch-anthropologischen Fragen sowie die Letztbegründung und ganzheitliche Einordnung in den christlichen Lebensentwurf aufzuzeigen und Jesus Christus als Sinnantwort für den Menschen zu verkünden. Der Unterricht soll in besonderer Weise gewissensbildend wirken sowie Erziehung zu Frieden und verantworteter Freizeit sein. Der Religionsunterricht soll darlegen, daß Sport kein Religionsersatz sein kann. In den Unterricht ist daher die zeitgemäße Begründung des Sonntagsgottesdienstes einzubauen. Probleme der Freizeit-, Wochenend- und Sportentwicklung müssen aufgezeigt werden. Die positiven Werte des Sports sind überzeugend herauszuarbeiten, und auf Fehlentwicklungen muß aufmerksam gemacht werden. Die Leiblichkeit des Menschen ist biblisch aufzuweisen, zu begründen und zu bewerten. Didaktische Grundsätze: Zur Erreichung der Bildungsziele ist es erforderlich, von der Vorbildung und von der konkreten Situation der Schüler auszugehen. Je lebensnäher und erfahrungsbezogener die einzelnen Themen dargeboten werden, um so eher wird eine spätere Umsetzung durch die zukünftigen Leibeserzieher und Sportlehrer ermöglicht. Eine Reihe von Themen (zB Konfliktregelung und christliches Verzeihen) können in einer offenen und lebensnahen Diskussion vom Bereich des Sports auf andere Lebensbereiche (zB Ehe und Familie) übertragen werden. Großer Wert muß auf eine entsprechende Motivation, auf interessante Darbietung sowie auf sport(art)spezifische Themen gelegt werden. Nach Möglichkeit soll der Religionslehrer persönliche Erfahrungen im Sport in den Religionsunterricht einbringen. Durch den Einsatz geeigneter Medien, vor allem aus dem Bereich des Sports, soll der Unterricht anschaulich und motivierend gestaltet werden. Im Hinblick auf das Alter der Auszubildenden sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung anzuwenden. Die besonderen Ausbildungsformen (Lehrgänge in Kursform mit sehr vielen Unterrichtsstunden) müssen auch im Religionsunterricht berücksichtigt werden. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen kann das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Entsprechend der unterschiedlichen Dauer (ein bis acht Semester) und der Verschiedenartigkeit der Ausbildungsgänge ist der Lehrstoff des vorhandenen Lehrplanes entsprechend zu kürzen und auszuwählen. Lehrstoff: KERNTHEMEN A. Werterziehung im Sport: Ehrlichkeit, Selbstbeherrschung, Selbstlosigkeit, verzeihen und sich entschuldigen lernen, Schmerzen und Ungerechtigkeit ertragen lernen, Wahrhaftigkeit beim Spiel, Verstellung und Lüge. B. Fairneß: Abriß einer philosophischen Ethik über die Frage von „Gut und Böse”: Kant - Kategorischer Imperativ; Thomas von Aquin - Naturrechtsethik; Neues Testament - Goldene Regel. Die Schwächen europäischer Ethiken aufzeigen (Utilitarismus, Durchschnittsmoral, Erfolgsethik, Hedonismus ...). Darlegung der ethischen Problematik des reinen „Erfolgssports” anhand des „taktischen Fouls”; Gegenkonzepte gegen Gewaltstrukturen aufzeigen und positive Möglichkeiten, die zum Erfolg führen können, aufzeigen. Bibeltexte (Bergpredigt, Rangstreit der Jünger, vom sinnlosen Reichtum ua.). C. Hochleistungs- und Berufssport: Den positiven Sinn ua. am Gleichnis von den Talenten, Grenzen und Unsinn desselben aufzeigen (Gewalt, Egoismus, Haß, unfaire Praktiken, Verzweckung von Menschen für Show und Kommerz). D. Konflikte im Sport: Wert-, Normen-, Interessen- und Rollenkonflikte; damit im Zusammenhang der Konflikt zwischen Gottesdienstbesuch und Sportveranstaltungen am Sonntagvormittag (besonders für Jugendliche und Ministranten); richtige und falsche Konfliktlösungsstrategien. Orientierung an Jesus Christus bei Konfliktlösung: Kreuz auf sich nehmen (Grenze von Konfliktlösungen), Gleichnis vom verlorenen Sohn (verzeihen lernen); das Hohelied der Liebe nach Paulus ua. Bibeltexte; am Beispiel „Trainereffekt” eine oftmalige falsche und „billige” Konfliktlösung aufzeigen; der Trainer muß selbst lernen und lehren, vor allem in Kampfsportarten, verzeihen und vergessen können, Ungerechtigkeiten ertragen, sich entschuldigen lernen. Schuld und Vergebung. E. Weitere Themen: Profiethik, Schiedsrichterethik, Medienethik, Extremsportarten, Verantwortung für die Gesundheit, Aussagen der christlichen Morallehre und der christlichen Soziallehre. ERWEITERUNGSTHEMEN: Doping, ethische Bewertung des Boxsports, Kinderhochleistungssport, Sport und Umwelt (Respekt und Verantwortung für die Schöpfung); Leibfeindlichkeit des Christentums? Gewissen, Sünde und Schuld, das Böse, Erlösung und Umkehr, Menschenwürde und Menschenrechte, ethische Strukturprobleme der Geschlechter ua.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Der Religionsunterricht an den Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgespräches das mitgebrachte Wissen zu ergänzen, zusammenzufassen und auf den späteren Beruf hin auszurichten. Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade Gottes, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt wird. Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung nehmen können. Die Besonderheit der Organisation des evangelischen Religionsunterrichtes an diesen Schulen verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlich und wechselnd zusammengesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert werden können. Es ist jeweils in einem Semester ein Themenkreis zu behandeln. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Die Kirche und die Kirchen. Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich. Ökonomische Bewegung, Staat und Kirche in Partnerschaft (Prot.-Gesetz 1961). Volkskirche, Bekenntniskirche, Freikirche, Sekten. 2. Semester (1 Wochenstunde) Der Christ im täglichen Leben in der Familie Die zehn Gebote und die Menschenrechte. Die Familie in der heutigen Welt. Verantwortung und Dienst in der Gemeinde. Verantwortliche Freizeitgestaltung (Der Sonntag). Die Arbeit als Aufgabe. Beruf und Berufswahl. 3. Semester (1 Wochenstunde) Christliche Verantwortung in der Gesellschaft Die industrielle und technische Massengesellschaft. Die soziale Frage - Innere Mission und Diakonie. Die christliche Verantwortung für die Welt - Äußere Mission und Entwicklungshilfe. Christ und Politik. Christliche Liebe und Humanität. 4. Semester (1 Wochenstunde) Der Sinn des Lebens Der Leib als Tempel des heiligen Geistes (1. Kor., 6. Ps. 8). Verantwortung für Leib und Seele. Sexus - Eros - Agape. Hygiene - Sport - Tanz. Genußmittel. Unterhaltung. Euthanasie. Schutz keimenden Lebens. Selbstmord. Todesstrafe. Schutz des Leibes und Lebens: Verkehrsunfälle, Unfallverhütung, Tod und Auferstehung.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Möglichste Sicherheit im Gebrauch der deutschen Sprache in Wort und Schrift, besonders im Hinblick auf die Bedürfnisse des späteren Berufslebens. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Sprach- und Stilpflege: richtiges und sinnvolles Lesen; Gewöhnung an richtige Lautbildung sowie an fließendes, mundartfreies Sprechen. Rechtschreibübungen. Silbentrennung. Referate über Sportthemen. Lesen und Schrifttum: Leseproben aus Zeitungen und Zeitschriften einschlägiger Fachgebiete. Schriftliche Arbeiten: Berichte über sportliche Ereignisse; Inhaltsangaben; Beobachtungsaufsätze und Beschreibungen aus dem sportlichen Bereich. 2. Semester (2 Wochenstunden) Sprach- und Stilpflege: Übungen in der richtigen Lautbildung und im fließenden, mundartfreien Sprechen, Rechtschreibübungen; Satzzeichen. Fremdwörter und spezielle Ausdrücke des Sports; Referate über Sportthemen. Lesen und Schrifttum: Wie 1. Semester. Schriftliche Arbeiten: Wie 1. Semester. Schilderung von sportlichen Ereignissen; schlagwortartige Niederschriften; Schriftverkehr mit Behörden. 3. Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Erwerben eines Wort- und Phrasenschatzes, der es dem Schüler ermöglicht, sich in der Fremdsprache zu verständigen. Von der Formen- und Satzlehre ist soviel zu bringen, daß der Teilnehmer in der Lage ist, praktische Aufgaben zu bewältigen und für seinen Beruf ausreichende Kenntnisse zu sammeln. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Schulung in der Aussprache durch Auswahl geeigneter Texte. Behandeln einfacher Gebiete des täglichen Lebens, die teilweise mit dem Sport in Zusammenhang stehen. 2. Semester (2 Wochenstunden) Ausbau der notwendigen Grammatik, um dem Schüler eine Wendigkeit im Ausdruck zu vermitteln. Planmäßiger Aufbau eines speziellen Wort- und Phrasenschatzes. Einfache sachbezogene Texte. 3. Semester (2 Wochenstunden) Aktualitätsunterricht mit Hilfe von Zeitungsartikeln und Sportberichten. Konversationsübungen unter Verwendung des erarbeiteten Stoffes; Wortschatzübungen; einfache Diskussionen; Referate. 4. Semester (2 Wochenstunden) Intensive Beschäftigung mit Sportthemen und der Sport-Terminologie, Übersetzung von Sporttexten; Übungen im Dialog, Auseinandersetzung mit der Entwicklung des Sports; Diskussionen; Referate. Hinweis: Deutsch soll im Unterricht möglichst vermieden werden. 4. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Verschiedene Staatsformen, Wesen und Aufgaben der Republik mit besonderer Betonung der österreichischischen (Anm.: richtig: österreichischen) Verhältnisse; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport. Kompetenzfragen im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau der einzelnen Sportinstitutionen; Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. 5. Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Zusammenleben mit anderen; Verhalten gegenüber anderen Menschen in verschiedenen Situationen; persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung; Gestaltung des eigenen Lebensraumes und einer sinnvollen Freizeit, insbesondere mit sportlichen Inhalten. 6. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Organisation und Leitung eines Betriebes (Verein, Heim, Sportstätte usw.). Erziehen zu wirtschaftlichem Denken und Verstehen der Vorgänge im Wirtschaftsleben. Vermitteln von mathematischen Kenntnissen, die zum Lösen von Aufgaben der Biomechanik notwendig sind. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Begriff der Betriebsführung, der Güterverwaltung, des An- und Verkaufes; Grundsätze des Vertragswesens; Grundrechnungsarten; Einführung in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele; Gewerbeordnung und Handelsrecht; Rechtsformen einer Sportschule; Haftung. 2. Semester (1 Wochenstunde) Versicherungs- und Buchhaltungsfragen. Investitionsfinanzierung. 7. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der historischen Grundlagen des Sports mit besonderen Hinweisen auf Österreich; Hinführen zu einem verstärkten Kritikbewußtsein. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Der Sport seit seinem Ursprung bis in die heutige Zeit; Schwerpunkt und Hintergründe mit besonderer Berücksichtigung Österreichs nach dem 1. Weltkrieg; die Leibesübungen im schulischen Bereich. 8. Gerätekunde und Sportstättenbau Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den modernen Sportstättenbau und die Gerätekunde zur Anwendung im späteren Beruf. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Grundsätze für das Errichten von Sportstätten; Raum- und Funktionsprogramm, Lagebestimmungen für die verschiedenen Sportstätten; Beläge für Hallen- und Freianlagen, Fragen der Beleuchtung, Belüftung, Akustik usw., moderne Gerätekunde. 9. Funktionelle Anatomie und Haltungsdeformitäten Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und Wissen um seine Funktionen, um sportliche Aufgaben richtig zu stellen. Aufzeigen von Deformitäten und der entsprechenden korrektiven Maßnahmen. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Aufbau des menschlichen Skelettes, des Stütz- und Bewegungsapparates, Funktion der inneren Organe und der Sinnesorgane; Gewebelehre, Darstellen von Deformitäten und Aufzeigen der korrektiven Maßnahmen. 10. Gesundheitserziehung und Physiologie Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Wissen um die Leistungsfähigkeit des Menschen und seiner Gesunderhaltung sowie Körperpflege; Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 2. Semester (2 Wochenstunden) Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie (Muskelfunktionen, Kreislauf, Atmung, Stoffwechsel, Ernährung, Ausscheidung, Wärmeregulation usw.). 3. Semester (2 Wochenstunden) Funktion des Nervensystems und der Sinnesorgane; physische Leistungsfaktoren, hygienische Maßnahmen im Bereiche des täglichen Lebens und des Sports; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 4. Semester (2 Wochenstunden) Sport- und Leistungsphysiologie von Randgruppen; Rehabilitation; Ernährung. 11. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermitteln von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester (2 Wochenstunden) Erkennen von Verletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Hitzschlag, Sonnenstich, Schock usw.) sowie richtige Versorgung, mit besonderer Berücksichtigung der Herzmassage und Atemspende. Praktische Durchführung von Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre. 12. Pädagogik Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik. Probleme der Freizeitpädagogik erkennen, beurteilen und lösen. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Ausgewählte Kapitel aus der Sportpädagogik, der allgemeinen Freizeitpädagogik unter Beachtung gruppendynamischer Probleme, des Verhaltenstrainings, der Soziologie der Freizeit. Grundlagen der Animation (pädagogische Grundsätze der sportlichen Freizeitgestaltung). 13. Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik sowie Wissen um deren Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und seiner sinnvollen Wertgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Ziel- und Inhaltsbestimmungen im Sportunterricht (Bildungsgehalt, -inhalte, -theorien usw.). Analyse des Sportunterrichtes (Unterrichtsfaktoren, Denkstrukturen, Fehlhandlungen, Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen). Informationstheoretische Probleme im Sport, Arten der Information; Informationsverarbeitung; Lernkontrolle. 14. Sportpsychologie Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der grundlegenden Erkenntnisse der pädagogischen Psychologie; Wecken des Verständnisses für die Dynamik einer Gruppe und die Fähigkeit, mit Einzelpersonen und mit einer Gruppe zu arbeiten. Herstellung der verschiedenen Bezüge der Sportpsychologie zu den einzelnen Teilgebieten der Psychologie. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Spezielle Kapitel aus der Motivationslehre; Gruppendynamik und ihre Auswirkung; Entwicklungspsychologie; Sozialpsychologie. 3. Semester (2 Wochenstunden) Charakterologie und Typologie; psychologische Erfassungsmethoden, Anamnese, Exploration und Testverfahren; Wege zur Menschenkenntnis und Menschenbehandlung. Überprüfung und Steuerung des eigenen Verhaltens (Rhetorik, in Zusammenarbeit mit Gestik, Körpersprache, Gesprächsführung und Argumentation). Psychomotorik; motorische, kognitive, emotionelle Abläufe und Veränderungen. 15. Sportmanagement Bildungs- und Lehraufgabe: Die Funktionsmodelle des Sports, ihre Grenzen und Möglichkeiten. Lehrstoff: 3. Semester (1 Wochenstunde) Kenntnis der Sporteinrichtungen, der Sportartikelindustrie, der Freizeitindustrie. 4. Semester (1 Wochenstunde) Organisation und Gestaltung von sportlichen Ereignissen. 16. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung. Verstehen der Grundprinzipien der Biomechanik und des motorischen Lernens. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik. Motorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften aus der Sicht der Bewegungslehre. 4. Semester (1 Wochenstunde) Biomechanik sportlicher Bewegungen, sportmotorische Tests, Bewegungsanalysen; rechnerisches Lösen biomechanischer Aufgaben. 17. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Historischer Überblick, Begriffsbestimmungen; Grundsätze des Trainings. 2. Semester (2 Wochenstunden) Didaktische Grundlagen (Trainingsprinzipien, Trainingsklassen, Trainingsstufen, Trainingsperioden, Trainingsarten usw.) und methodische Grundlagen (Trainingsformen, Trainingsmittel usw.) des Trainings; Planung und Kontrolle des Trainings (Trainingsbuch, Trainingsplan, Tests usw.); Eigendiagnostik, Fremddiagnostik. 3. Semester (2 Wochenstunden) Trainingsorganisation und Wettkampflehre, Wettkampfsteuerung. 18. Sportkundliches Seminar Bildungs- und Lehraufgabe: Erziehen zu einer eigenen Meinungsbildung. Analysieren und Werten von sportspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Berufsausübung. Forderung zur Wechselrede und Diskussionsfreudigkeit. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Sinngebung des Sports, Ziel- und Inhaltsbestimmungen der einzelnen Sportsparten; Besprechen von aktuellen Sportereignissen; Referate und Diskussionen. 2. Semester (2 Wochenstunden) Themen aus dem Bereich der Trainingslehre und der Sportgeschichte; Erweiterung der im 1. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten. 3. Semester (2 Wochenstunden) Themen aus der Unterrichtslehre und Informationstheorie des Sports; Erweiterung und Vertiefung der im 1. und 2. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten. 4. Semester (2 Wochenstunden) Themen aus der Bewegungslehre und Biomechanik sowie aus der Soziologie des Sports; spezielle Berufsfragen (Weiterbildung, Berufsmöglichkeiten, Leistungserhebungen, Massenmedien usw.); Festigung der im 1. und 3. Semester angebotenen Bildungsinhalte. 19. Allgemeine Grundausbildung Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in das Training, Bekanntmachen mit Trainingsmethoden, Trainingsmitteln und Geräten. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Entwicklung sportmotorischer Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.), der Bewegungseigenschaften, der Grob- und Feinkoordination und ihre Verbesserung, Kenntnis der Grundlagen der sportlichen Tätigkeit, des sportlichen Handelns. 20. Basketball Bildungs- und Lehraufgabe: Schulung und Weiterentwicklung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten sowie der theoretischen Kenntnisse im Bereich Basketball. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für dieses Spiel, Vermittlung der technischen, taktischen Grundformen; Schiedsrichtertätigkeit, Methodik des Spiels, Regelkunde, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur. 21. Fußball Bildungs- und Lehraufgabe: Schulung und Weiterentwicklung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten sowie der theoretischen Kenntnisse im Bereich Fußball. Lehrstoff: 2. Semester Männer (2 Wochenstunden) Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für dieses Spiel, Vermittlung der technischen, taktischen Grundformen, Schiedsrichter- und Linienrichtertätigkeit, Methodik des Spiels, Regelkunde, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur. 22. Handball/Faustball Bildungs- und Lehraufgabe: Schulung und Weiterentwicklung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten sowie der theoretischen Kenntnisse im Bereich Handball und Faustball. Lehrstoff: 2. Semester (2 Wochenstunden) Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für diese Spiele, Vermittlung der technischen, taktischen Grundformen, Schiedsrichtertätigkeit, Methodik der Spiele, Regelkunde, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur. 23. Volleyball Bildungs- und Lehraufgabe: Schulung und Weiterentwicklung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten sowie der theoretischen Kenntnisse im Bereich Volleyball. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für dieses Spiel, Vermittlung der technischen, taktischen Grundformen, Schiedsrichtertätigkeit, Methodik des Spiels, Regelkunde, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur. 24. Tennis Bildungs- und Lehraufgabe: Schulung und Weiterentwicklung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten sowie der theoretischen Kenntnisse im Bereich Tennis. Lehrstoff: 2. Semester (2 Wochenstunden) Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für dieses Spiel, Vermittlung der technischen, taktischen Grundformen, Schiedsrichtertätigkeit, Methodik des Spiels, Regelkunde, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur. 25. Leichtathletik Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung verschiedener Möglichkeiten eines alters- und leistungsgerechten methodischen Aufbaues zur Verbesserung der persönlichen Leistung und Technik in den einzelnen leichtathletischen Disziplinen. Regelkunde der betreffenden Bewerbe. Unfall und Verletzungsverhütung durch richtigen Ordnungsrahmen. Beachtung der Hallenarbeit. Lehrstoff: 2. Semester (5 Wochenstunden) Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für die einzelnen leichtathletischen Disziplinen, Vermittlung der technischen und taktischen Grundformen, der Methodik; Kampfrichtertätigkeit, Regelkunde, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur. 26. Schwimmen Bildungs- und Lehraufgabe: Schulung und Weiterentwicklung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten sowie der theoretischen Kenntnisse im Bereich Schwimmen. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für diese Sportart, Vermittlung der technischen und taktischen Grundformen; Schwimmen auf Zeit; Baderegeln, Wasserrettung, Regelkunde, Wettkampforganisation, Methodik des Schwimmens; Kenntnis der Fachliteratur. 2. Semester (3 Wochenstunden) Erweiterung der im 1. Semester angebotenen Bildungsinhalte. 27. Wasserspringen Bildungs- und Lehraufgabe: Gezieltes Üben soll zum Beherrschen von verschiedenen einfachen Sprüngen führen. Vermittlung theoretischer Kenntnisse im Bereich Wasserspringen. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Frauen: Kopfsprung vorwärts und rückwärts sowie einfache Drehsprünge vom 1 m- und 3 m-Brett, einfache Sprünge aus größerer Höhe (5 m). Regelkunde, Kampfrichtertätigkeit, Wettkampforganisation. Männer: Kopfsprung vorwärts und rückwärts sowie einfache Drehsprünge vom 1 m- und 3 m-Brett, einfache Sprünge aus größerer Höhe (5 m). Regelkunde, Kampfrichtertätigkeit, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur. 28. Gerätturnen Bildungs- und Lehraufgabe: Vermitteln von praktischen und theoretischen Kenntnissen des Gerätturnens. Lehrstoff: 1. Semester Frauen (2 Wochenstunden) Männer (4 Wochenstunden) Verbessern der körperlichen Voraussetzungen für die einzelnen Geräte; Verbessern des Eigenkönnens. 2. Semester (3 Wochenstunden) Steigerung in den Übungsanforderungen; Übungsverbindungen, methodische Hilfen; Wettkampfbestimmungen und Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur. 29. Gymnastik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll mit Hilfe von Grundformen über Bewegungsentwicklung und Improvisation den Schüler befähigen, ohne und mit Handgeräten Bewegungsgestaltungen ohne und mit Musik zu erarbeiten. Lehrstoff: 1. Semester Frauen (2 Wochenstunden) Grundformen (Gehen, Laufen, Federn, Hüpfen, Springen, Drehen, Schwingen) ohne und mit Handgeräten. Aufzeigen von methodischen Wegen, um die genannten Grundformen zu erlernen. 2. Semester Frauen (2 Wochenstunden) Ausbau der im 1. Semester erlernten Grundformen zu einfachen Übungsverbindungen, auch mit vorgegebener Rhythmisierung; Jazz-Gymnastik; ausgewählte moderne Gemeinschaftstänze. 3. Semester Frauen (2 Wochenstunden) Übungsverbindungen ohne und mit Handgeräten, Bewegungsordnung im Raum und Zeit. Bewegungssteigerung und Bewegungsentwicklung; einfache Bewegungsgestaltungen. 4. Semester Frauen (2 Wochenstunden) Erkennen der gesetzlichen Zusammenhänge von Musik und Bewegung. Choreographie von Bewegungsgestaltungen nach gegebener Musik. Gruppengestaltung für Sportfeste, Schauturnen und ähnliches ohne und mit Handgeräten. 4. Semester Männer (2 Wochenstunden) Grundformen der Bewegung ohne und mit Handgeräten, Übungsverbindungen, Bewegen zu vorgegebenen Rhythmen, Gemeinschaftstänze, Jazz-Gymnastik. 30. Skilauf Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll den Teilnehmer befähigen, Skiunterricht im Rahmen seiner Tätigkeit als Sportlehrer zu erteilen sowie Wintersportwochen zu gestalten. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde - Kursform) Der Unterricht erfolgt an Hand des österreichischen Skilehrplanes. Verbessern des Eigenkönnens; theoretische Kenntnisse und methodische Hilfen. Ausrüstungsfragen; Skikurs- und Wintersportwochenorganisation und -gestaltung. 4. Semester (1 Wochenstunde - Kursform) Weiteres Verbessern des Eigenkönnens, theoretische Kenntnisse und Hilfen aufgrund des österreichischen Skilehrplanes, Schnee- und Lawinenkunde, Rettungsmaßnahmen, Formenlehre von Fels und Eis, alpine Wetterkunde, Schulung des Erkennens von Gefahren und der daraus resultierenden Verhütungsmaßnahmen; Fragen der Ökologie. 31. Massage Bildungs- und Lehraufgabe: Vermitteln von theoretischen und praktischen Kenntnissen, die das Durchführen der Massage sicherstellen. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde - Kursform) Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel usw.). Vertrautmachen mit den einzelnen Griffen; Aneinanderreihen der Griffe; Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; Kenntnis der Fachliteratur. 32. Haltungsschulung und Ausgleichsgymnastik Bildungs- und Lehraufgabe: Aufzeigen von verschiedenen Wegen, die zu einer einwandfreien Haltung führen. Lehrstoff: 2. Semester (3 Wochenstunden) Gezielte körperliche Übungen und Maßnahmen für das Vorbeugen bzw. Beseitigen von körperlichen Fehlhaltungen, korrektive Übungen gegen Haltungsdeformitäten, allgemeine kräftigende Übungen; Kenntnis der Fachliteratur. 3. Semester (2 Wochenstunden) Erweiterung der im 2. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten. 33. Konditionsschulung Bildungs- und Lehraufgabe: Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik, des Konditionstrainings bzw. des Fitneßsports als Voraussetzung für einen spartengerechten Unterricht. Lehrstoff: 3. Semester Frauen (3 Wochenstunden) Männer (5 Wochenstunden) Praktische Maßnahmen (zB Betriebs- und Organisationsformen), die für das Erarbeiten der richtigen Voraussetzungen zum Ausüben der einzelnen Sportsparten notwendig sind; spezielle Übungen für das Anlegen eines Übungsschatzes; Kenntnis der Fachliteratur. 34. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Allgemeine und spezielle Einführung in die Unterrichtspraxis in Form von Demonstrationen und Lehrübungen. Lehrstoff: 1. Semester (4 Wochenstunden) Demonstration und Durchführen von Unterrichtsstunden (Trainingseinheiten) oder Teilen daraus, um die Schüler mit den methodisch-didaktischen Prinzipien eines einwandfreien Unterrichtes (Trainings) bekanntzumachen. Setzen von verschiedenen Schwerpunkten je nach Trainingsrhythmus. Anlegen eines Übungsschatzes, methodische Hilfen; Kenntnis der Fachliteratur. 3. Semester (4 Wochenstunden) Erweiterung der im 1. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten. 4. Semester (4 Wochenstunden) Erweiterung der im 1. und 3. Semester angebotenen Bildungsinhalte. 35. Praktisch-methodische Übungen (Leichtathletik) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll die methodische Grundlage für das Ausüben des Berufes sichern. Lehrstoff: 4. Semester (2 Wochenstunden) Methodische Wege und Hilfen, Kenntnisse für ein sachgemäßes Training in der Sparte, Erkennen der Fehler und ihre Korrektur. Anlegen eines methodischen Übungsschatzes. Behandeln von Fragen der Technik und Taktik; Kenntnis der Fachliteratur. 36. Praktisch-methodische Übungen (Schwimmen und Wasserspringen) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll die methodische Grundlage für das Ausüben des Berufes sichern. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Methodische Wege und Hilfen; Kenntnisse für ein sachgemäßes Training in der Sparte; Erkennen der Fehler und ihre Korrektur; Anlegen eines methodischen Übungsschatzes; Behandeln von Fragen der Technik und Taktik; Kenntnis der Fachliteratur. 4. Semester (2 Wochenstunden) Erweiterung und Vertiefung der im 3. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten. 37. Praktisch-methodische Übungen (Spiele, sportliche Freizeitgestaltung) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll die methodischen Grundlagen für das Ausüben des Berufes sichern. Lehrstoff: 2. Semester (2 Wochenstunden) 3. Semester (2 Wochenstunden) 4. Semester (2 Wochenstunden) Methodische Wege und Hilfen zur Bewältigung der Probleme der allgemeinen Freizeitpädagogik; Anlegen eines methodischen Übungsschatzes für sportliche Freizeitgestaltung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. 38. Spezielle Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen und Werten von speziellen trainingstheoretischen Kenntnissen und Ausbilden von methodischen Fähigkeiten zur spartenspezifischen Trainingsplanung und -gestaltung. Lehrstoff: 3. Semester (1 Wochenstunde) Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen und Probleme der Sportsparte einzugehen. Konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training; Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung des entsprechenden Konditionstrainings, des Erkennens von Fehlern und ihre Korrektur; Analyse der Trainingsplanung und ihre Auswertung; Kenntnis der speziellen Fachliteratur. 39. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe und ihrer Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken. Lehrstoff: 4. Semester (1 Wochenstunde) Spartenspezifische Fragen der Sportmotorik und der sportmotorischen Eigenschaften, Analyse von komplizierten Bewegungsabläufen, sportmotorische Eigenarten und spezielle Bewegungseigenschaften der Sparte. Spezielle Fragen und Probleme der Biomechanik, spezielle Testverfahren und Probleme der Technikschulung; Kenntnis der speziellen Fachliteratur. 40. Spezielle Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die speziellen Fragen der Sparte für eine sinnvolle Trainingsgestaltung und ihre Wertung. Lehrstoff: 4. Semester (1 Wochenstunde) Analyse der speziellen Ziel- und Inhaltsbestimmungen, spartenspezifische Lehrmethoden, Vorbereitung und Planung, Trainingszielkontrollen; Kenntnis der speziellen Fachliteratur. 41. Spezielle praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der Trainingspraxis und Analyse sowie Wertung eines Trainings. Lehrstoff: 3. Semester (3 Wochenstunden) Spezielle Trainingsformen in Theorie und Praxis. 4. Semester (5 Wochenstunden) Erweiterung und Vertiefung der im 3. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten, einschließlich der Verwendung von Hilfsmitteln. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage A.2 LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON LEHRERINNEN UND LEHRERN FÜR BEWEGUNG UND SPORT AN SCHULEN I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Lehrgang zur Ausbildung von Leibeserziehern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Leibeserziehers vertraut zu machen. Leibeserzieher im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den folgenden Bestimmungen ausgebildeter und qualifizierter Lehrer für den Unterricht im Fach Bewegung und Sport, der befähigt ist, einen den Lehrplänen entsprechenden Unterricht in Bewegung und Sport zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Wenn nicht gesondert angegeben, so haben die Gegenstände und die Anzahl der Wochenstunden für Frauen und Männer gleiche Gültigkeit.) Wochenstunden Semester Summe 1. 2. 3. 4. A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. bis 18. (siehe Anlage A.1) ……………………….. 20 15 14 9 58 II. Praktische Übungen 19. bis 37 (siehe Anlage A.1) ………………………. 18 21 16 15 70 III. Spezialfach (eine Sportart vom Schüler wählbar) 38. bis 41. (siehe Anlage A. 1) …………………….. - - 4 7 11 IV. Spezialfach (Bewegung und Sport an Schulen) 42. Schulrechtskunde und Organisation des österreichischen Schulwesens …………………….... - - 2 - 2 43. Methodik von Bewegung und Sport an Schulen .. - - 2 - 2 44. Spezielle Pädagogik ……………………………. - - 2 2 4 45. Praktisch-methodische Übungen mit Schulkindern - - 3 3 6 46. Fachdidaktisches Seminar …………………….. - - - 3 3 38 36 43 39 156 B. Freigegenstände Zusätzliches Spezialfach wie A/III (Siehe Anlage A.1).

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Das Spezialfach „Bewegung und Sport an Schulen“ darf nur von den Schülern besucht werden, die die Sportlehrerausbildung mit mindestens einem Spezialfach absolvieren und in der Ausbildung einen mindestens guten Studienfortgang aufweisen. Die Ausbildung soll zur Erfüllung der Unterrichtsarbeit des Lehrers gem. § 17 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986 , in der geltenden Fassung befähigen. Zu Beginn der Ausbildung, die im 3. Semester einsetzt, ist den Schülern der Ausbildungsgang genau zu erklären, und es sind Hinweise auf die späteren Berufsmöglichkeiten zu geben. Der Unterricht in den einzelnen speziell schulischen Gegenständen hat auf die spätere Tätigkeit als Leibeserzieher Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist auf die Anforderungen von Bewegung und Sport in Schulen bezogen darzubieten, wobei Ergänzungen durch Anschauungsmaterial, Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verstehen des Gebotenen und zum leichteren Anwenden im Unterricht beitragen sollen. Auf Querverbindungen der Unterrichtsgegenstände zum Sport ist hinzuweisen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Anlage A.1 Lehrstoff: Wie Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. bis 41: Unterrichtsgegenstände 2 bis 41 siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1). 42. Schulrechtskunde und Organisation des österreichischen Schulwesens Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen über die Stellung der Schule in der Rechtsordnung und Kenntnis der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Einschlägige Teile des Schulunterrichtsrechtes, des Schulorganisationsrechtes, des Schulerhaltungsrechtes sowie des Schulaufsichtsrechtes; Aufsichtspflicht und Verantwortlichkeit des Lehrers. 43. Methodik von Bewegung und Sport an Schulen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen und Kenntnisse in den fachdidaktischen Bereichen von Bewegung und Sport an Schulen und der darauf aufbauenden methodischen Maßnahmen für einen schulgerechten Unterricht. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Aufgaben und Grundsätze; Lehrverfahren, Strukturen des Lehrvorganges, Lehr- und Lernhilfen; Planungsmittel (Lehrplan, Schulplan, Jahresplan, Lehrstoffverteilung, Stundenschema), Aufstellungs- und Betriebsformen, Leistungserhebung und -beurteilung, Sichern und Helfen als methodische Mittel, Intensivierung des Unterrichts, Schulwettkämpfe, Zusammenarbeit Schule und Sportverein, unterrichtsrelevante Gesetze, Verordnungen und Erlässe. 44. Spezielle Pädagogik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen für die Gestaltung des Unterrichts; spezielle Fragen der Pädagogik; Schule und Gesellschaft. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Methoden des Unterrichts - Unterrichtsformen - Sozialformen des Unterrichts, Lernziele - Lernzielbestimmungen - Lernzielkontrolle. 4. Semester (2 Wochenstunden) Gruppenbeziehungen im Erziehungsprozeß - Verfahren zur Erfassung von Gruppenstrukturen. Eigenart der sozialen Schichten - Gesellschaft und Erziehung. 45. Praktisch-methodische Übungen mit Schulkindern Bildungs- und Lehraufgabe: Der Gegenstand soll zur Entwicklung der Schülerpersönlichkeit anregen, die Bewegungsfreude, das Spielverlangen, das Leistungsstreben und das Formempfinden fördern, die Fähigkeit und Bereitschaft zu sinnvoller Zusammenarbeit in der Gruppe herbeiführen und einen Beitrag zur Gesundheitserziehung leisten. Lehrstoff: 3. Semester (3 Wochenstunden) Gestalten von Unterrichtsstunden, wobei den didaktischen und methodischen Prinzipien Rechnung getragen wird. Lehrverfahren (Lehr- und Lernhilfen), Aufstellungs- und Betriebsformen, Sichern und Helfen. 4. Semester (3 Wochenstunden) Intensivieren des Unterrichtes, Wettspiele und Wettkämpfe. 46. Fachdidaktisch-methodisches Seminar Bildungs- und Lehraufgabe: Einsicht in wichtige Bereiche der Fachdidaktik und deren Wertung. Lehrstoff: 4. Semester (3 Wochenstunden) Behandlung der im Gegenstand „Methodik von Bewegung und Sport an Schulen“ angeführten Lerninhalte an Hand aktueller Fachliteratur. Exemplarische Behandlung von methodischen Einzelfragen, soweit sie für Bewegung und Sport an Schulen relevant sind. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage A.3 LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON TENNISLEHRERINNEN UND TENNISLEHRERN I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrerinnen und Tennislehrern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben einer Tennislehrerin bzw. eines Tennislehrers vertraut zu machen. Tennislehrerin bzw. Tennislehrer im Sinne der Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Unterricht in einer Tennisschule zu leiten und den Übungsbetrieb in einem Leistungszentrum unter Anleitung durchzuführen sowie die Betreuung und Unterweisung von Leistungssportlern im Tennis vorzunehmen. II. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das gesamte Sonderausmaß im Fall der Einbeziehung von Formen des Blended learnings angegeben.) 1.Semester Stunden 2.Semester Stunden Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung von Formen des Blended learnings A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 2,5 - 2,5 2. Deutsch 2,5 - 2,5 3. Lebende Fremdsprache - 5 5 4. Organisation des Sports 2,5 - 2,5 5. Organisationskunde und Recht 5 2,5 7,5 6. Geschichte des Sports 2,5 - 2,5 7. Sportbiologie 10 5 15 8. Sportverletzungen und Maßnahmen 5 - 5 9. Sportpsychologie 7,5 5 12,5 10. Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Methodik 5 2,5 7,5 11. Spezielle Pädagogik, Didaktik und Methodik 15 10 25 12. Allgemeine Bewegungslehre und Biomechanik 5 2,5 7,5 13. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik 10 15 25 14. Allgemeine Trainingslehre 10 10 20 15. Spezielle Trainingslehre 10 15 25 16. Medieneinsatz 2,5 - 2,5 17. Geräte und Materialkunde 2,5 - 2,5 18. Antidoping 2,5 - 2,5 19. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde 2,5 2,5 5 20. Spezielle Organisationslehre - 5 5 Zwischensumme 102,5 80 182,5 II. Praxis 21. Allgemeine praktisch-methodische Übungen 15 10 25 22. Spezielle praktische Übungen 15 20 35 23. Spezielle praktisch-methodische Übungen 30 35 65 Zwischensumme 60 65 125 SUMME 162,5 145 307,5 B. Pflichtpraktikum Nachweis einer Praxiszeit - 20 20 C. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete 10 10 20 III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Erklärung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, dass deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. Im Unterricht ist in allen Gegenständen, sowohl in den theoretischen als auch praktischen Fächern, auf die spätere Berufsausbildung des Tennislehrers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Praxisübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei die Religionslehrerin bzw. der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat. b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV. Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen. V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER A. Pflichtgegenstände 1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie. Lehrstoff: 1. Semester Sprecherziehung und Referate zu sportrelevanten Themen; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte über spezielle Themen des Tennissports. 3. Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der Sprachfertigkeit; Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 2. Semester Einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Alltagssprache mit Bezug zum fachspezifischen Sport. 4. Organisation des Sports Bildungs- und Lehraufgabe: Hinführen zum Verständnis für sportpolitische Institutionen. Lehrstoff: 1. Semester Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Tennissports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. 5. Organisationskunde und Recht Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und sportlichen Betrieb erforderlich sind. Kenntnisse über Zivilrecht insbesondere Haftung. Lehrstoff: 1. und 2. Semester Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens, vertiefende Versicherungsfragen; Marketing für Vereine. 6. Geschichte des Sports Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Tennissports. Lehrstoff: 1. Semester Überblick über die Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte. 7. Sportbiologie Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens und Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Tennislehrberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Lehrstoff: 1. Semester Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz- und Kreislauf; Atmung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat. 2. Semester Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna, Therapieformen); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis. 8. Sportverletzungen und Maßnahmen Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 1. Semester Sofortmaßnahmen bei Verletzungen im Übungsbetrieb. 9. Sportpsychologie Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie bei Wettkämpfen. Lehrstoff: 1. Semester Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie. Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Einführung in die Wettkampfbetreuung. 2. Semester Psychoregulative Maßnahmen (Stress, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung. 10. Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Ziele der Erziehung; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit. 2. Semester Kurzwiederholung sowie vertiefende Spezialthemen im Bereich der allgemeinen Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehr- und Lernformen, soziale Kompetenz, usw.) 11. Spezielle Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der Grundsätze der österreichischen Lehrmethode. Lehrstoff: 1. Semester Grundsätze und Methoden des österreichischen Tennisunterrichts im Grundlagenbereich; Einführung in breiten- und freizeitsportliche Maßnahmen. 2. Semester Grundsätze und Methoden des österreichischen Tennisunterrichts im Leistungsbereich; Leitung und breitensportliche Maßnahmen im Bereich der Tennisschule. 12. Allgemeine Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen von allgemeinen Bewegungsabläufen sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen und um Möglichkeiten ihrer Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Tennissport. Lehrstoff: 1. Semester Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre. 2. Semester Kurzwiederholung sowie vertiefende Spezialthemen im Bereich der allgemeinen Bewegungslehre. 13. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der Bewegungslehre der Basisschläge. Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken. Lehrstoff: 1. Semester Einführung in das Lernen von tennisspezifischen Bewegungen, Bewegungsbeobachtung und -korrektur im Grundlagenbereich; Bewegungsanalysen im Grundlagenbereich. 2. Semester Lernen von tennisspezifischen Bewegungen und deren Variationsmöglichkeiten, Bewegungsbeobachtung und -korrektur im Leistungsbereich; Bewegungsanalysen im Leistungsbereich; Videoanalysen im Leistungsbereich und im Bereich der Tennisschule. Analyse von komplexen Bewegungsabläufen; sportmotorische Eigenarten und spezielle Bewegungseigenschafen der Sparte. Spezielle Fragen und Probleme der Biomechanik; spezielle Testverfahren und Probleme der Technikschulung. 14. Allgemeine Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Die Fähigkeit erwerben, selbstständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: 1. Semester Leistungsbestimmende Faktoren, funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheit im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration, Testverfahren. 2. Semester Planung und Kontrolle des Trainings (Trainingsbuch, Trainingsplan, Tests usw.); Eignungsdiagnostik, Nachwuchstraining – Belastungsfähigkeit bei Kindern, Jugendlichen und Senioren; Kinder- und jugendadäquates Training; Training mit Senioren. 15. Spezielle Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in die Vermittlung des Grund- und Spezialwissens über Trainings- und Wettkampfplanung. Trainingsinhalte der Trainingsabschnitte und Trainingsmethoden. Erarbeiten der speziellen trainingsmethodischen Kenntnisse und Ausbilden von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Tennis. Lehrstoff: 1. Semester Einführung in die Inhalte der einzelnen konditionellen, taktischen sowie wettkampfspezifischen Trainingsbereiche im Grundlagenbereich. 2. Semester Eingehen auf spezielle Fragen und Probleme der Trainingslehre in der Sparte Tennis; konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training; Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung des spezifischen Konditionstrainings; Erkennen von Fehlern und Maßnahmen zur Korrektur; Analyse der Trainingsplanung; Leistungskontrolle – Testprotokolle; Schulungsmethoden der trainierbaren, leistungsbestimmenden Faktoren (Kondition, Technik, Taktik); Schwerpunktarbeit; taktische Grundsätze unter verschiedenen Bedingungen; das Wettspiel – seine Vorbereitung – Lenkung und Auswertung; Wechselbeziehung von Technik und Kondition. 16. Medieneinsatz Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur. Lehrstoff: 1. Semester Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur. 17. Geräte- und Materialkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung des Grundwissens über Platzbau, Platzpflege, Beläge und Ausrüstung. Lehrstoff: 1. Semester Der Sand- und Hartplatz (Bau und Pflege); Schläger; Bälle; Bespannung; Ausrüstung. 18. Antidoping Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Gefahren des Dopings. Antidopingbestimmungen und Gesetz. Lehrstoff: 1. Semester Information zur Dopingprävention. 19. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in die Vermittlung der aktuellen Regelkunde und Wettspielordnung. Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen. Lehrstoff: 1. Semester Einführend Tennisregeln und Grundsätze der Wettspielordnung. 2. Semester Vertiefende Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Tennis im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turnier usw.). 20. Spezielle Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung und Vermittlung der spezifischen Organisation im Bereich des Leistungstennis und des Tennisschulwesens. Lehrstoff: 2. Semester Tennisschulkonzepte; Leistungstrainingskonzepte. 21. Allgemeine praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in die diversen Formen der allgemeinen und speziellen Konditionsschulung. Lehrstoff: 1. Semester Ausgewählte Unterrichtsverfahren in den sportlichen Grundtätigkeiten; Betriebs- und Organisationsformen im konditionellen sportlichen Training. 2. Semester Konditionsschulung im Bereich der leistungsbestimmenden konditionellen Belastungskomponenten für den Tennissport. 22. Spezielle praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung des praktischen Basiswissens und Basiskönnens im Grundlagen-, Leistungs- und Tennisschulbereich. Lehrstoff: 1. Semester Grundlagentraining; Tennisspezifische Tests und Verbesserung des Eigenkönnens im Grundlagenbereich. 2. Semester Leistungsbereich und Tennisschulwesen; Tennisspezifische Tests und Verbesserung des Eigenkönnens im Leistungsbereich und Tennisschulwesen. 23. Spezielle praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung des praktisch-methodischen Basiswissens im Grundlagen-, Leistungs- und Tennisschulbereich. Lehrstoff: 1. Semester Grundlagentraining; Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; tennisspezifische Unterrichtsverfahren unter Berücksichtigung der einzelnen Altersstufen; Lehrproben. Fehlerdiagnose und Therapie. 2. Semester Leistungsbereich und Tennisschulwesen. Wissen um ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes Tennistraining im Leistungsbereich und Tennisschulwesen; Wettkampftraining und Möglichkeiten der Trainingsintensivierung. B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Festigung und Erweiterung der Kompetenzen einer Tennislehrerin bzw. eines Tennislehrers; Festigung des sportartenspezifischen Eigenkönnens. Lehrstoff: Übungen zur Verbesserung der Kompetenzen der Instruktorin bzw. des Instruktors sowie des Eigenkönnens in der Sparte. C. Freigegenstände Bildungs- und Lehraufgabe: Erweiterung der Kompetenzen der Tennislehrerin bzw. des Tennislehrers. Lehrstoff: Aktuelle Fachgebiete. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage A.4

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON REITLEHRERINNEN UND REITLEHRERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Reitlehrers vertraut zu machen. Reitlehrer im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den folgenden Bestimmungen ausgebildeter und qualifizierter Experte, der befähigt ist, erwerbsmäßig Reitunterricht in allen Altersstufen zu erteilen und darüber hinaus qualifiziert ist, Pferde auszubilden und Leistungs- und Spitzensportler insbesondere im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.) 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Summe A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion ……………………………………. 5,0 5,0 -- -- 10,0 2. Deutsch …………………………………….. -- 7,5 -- -- 7,5 3. Lebende Fremdsprache ……………………. -- 10,0 -- -- 10,0 4. Politische Bildung und Organisationslehre … 5,0 -- -- -- 5,0 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen -- 7,5 -- -- 7,5 6. Geschichte von Bewegung und Sport ………. -- 2,5 -- -- 2,5 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) ………. 10,0 5,0 -- -- 15,0 8. Erste Hilfe …………………………………… -- 10,0 -- 10,0 20,0 9. Sportpsychologie und Lebenskunde ………… -- 10,0 -- -- 10,0 10. Pädagogik, Didaktik, Methodik ……………. 5,0 7,5 -- 5,0 17,5 11. Bewegungslehre und Biomechanik ………… -- 10,0 -- -- 10,0 12. Trainingslehre ……………………………… -- 12,5 -- -- 12,5 13. Reittheorie …………………………………. 10,0 -- 25,0 10,0 45,0 14. Sattel- und Zaumzeugkunde ………………. 5,0 -- -- -- 5,0 15. Pferdehaltung und Sportstättenbau ……….. 5,0 5,0 -- -- 10,0 16. Exterieurlehre und Veterinärkunde ……….. 7,5 7,5 -- 5,0 20,0 17. Organisation des Reitsports, Turnierwesen .. 5,0 5,0 -- -- 10,0 18. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur .. -- 2,5 -- -- 2,5 19. Seminar für Fachfragen …………………….. -- 5,0 -- -- 5,0 57,5 112,5 25,0 30,0 225,0 II. Praxis 20. Praktische Übungen/Dressur ……………….. 10,0 -- -- -- 10,0 21. Praktische Übungen/Springen ……………… 10,0 -- -- -- 10,0 22. Praktische Übungen ………………………… -- -- 35,0 25,0 60,0 23. Praktisch-methodische Übungen/Dressur ….. 15,0 -- -- -- 15,0 24. Praktisch-methodische Übungen/Springen …. 15,0 -- -- -- 15,0 25. Praktisch-methodische Übungen …………… -- -- 45,0 35,0 80,0 26. Konditionsschulung ………………………… -- 10,0 -- -- 10,0 27. Voltigieren …………………………………. -- -- -- 15,0 15,0 50,0 10,0 80,0 75,0 215,0 Summe: 107,5 122,5 105,0 105,0 440,0 III. Unterrichtspraxis Zwischen dem 1. und 3., sowie 3. und 4. Semester ist eine mindestens achtmonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reitverein zu erbringen.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in vier Semestern durchgeführt. Um Spitzenleistungen vorzubereiten und zu erreichen, sind unter Verwendung moderner Erkenntnisse und Erfahrungen spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer eingehend vertraut zu machen sind. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie. Lehrstoff: 2. Semester Festigung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksweise; Eingaben an Behörden; Berichte über vorgeschriebene Themen (spezielle Sportthemen); Referate und Diskussionen über allgemeine Sachgebiete des Sports.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der Sprechfertigkeit und Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 2. Semester Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw.

4. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports. Lehrstoff: 1. Semester Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5. BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind. Lehrstoff: 2. Semester Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing.

6. GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe: Aufzeigen wichtiger historischer und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports. Lehrstoff: 2. Semester Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. In allen Bereichen ist auf den Reitsport Bezug zu nehmen.

7. SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training nach den biologischen Grundsätzen richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Reitlehrerberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 2. Semester Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis; spartenspezifische Probleme im Training, in der Leistungsdiagnostik und im Testverfahren.

8. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre. 4. Semester Wiederholung wichtiger Teilgebiete; spezifische Reitsportverletzungen und die hiefür notwendigen Maßnahmen.

9. SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die psychologischen Voraussetzungen für eine effiziente Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung. Lehrstoff: 2. Semester Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung; psychoregulative Maßnahmen (Stress, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

10. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit. 2. Semester Methodische Verfahren; Organisation des Unterrichts; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren. 4. Semester Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).

11. BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Training. Lehrstoff: 2. Semester Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften; Bewegungslehre in der Halle; Videometrie; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.

12. TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: 2. Semester Training; Trainingslehre; leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchten ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Regeneration; Leistungstests.

13. REITTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Volle Beherrschung der Reitlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen für Anfänger und Fortgeschrittene sowie von Ausbildungsprogrammen für Pferde. Lehrstoff: 1. Semester Anfängerunterricht; Reitkommandos und Hufschlagfiguren; Sitz des Reiters; Einwirkung des Reiters; Zusammenwirkung und Anwendung der Hilfen; reiterliche Ausdrücke; Gangarten; Longieren; Ausbildung des jungen Pferdes bis Klasse L in Dressur und Springen; Ausbildungspläne. 3. Semester Theoretische Grundlagen für die Ausbildung von Reiter und Pferd bis Klasse M in Dressur oder Springen oder Vielseitigkeit. 4. Semester Ausbildung in den bisher nicht absolvierten Sparten (Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) bis Klasse M.

14. SATTEL- UND ZAUMZEUGKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel, deren Anpassung und Pflege, um Hilfszügel und deren Verwendung, um Spezialgebisse und um Longierausrüstung. Lehrstoff: 1. Semester Sattelkunde; Zäumungen; Gebisse; Hilfszügel; Longiergeräte; Sattel- und Zaumzeugpflege; Einrichtung einer Sattelkammer.

15. PFERDEHALTUNG UND SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen über die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, über Tierschutzbestimmungen und Sportstättenbau. Lehrstoff: 1. Semester Pferdehaltung; Stallbau; Fütterungslehre. 2. Semester Pferdepflege; Pferdetransport; Tierschutzbestimmungen; Straßenverkehrsordnung; Sportstättenbau und -pflege.

16. EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung. Lehrstoff: 1. Semester Skelett; Huferkrankungen; Hufbeschlag; Verdauungssystem; Atmungssystem; Herz-Kreislaufsystem. 2. Semester Exterieur; Beurteilung des Pferdes im Stand und in der Bewegung; Zahnalterbestimmung; Lahmheiten; Erkrankungen des Verdauungsapparates; Erkrankungen der Atemwege; Infektionskrankheiten; anzeigepflichtige Seuchen; rechtliche Bestimmungen beim Pferdekauf; Impfpläne; Doping. 4. Semester Wiederholen und Festigen des Stoffes.

17. ORGANISATION DES REITSPORTS, TURNIERWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Internationale und nationale Organisationen des Reitsports, Österreichische Turnier-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Lehrstoff: 1. Semester Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung und allgemeine Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung. 2. Semester Besondere Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

18. AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur. Lehrstoff: 2. Semester Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.); einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

19. SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt Behindertenreitsport. Lehrstoff: 2. Semester Information über und Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport; Auswahl und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; andere spartenspezifische Themen.

20. PRAKTISCHE ÜBUNGEN/DRESSUR

Bildungs- und Lehraufgabe: Vorstellen eines Dressurpferdes und Arbeiten an der Longe. Lehrstoff: 1. Semester Dressurreiten der Klasse L; Arbeit an der Longe mit einem jungen und mit einem Korrekturpferd.

21. PRAKTISCHE ÜBUNGEN/SPRINGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Vorstellen eines Springpferdes und Arbeit an der Longe. Lehrstoff: 1. Semester Springreiten der Klasse L; Arbeit an der Longe mit einem Springpferd; Freispringen.

22. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Vorstellen von Pferden und Arbeit an der Longe. Lehrstoff: 3. Semester Dressur- oder Spring- oder Vielseitigkeitsreiten bis Klasse M. 4. Semester Dressur- und Springreiten der Klasse M oder Dressur- und Vielseitigkeitsreiten der Klasse M; Korrektur eines Pferdes.

23. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN/DRESSUR

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Praxis des Unterrichts im Dressurreiten. Lehrstoff: 1. Semester Unterrichtserteilung bis zu den Anforderungen der Klasse L; Ausbildung eines Anfängerreiters an der Longe; Korrektur eines Reiters an der Longe.

24. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN/SPRINGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Praxis des Unterrichts im Springreiten. Lehrstoff: 1. Semester Unterrichtserteilung bis zu den Anforderungen der Klasse L; Ausbildung und Korrektur des Springstils des Reiters.

25. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes. Lehrstoff: 3. Semester Erteilen von Unterricht nach den Anforderungen der Klasse M in Dressur oder Springen oder Vielseitigkeit. 4. Semester Erteilen von Unterricht nach den Anforderungen der Klasse M im Dressur- und Springreiten oder Dressur- und Vielseitigkeitsreiten.

26. KONDITIONSSCHULUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die verschiedenen Formen der Zweckgymnastik, des Konditionstrainings bzw. des Fitnesssports als Voraussetzung für einen spartengerechten Unterricht. Lehrstoff: 2. Semester Praktische Maßnahmen (zB Betriebs- und Organisationsformen), die für das Erarbeiten der richtigen Voraussetzungen zum Ausüben der Sportsparte notwendig sind; Anlegen eines speziellen Übungsschatzes.

27. VOLTIGIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Voltigierlehre und um die Praxis des Übungsbetriebes. Lehrstoff: 4. Semester Grund- und Pflichtübungen; Planung des Voltigierunterrichtes; Unterricht in den Grundübungen und Pflichtübungen; Voltigiergymnastik. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage A.5

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON VOLTIGIERLEHRERINNEN UND VORTIGIERLEHRERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrern hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Voltigierlehrers vertraut zu machen. Voltigierlehrer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Voltigierunterricht in allen Alters- und Leistungsstufen zu erteilen und darüber hinaus qualifiziert ist, Leistungs- und Spitzensportler zu trainieren sowie im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstunden und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes angegeben.) 1.Semester 2.Semester 3.Semester Wochen-stunden Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung des Fernunter-richts Wochen-stunden Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung des Fernunter-richts Wochen-stunden Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung des Fernunter-richts Summe A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0) 2. Deutsch 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5) 3. Lebende Fremdsprache - - 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 4. Politische Bildung und Organisationslehre 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5) 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5) 6. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5) 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0) 8. Erste Hilfe - - 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 9. Sportpsychologie und Lebenskunde 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5) 11. Trainings- und Bewegungslehre 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0) 12. Voltigiertheorie 2,0 (10,0) 4,0 (20,0) 3,0 (15,0) 9,0 (45,0) 13. Sattel- und Zaumzeugkunde, Voltigiergeräte 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5) 14. Pferdehaltung 1,0 (5,0) 0,5 (2,5) - - 1,5 (7,5) 15. Exterieurlehre und Veterinärkunde 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) - - 3,5 (17,5) 16. Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau 1,0 (5,0) 0,5 (2,5) - - 1,5 (7,5) 17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur - - 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 18. Seminar für Fachfragen - - 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) II. Praxis 19. Praktische Übungen 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0) 8,0 (40,0) 20. Praktisch-methodische Übungen 6,5 (32,5) 7,0 (35,0) 7,0 (35,0) 20,5 (102,5) 21. Konditionsschulung - - 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 22,0 (110,0) 22,5 (112,5) 18,0 (90,0) 62,5 (312,5) B. Unterrichtspraxis Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine Praxis von 30 und zwischen dem 2. und 3. Semester eine Praxis von 50 Übungseinheiten an einer beim Bundesfachverband für Reiten und Fahren gemeldeten Voltigiergruppe zu erbringen. C. Freigegenstände 22. Exkursionen (in Kursform) während aller Semester nach Vereinbarung.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Voltigierlehrers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1). Lehrstoff: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1). Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden, Aufbau von Referaten, Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport. Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur. 3. Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Einfache grammatikalische Regeln, Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes. 4. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports. 5. Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik. 6. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reit- und Voltigiersports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Voltigierlehrers im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 2. Semester (1 Wochenstunde) Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport. 8. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre. 9. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit. 3. Semester (1 Wochenstunde) Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Psychoregulation; Konfliktlösung und Gesprächsführung; spartenspezifische Schwerpunkte. 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Voltigiersport. 2. Semester (1 Wochenstunde) Erziehungsziele; der Voltigierlehrer als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel. 3. Semester (1 Wochenstunde) Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen). 11. Trainings- und Bewegungslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten. Trainingsziele; -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften. Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen. Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren. 2. Semester (1 Wochenstunde) Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung. 3. Semester (2 Wochenstunden) Übungsformen zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und ihrer physiologischen Hintergründe; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration, Leistungstests. 12. Voltigiertheorie Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes, Grundzüge der Voltigierlehre, Erstellen von Ausbildungsplänen für alle Leistungsstufen. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Gangarten des Pferdes, Longieren, Aufbau einer Voltigierstunde, Gymnastische Vorbereitungen, Verhalten der Voltigierer in der Gruppe und gegenüber dem Pferd, Grundübungen am Holzpferd, Pflichtübungen am Pferd, Korrektursprache, leichte Kürübungen für D- und C-Gruppen, Zusammenstellen einer Kür für D- und C-Gruppen. 2. Semester (4 Wochenstunden) Vertiefung des Lehrstoffes des ersten Semesters, Voltigiergymnastik, Erstellen eines Ausbildungsplanes, Anprobieren von Pferden für die Eignung als Voltigierpferd, Korrektur von Voltigierpferden, mittlere Kürfiguren für B-Gruppen, Zusammenstellung einer Kür für B-Gruppen, Zusammenstellen von Einzelküren. 3. Semester (3 Wochenstunden) Vertiefung des Lehrstoffes des 2. Semesters, Ausbildung eines jungen Pferdes zum Voltigiersport, schwere Kürfiguren für A-Gruppen, Erstellen eines Ausbildungsplanes für A-Gruppen und für Einzelvoltigierer, spezielle Turniervorbereitungen. 13. Sattel- und Zaumzeugkunde, Voltigiergeräte Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel sowie der Voltigierausrüstung, deren Anpassung und Pflege. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Kenntnis und Anpassung von Trensenzaumzeugen, Arten der Sättel und Voltigiergurte und deren Anpassung, Sattelpflege, Zaumzeugpflege. 14. Pferdehaltung Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken, Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes. 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag, Tierschutzbestimmungen, Pferdetransport, Wartung von Stallanlagen und Reitflächen. 15. Exterieurlehre und Veterinärkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Exterieurlehre; Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung. Lehrstoff: 1. Semester (1,5 Wochenstunden) Exterieur des Pferdes, Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes, Bewegungsapparat und Hufbeschlag, Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung, Erste Hilfe bei Pferden, Verbände. 2. Semester (2 Wochenstunden) Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Doping. 16. Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Reitsports, der Österreichischen Turnierordnung sowie die Errichtung von Reitanlagen und Reithallen, mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung. 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Organisation und Durchführung eines Voltigierturnieres, Errichtung von Reitanlagen mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren. 17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur. Lehrstoff: 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.), einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist. 18. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt heilpädagogisches Voltigieren. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Information über den Behindertenreit- und Voltigiersport; Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport und im heilpädagogischen Voltigieren, Auswahl- und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; Kontraindikationen. 19. Praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Arbeit an der Longe, Gymnastik und Turnen am Boden und am Holzpferd. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Arbeit an der Longe mit einem ausgebildeten Pferd; Lockerungsübungen, Konditionsübungen, Pflichtfiguren auf dem Holzpferd. 2. Semester (2 Wochenstunden) Anprobieren von Pferden für das Voltigieren, Korrektur von Voltigierpferden; Kürfiguren auf dem Holzpferd; Turnen am Boden. 3. Semester (4 Wochenstunden) Anlongieren von jungen Pferden; Turnen am Boden und am Holzpferd. 20. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Praxis eines Übungsbetriebes. Lehrstoff: 1. Semester (6,5 Wochenstunden) Gymnastische Vorbereitung, Entspannungsübungen, methodische Übungsreihen, Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für D- und C-Gruppen, Beurteilung und Korrektur der einzelnen Leistungen. 2. Semester (7 Wochenstunden) Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für B-Gruppen und dem Einzelvoltigieren. 3. Semester (7 Wochenstunden) Unterrichten am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für A-Gruppen; Einzelvoltigieren usw. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage A.6

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON LEHRERINNEN UND LEHRERN FÜR GESPANNFAHREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrern für Gespannfahren hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrers für Gespannfahren vertraut zu machen. Lehrer für Gespannfahren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.) 1. Semester 2. Semester 3. Semester Summe A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5,0 - - 5,0 2. Deutsch 2,5 - - 2,5 3. Lebende Fremdsprache - 2,5 - 2,5 4. Politische Bildung und Organisationslehre 2,5 - - 2,5 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 2,5 - - 2,5 6. Geschichte von Bewegung und Sport 2,5 - - 2,5 7. Sportbiologie (funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitslehre) 10,0 5,0 - 15,0 8. Erste Hilfe - 5,0 - 5,0 9. Sportpsychologie und Lebenskunde 5,0 - 5,0 10,0 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 2,5 5,0 5,0 12,5 11. Trainings- und Bewegungslehre 5,0 5,0 - 10,0 12. Fahrtheorie 10,0 10,0 5,0 25,0 13. Beschirrungs- und Wagenkunde 5,0 2,5 5,0 12,5 14. Pferdehaltung 5,0 2,5 - 7,5 15. Exterieurlehre und Veterinärkunde 7,5 10,0 2,5 20,0 16. Organisation des Reit- und Fahrsports, Turnierwesen und Sportstättenbau 5,0 5,0 7,5 17,5 17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur - 2,5 - 2,5 18. Seminar für Fachfragen 2,5 5,0 5,0 12,5 72,5 60,0 35,0 167,5 II. Praxis 19. Praktische Übungen 10,0 45,0 30,0 85,0 20. Praktisch-methodische Übungen 30,0 30,0 40,0 100,0 21. Konditionsschulung - 2,5 - 2,5 40,0 77,5 70,0 187,5 Summe: 112,5 137,5 105,0 355,0 III. Unterrichtspraxis Zwischen den einzelnen Semestern ist eine viermonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule und/oder Schule für Gespannfahren oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reit- und/oder Fahrverein zu erbringen.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrers für Gespannfahren Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks. Lehrstoff: 1. Semester Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Referate und Diskussionen (sportrelevante Themen); Umgang mit der Fachterminologie im Fahrsport.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 2. Semester Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.

4. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports. Lehrstoff: 1. Semester Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5. BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Lehrstoff: 1. Semester Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6. GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports. Lehrstoff: 1. Semester

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. 7. SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrers für Gespannfahren im Breiten- und Gesundheitssport mit Hinweisen auf den Leistungssport. Vermittlung genauer Kenntnis des menschlichen Körpers, um Störungen am Bewegungsapparat und seinen Funktionen erkennen und vermeiden zu können. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene und Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 2. Semester Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

8. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

9. SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Lehrstoff: 1. Semester Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit. 3. Semester Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Psychoregulation; Konfliktlösnug und Gesprächsführung; spartenspezifische Schwerpunkte.

10. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Lehrstoff: 1. Semester Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Fahrsport. 2. Semester Erziehungsziele; der Lehrer als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; methodische Hilfsmittel. 3. Semester Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).

11. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und –gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe. Lehrstoff: 1. Semester Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren. 2. Semester Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

12. FAHRTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes sowie die Grundzüge der Fahrlehre. Erstellung von Ausbildungsplänen. Didaktik des Fahrens. Grundsätze des Systems Achenbach und der ungarischen Fahrweise sowie Wissen um den Ausbildungsgang von der Remonte zum Wagenpferd. Lehrstoff: 1. Semester Fahrlehrgerät; Gangarten des Wagenpferdes; Straßenverkehrsordnung; Grundsätze des Ein- und Zweispännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Korrektur von Fahrfehlern und Unarten. 2. Semester Unterricht am Fahrlehrgerät (vierspännig); Grundsätze des Vierspännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Erstellen von Ausbildungsplänen für Wagenpferde und den Fahrunterricht; Straßenverkehrsordnung. 3. Semester Die ungarischen Fahrzügel und ihre Anwendung; Verwendung und Wirkung der Doppellonge; Ausbildungsgang des jungen Wagenpferdes.

13. BESCHIRRUNGS- UND WAGENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnisse der Beschirrung und Anspannungsarten für Ein-, Zwei- und Vierspänner. Kennen der Hauptteile des Wagens und der einzelnen Wagentypen sowie der Sonderanspannungen. Lehrstoff: 1. Semester Brustblatt- und Kummetgeschirre für Ein- und Zweispänner; Fahrzäume und Gebisse; Hilfszügel und Peitschen; Pflege und Reinigung der Geschirre und des Wagens; An- und Abschirren; An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners; Hauptbestandteile und Einzelteile eines Wagens. 2. Semester Beschirrung und Anspannen eines Viererzuges; Vertiefen des Wissens in der Wagenkunde; Behelfsmäßige Instandsetzung der Wagen und der Geschirre; Longierausrüstung (einfache Longe und Doppellonge). 3. Semester Beschirrung und Anspannung von Tandem, Rondom, Einhorn, ungarischem Fünfergespann, römischem Kampfwagen und Sechserzug.

14. PFERDEHALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, um die Organisation des Stalldienstes, die Tierschutzbestimmungen und den Pferdetransport. Lehrstoff: 1. Semester Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung; Füttern und Tränken; Pferdepflege; Stallarbeit; Organisation des Stalldienstes. 2. Semester Bandagieren; Pflege des Langhaares; Hufpflege; Hufbeschlag; Tierschutzbestimmungen; Transport von Pferden und Fahrzeug; Wartung von Stallanlagen von und Anlagen für Fahrbewerbe.

15. EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung. Lehrstoff: 1. Semester Exterieur des Pferdes; Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; erste Hilfe bei Pferden; Verbände. 2. Semester Beurteilung eines Pferdes; Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel; Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Doping. 3. Semester Veterinärmedizinische Grundlagen für richtiges Training eines Pferdes. Festigen des Stoffes des 1. und 2. Semesters; Zusammenstellung eines Viererzuges.

16. ORGANISATION DES REIT- UND FAHRSPORTS, TURNIERWESEN UND SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Fahrsports, die Österreichische Turnierordnung, den Parcours- und Geländebau und die Straßenverkehrsordnung. Lehrstoff: 1. Semester Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- und Fahrsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung. 2. Semester Organisation und Durchführung eines Fahr-Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau. 3. Semester Wiederholen des Lehrstoffes des 1. und 2. Semesters; Règlement General und Règlement Particulier der Fédération Equestre Internationale.

17. AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur. Lehrstoff: 2. Semester Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spezielle Fachliteratur.

18. SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um spezielle Themen des Gespannfahrens. Lehrstoff: 1. Semester Wettkampfkonditionierung. 2. Semester Typische Verletzungen, ihre Vermeidung und Behandlung; Betreuung vor, während und nach dem Wettkampf. 3. Semester Spezielle Themen des Fahrwesens.

19. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Vorstellen und Fahren eines Ein-, Zwei- und Vierspänners im Straßenverkehr und im Gelände. Dressur- und Hindernisfahren. Ausbildung an der Doppellonge auch von Remonten. Lehrstoff: 1. Semester Fahren eines Ein- und Zweispänners im Straßenverkehr, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und an der Doppellonge mit einem ausgebildeten Pferd. 2. Semester Fahren eines Zweispänners in Dressur Klasse L bis S; Fahren im Straßenverkehr, im Gelände, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und an der Doppellonge mit einem ausgebildeten Fahrpferd und einer Remonte. 3. Semester Anspannen von und Fahren mit Viererzug und Sonderanspannungsarten; Ausbildung einer Remonte.

20. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes. Lehrstoff: 1. Semester Erteilen von Unterricht am Fahrlehrgerät und auf dem Bock, am Ein- und Zweispänner in Dressur, im Straßenverkehr und im Gelände sowie zwischen Hindernissen. 2. Semester Unterrichtserteilung am Fahrlehrgerät (ein-, zwei- und vierspännig) und auf dem Bock in Dressur; Gelände inklusive Fahren von Marathonhindernissen; Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner sowie Unterrichtserteilung bezüglich Doppellonge und Vorbereitung von Turnieranfängern (Ein- und Zweispänner). 3. Semester Unterricht auf dem Bock für Viererzug und Sonderanspannungen und an der Doppellonge mit Remonten.

21. KONDITIONSSCHULUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings. Lehrstoff: 2. Semester Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Fahrsports; Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen; Anlegen eines Übungsschatzes. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage A.7

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON BERG- UND SKIFÜHRERINNEN UND BERG- UND SKIFÜHRERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Skiführern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer mit der erzieherischen, fachlichen und verantwortungsvollen Aufgaben eines Berg- und Skiführers vertraut zu machen. Berg- und Skiführer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, eine mit dritten Personen vereinbarte Tour sicher und fachkundig zu leiten oder einen dem alpinen Lehrwesen entsprechenden Unterricht im Alpinwesen vorzubereiten und zu leiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.) 1. Semester 2. Semester Summe A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion ………………………………………………. 5,0 - 5,0 2. Deutsch ……………………………………………….. 2,5 - 2,5 3. Lebende Fremdsprache …………………….........…... 10,0 - 10,0 4. Politische Bildung und Organisationslehre ………...... 2,5 - 2,5 5. Betriebskunde, Kaufmännisches Rechnen und Berufskunde ……………………………...………… 2,5 2,5 5,0 6. Geschichte des Sports (der Alpinistik) ……………… 2,5 - 2,5 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) ……………………...……… 5,0 2,5 7,5 8. Erste Hilfe …………………………………………… 5,0 5,0 10,0 9. Sportpsychologie und Lebenskunde ………...……… 5,0 2,5 7,5 10. Pädagogik, Didaktik, Methodik, Tourenplanung und –führung ……………………………………..……….. 10,0 5,0 15,0 11. Bewegungslehre und Biomechanik ………………… 5,0 5,0 10,0 12. Trainingslehre ………………………………………. 5,0 5,0 10,0 13. Alpine Gefahren und Unfallkunde …………………. 7,5 7,5 15,0 14. Wetterkunde ………………………………………… 5,0 2,5 7,5 15. Orientierungs- und Kartenkunde …………………… 5,0 - 5,0 16. Schnee- und Lawinenkunde (Theorie) ……………… 5,0 5,0 10,0 17. Gerätekunde und Ausrüstung ………………………. 5,0 2,5 7,5 18. Biwakkunde …………………………………………. - 2,5 2,5 19. Gletscherkunde ……………………………………… 2,5 - 2,5 20. Alpine Geographie und Geologie …………………… 5,0 - 5,0 21.. Tier- und Pflanzenwelt, Natur- und Umweltschutz 5,0 2,5 7,5 22. Skilanglauf und Skiwandern ………………………… 2,5 - 2,5 102,5 50,0 152,5 II. Praxis 23. Lawinenfachkurs ……………………………………. 40,0 0 40,0 24. Felsausbildung mit Sportklettern …………………… 100,0 0 100,0 25. Eisausbildung mit Eisfallklettern …………………… 30,0 75,0 105,0 26. Skiführerausbildung ………………………………… 0 70,0 70,0 27 . Bergrettungsübungen ……………………………….. 15,0 15,0 30,0 28. Bergwandern ………………………………………… 2,5 0 2,5 29. Praktisch-methodische Übungen …………………….. 7,5 7,5 15,0 30. Alpiner Skilauf ………………………………………. 25,0 - 25,0 220,0 167,5 387,5 Summe: 322,5 217,5 540,0 III. Unterrichtspraxis Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine zweiwöchige Praxis bei einem Berg- und (oder) Skiführer im Sinne der jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen zu erbringen. B. Freigegenstände 31. Aktuelle Fachgebiete ................................................. 20 20 40

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Im ersten Semester wird neben der theoretischen auch die alpine und nordische Ski-, Eis- und Felsausbildung durchgeführt. Das erste Semester beinhaltet die allgemeinen Grundlagen des Bergführens die praktisch-methodische Vertiefung des Lehrstoffes (Tourenplanung und – führung), die Festigung des Eigenkönnens und die Perfektionierung der Bergrettungstechnik; in der Skiausbildung werden die Grundlagen des alpinen Skilaufs, Skilanglaufs und Skiwanderns, in der Eisausbildung die Grundtechniken, in der Felsausbildung die speziellen Probleme des sehr verantwortungsvollen Berg- und Skiführerberufes behandelt. Um spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vorzubereiten und zu erreichen, sind für die Alpinistik spezielle Methoden, moderne Erkenntnisse und Erfahrungen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer vertraut zu machen sind. Das zweite Semester der Ausbildung beinhaltet schwerpunktmäßig die Canyoning-, Sportkletter-, Eis- und Skiführerausbildung. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Berg- und Skiführers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung modernster Lehrmittel darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Lehrstoff: 1. Semester Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern der Sprechfertigkeit zur Ausübung des Bergführerberufes. Lehrstoff: 1. Semester Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; Planmäßiger Aufbau eines berufsspezifischen Wort- und Phrasenschatzes; Führerliteratur und alpine Fachausdrücke; Alltagssprache mit Bezug zum Sport.

4. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sportes. Lehrstoff: 1. Semester Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Berg- und Skiführerwesens und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. Lehrstoff: 1. Semester Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Tennissports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5. BETRIEBSKUNDE, KAUFMÄNNISCHES RECHNEN UND BERUFSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Organisation und Leitung eines Betriebes, Verstehen der Vorgänge im Wirtschaftsleben und Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften insbesondere bei alpinen Unfällen. Vermitteln von mathematischen Kenntnissen, die zum Lösen von Aufgaben der Biomechanik notwendig sind. Lehrstoff: 1. Semester Begriffe der Betriebsführung und der Güterverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Rechtsvorschriften für die Berufsausübung; Einschlägige Ausschnitte aus dem Strafgesetz; Behandlung abgeschlossener Gerichtsverfahren von alpinen Unfällen mit Bergführern; Einführung in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele; Grundrechnungsarten; kaufmännisches Rechnen. 2. Semester Vertiefung und Erweiterung der im 1. Semester behandelten Fachgebiete.

6. GESCHICHTE DES SPORTS (DER ALPINISTIK)

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um wichtige historische Grundlagen des Sports und die Entwicklung des Alpinismus. Lehrstoff: 1. Semester Historische Entwicklung des Sports; Erschließungsgebiete der Alpen an Hand markanter Beispiele; bekannteste Gipfelbesteigungen; Entwicklung des Bergführerwesens; Geschichte der alpinen Vereine; außereuropäische Erschließung – Expeditionen; Angabe einer Standardliteratur für den Bergführer.

7. SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Berg- und Skiführers. Genaue Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz- und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 2. Semester Vertiefung und Erweiterung der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse.

8. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 1. Semester Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung und Atemspende; Lagerung des Verletzten; Flugrettungsübungen. 2. Semester Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Hinweise auf spezifische Verletzungen beim Bergsteigen, Canyoning und Sportklettern, deren Vermeidung bzw. entsprechende Versorgung; Ergänzungen durch praktische Übungen (z. B. Flugrettungseinsatz usw.).

9. SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate Betreuung der dem Bergführer anvertrauten Personen sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Lehrstoff: 1. Semester Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit der zu Führenden; Persönlichkeit des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung. 2. Semester Führungsverhalten; Gruppendynamik; psychoregulative Maßnahmen (z. B. Stress, Angst).

10. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK, METHODIK, TOURENPLANUNG UND –FÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik sowie der Grundsätze der Didaktik und Methodik zur Vermittlung allgemeiner und spezieller Lehrinhalte des Bergsteigens. Bewährung in der Gruppenführung bei psychischen und physischen Belastungen. Lehrstoff: 1. Semester Ausgewählte Kapitel aus der Pädagogik; Tourenführung, Lehrmethoden; Führungsstile; methodische Hilfen allgemeiner und spezieller Art beim Lernen motorischer Fertigkeiten und Verbessern motorischer Eigenschaften. 2. Semester Vertiefung der im 1. Semester gelehrten Inhalte; Spezielle Gruppenführung im alpinen Gelände sowie im Bereich Canyoning und Sportklettern; spezielle Hinweise zur Beachtung bei Tourenausschreibungen.

11. BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlage der Bewegungslehre und Biomechanik unter besonderer Berücksichtigung der ganzen Breite des Bergsteigens. Lehrstoff: 1. Semester Physikalische Grundlagen des Bergsteigens (innere und äußere Kräfte, Körperschwerpunkt); Grundlage der Bewegungssteuerung (Koordination); physische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung. 2. Semester Erweiterung und Vertiefung der Teilgebiete (Sportklettern, Canyoning, Eisfallklettern).

12. TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Trainingslehre unter besonderer Berücksichtigung des Bergsteigens. Wissen um sportartspezifische Inhalte der Trainingslehre. Lehrstoff: 1. Semester Leistungsbestimmende Merkmale des Bergsteigens und Möglichkeiten zur Verbesserung dieser Merkmale (Kraft, Ausdauer – Ökonomie, Gelenkigkeit, koordinative Fähigkeiten – Gleichgewicht usw.); Belastungsgrundsätze; Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung; praktische Übungseinheiten. 2. Semester Erweiterung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und spezielle Anwendung im Bereich Sportklettern.

13. ALPINE GEFAHREN UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnisse über alpine Gefahren und ihre Bedingungsfaktoren. Erkennen und Verhütung. Lehrstoff: 1. Semester Erkennen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahren, die vom Menschen verursacht, die witterungs-, gelände- oder materialbedingt sind; Verhalten in Unfallsituationen und Rechtsfolgen bei Alpinunfällen. 2. Semester Lawinengefahr; Strahlungsschäden; Hitze/Kälte; Wächten; Spalten; Ertrinken; Beurteilung des Geländes in Bezug auf Absturzgefahr; Schlechtwetter und Orientierungsprobleme.

14. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Grundkenntnisse der Klimatologie; Wissen um die Zusammenhänge von Wetterabläufen. Lehrstoff: 1. Semester Wetterelemente (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdruck, Wind, Niederschlag); Frontsysteme (Hoch, Tief usw.); Gewitter; Großwetterlagen; typische Alpenwetterlagen; Interpretation der Vorhersagen. 2. Semester Wiederholung wichtiger Teilgebiete mit besonderer Berücksichtigung der Ursachen und der Folgen von Wetterlagen auf die Tourenplanung (speziell für das Canyoning).

15. ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundsätze des Kartenlesens und die Funktion von Orientierungsgeräten. Lehrstoff: 1. Semester Die Karte: Maßstab, Inhalt, Übersichtlichkeit, Verwendungszweck; Werdegang der Kartografie; Alpenvereinskarte; Vergleich verschiedener Kartenzwecke; natürliche und künstliche Orientierungshilfen; Funktion der künstlichen Orientierungshilfen; Kartenlesen; Orientierungslauf.

16. SCHNEE- UND LAWINENKUNDE (THEORIE)

Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen der Schneedecke zum Entstehen von Lawinen. Lehrstoff: 1. Semester Grundlagenunterricht zum Thema Schnee; Messen von Schneeprofilen; Schneefestigkeitsmessung; Einfluss von Wind und Temperatur; Hangrichtung und –neigung als Lawinenindikator; Methoden zur Erfassung der Lawinensituation. 2. Semester Praxisbezogene Lawinenkunde im Rahmen der verschiedenen Touren – Anlegen einer lawinensicheren Spur; Vorbeugemaßnahmen bei Lawinengefahr; Kameradenhilfe; organisierter Sucheinsatz bei Lawinenverschütteten; Abfassung einer Fachbereichsarbeit; Interpretation des Lawinenlageberichtes.

17. GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte. Lehrstoff: 1. Semester Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeitsgrenzen der Ausrüstung; Pflege der Ausrüstung; ausreichende Kenntnisse über die Herstellung und das Material der Ausrüstung; internationale Normen. 2. Semester Handhabung von technischen Geräten (Funkgeräte usw.); Bekleidung.

18. BIWAKKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Bewältigung von Extremsituationen bei einem Zwangsbiwak. Lehrstoff: 2. Semester Auswahl des Biwakplatzes; Bau von funktionstüchtigen Iglus, Schneehöhlen und Schneegräben; Ausstattung des Biwaks; Ermittlung der Funktionstüchtigkeit der verschiedenen Bauarten auf einer Biwaktour.

19. GLETSCHERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Gletschertätigkeit. Lehrstoff: 1. Semester Entstehung der Gletscher; Teile der Gletscher; Gletscherarten; die wichtigsten Gletscher der Alpen; historische Vergletscherungen.

20. ALPINE GEOGRAPHIE UND GEOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der Grundlagen des geologischen Aufbaus der Alpen und der hochalpinen Landschaften. Lehrstoff: 1. Semester Topografie der Alpen; Entstehung der Alpen; geologischer Aufbau der Ostalpen; geomorphologische Grundbegriffe; Talbildungen.

21. TIER- UND PFLANZENWELT, NATUR- UND UMWELTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe: Beitrag des Bergführers zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes. Lehrstoff: 1. Semester Der alpine und hochalpine Lebensraum; Vegetationszonen; Einfluss des Gesteins auf die Pflanzenwelt; Erstellen eines Herbariums. 2. Semester Naturschutz; Umweltschutz; einschlägige bundes- und landesgesetzliche Vorschriften.

22. SKILANGLAUF UND SKIWANDERN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den sportlichen Skilanglauf und das Skiwandern. Lehrstoff: 1. Semester Ausrüstung; Gerätekunde und –pflege; Wachsen; Verschiedene Lauftechniken und Bewegungsarten auf Loipen und im freien Gelände.

23. LAWINENFACHKURS

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um lawinenbildende Faktoren. Praktische Urteils- und Handlungsfähigkeit in Bezug auf die Lawinengefahr. Lehrstoff: 1. Semester Schnee; Bildung und Umwandlung des Schnees; Aufbau der Schneedecke und Messmethoden; Aufnahme von Schneeprofilen und deren Auswertung; Einfluss von Gelände, Bewuchs und Witterung auf den Schneedeckenaufbau unter besonderer Berücksichtigung der hochwinterlichen Verhältnisse. Lawinen und Tourengebiet (geomorphologische und klimatische Eigenheiten, Erschließung); Lawinenbildung und Wirkung; Beurteilung der Lawinengefahr; das künstliche Auslösen von Lawinen; Lawinenzonenplan; Orientierung über bauliche Schutzmaßnahmen; touristische Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen; Ursache von Lawinenunfällen; Lawinenunfälle in der Rechtssprechung; organisatorische Lawinenschutzmaßnahmen für Skigebiete, Siedlungen, Verkehrswege uä.; Rettungsmittel; Wetter und Schneedecke; Erste Hilfe bei Lawinenunfällen; praktische Übungen; Aufnahme von Schnee- und Rammprofilen und deren Auswertung; künstliche Auslösung von Lawinen; praktische Anwendung der Vorsichts- und Schutzmaßnahmen (Geländebeurteilung, Routenwahl, lawinengemäßes Verhalten); Suchmethoden – Arbeit auf der Lawine; Kameradenhilfe; planmäßiger Lawineneinsatz.

24. FELSAUSBILDUNG MIT SPORTKLETTERN

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des Eigenkönnens zum Erfassen spezieller methodischer Maßnahmen. Lehrstoff: 1. Semester Anseilarten; Seilknoten; Kletterschulung – Begehen verschiedener Kletterstellen im Auf- und Abstieg; Schulung und Verbesserung des Eigenkönnens; Ausschöpfen sämtlicher Möglichkeiten von Sicherungen und Sicherungsmethoden; Rückzug oder Abstieg mit einem Gast; Abseilarten; Klettertouren verschiedener Schwierigkeitsgrade; Führung und Betreuung eines Gastes im alpinen Gelände – praktischmethodische Übungen.

25. EISAUSBILDUNG MIT EISFALLKLETTERN

Bildungs- und Lehraufgabe: Beherrschung der verschiedenen Führungsmaßnahmen im vereisten und kombinierten Gelände. Verbessern des Eigenkönnens. Lehrstoff: 1. Semester Gehen im steilen und harten Schnee mit und ohne Pickel; verschiedene Gehtechniken; Eisklettern mit Seilsicherung; Sicherungsmethoden; Verschiedene Sicherungsmittel und Verankerungen für einen Standplatz; Begehen von Gletschern und Gletscherbrüchen; Eistouren verschiedener Schwierigkeitsgrade; Führung und Betreuung eines Gastes – praktisch-methodische Übungen. 2. Semester Vertiefung und Erweiterung der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse; spezielle Anwendung in den Bereichen Eisfallklettern und im kombinierten Gelände.

26. SKIFÜHRERAUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit der Problematik des Skiführens. Lehrstoff: 2. Semester Skitouren mit Gipfelbesteigungen; Befahren von Steilflanken; Begehen und Befahren von Gletschern und Gletscherbrüchen; Begehen von winterlichen Graten, Firn- und Eisflanken im Auf- und Abstieg; Anlegen von idealen Aufstiegsspuren; Fahren in allen Schneearten; Anlegen von Abfahrtsspuren für schwächere Fahrer oder für eine Gruppe; Seilfahren; Führung und Betreuung eines Gastes bzw. einer Gruppe – praktisch-methodische Übungen.

27. BERGRETTUNGSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Erlernen und Perfektionieren der behelfsmäßigen Bergrettungsmethoden. Lehrstoff: 1. Semester 2. Semester Behelfsmäßige Bergrettung; planmäßige Bergrettung; Bau und Gebrauch von behelfsmäßigen Bergrettungsgeräten; Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen (Bergrettung, Lawinenhundestaffel, Flugrettung).

28. BERGWANDERN

Bildungs- und Lehraufgabe: Führung von Wandergruppen im alpinen und hochalpinen Gelände. Lehrstoff: 1. Semester Führungsaufgaben im alpinen und hochalpinen Gelände; Beachtung der Gefahrenquellen.

29. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung auf das Bergsteigen. Lehrstoff: 1. Semester Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Gelenkigkeit, des Gleichgewichts und der Gewandtheit bzw. der koordinativen Fähigkeiten. 2. Semester Vertiefung der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse; Erstellen von bergspezifischen Trainingsprogrammen (Dehnungsübungen, Krafttraining, koordinative Schulung).

30. ALPINER SKILAUF

Bildungs- und Lehraufgabe: Erweiterung des Fachwissens und –könnens. 1. Semester Siehe Anlage A.8, Unterrichtsgegenstand Skilauf (Unterrichtspraxis und Eigenkönnen im alpinen Skilauf), mit Setzen von Schwerpunkten.

31. AKTUELLE FACHGEBIETE

Bildungs- und Lehraufgabe: Erweiterung des Fachwissens und -könnens. Lehrstoff: 1. und 2. Semester den jeweiligen Fachgebieten angepasst (z. B. Snowboarden, Canyoning). Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage A.8

LEHRGANG ZUR AUSBILDING VON SKILEHRERINNEN UND SKILEHERN UND SKIFÜHRERINNEN UND SKIFÜHRERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrerinnen und Skilehrern und Skiführerinnen und Skiführern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben einer Skilehrerin und eines Skilehrers vertraut zu machen. Die Ausgebildeten müssen in der Lage sein, nach dem österreichischen Skilehrplan zu unterrichten. Skilehrerinnen und Skilehrer und Skiführerinnen und Skiführer im Sinne dieser Verordnung sind nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Fachlehrer für den erwerbsgemäßen Skiunterricht, die befähigt sind, einen dem österreichischen Skilehrplan entsprechenden Unterricht in allen Altersstufen zu erteilen. II. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Semester 2. Semester Summe A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5,0 5,0 10,0 2. Deutsch 9,0 10,0 19,0 3. Fremdsprache 1 30,0 20,0 50,0 4. Politische Bildung und Organisationslehre 3,0 0,0 3,0 5. Betriebskunde 5,0 5,0 10,0 6. Geschichte der Leibesübungen und des Skilaufs 0,0 6,0 6,0 7. Materialkunde und (Übungs)Geländebau 7,0 5,0 12,0 8. Erste Hilfe 4,0 4,0 8,0 9. Sportbiologie (funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 6,0 4,0 10,0 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 10,0 15,0 25,0 11. Bewegungslehre und Biomechanik 10,0 15,0 25,0 12. Trainingslehre 6,0 5,0 11,0 13. Skiseminar 10,0 8,0 18,0 105,0 102,0 207,0 II. Praxis 14. Fitnesstraining für Schneesportarten (praktisch-methodische Übungen) 7,0 7,0 14,0 15. Skilauf und alternative Schneesportarten (Unterrichtspraxis und Eigenkönnen) 2 70,0 70,0 140,0 15a Skilauf und alternative Schneesportarten (Eigenkönnen) 15b Schilauf und alternative Schneesportarten (spezielle praktisch-methodische Übungen) 44,0 44,0 88,0 16. Alpinausbildung 56,0 0 56,0 177,0 121,0 298,0 Summe: 282,0 223,0 505,0 III. Unterrichtspraxis Zwischen dem 1. und 2. Semester ist an Skischulen im Sinne der landesgesetzlichen Regelungen eine 6-monatige Unterrichtspraxis zu absolvieren. Davon können bis zu 4 Monate durch eine entsprechend lange Praxis vor dem Eintritt in den Ausbildungslehrgang ersetzt werden. B. Freigegenstände 17. Exkursion in beiden Semestern nach Vereinbarung 18. Skiführerinnen- und Skiführerausbildung I: wird in einem 9-tägigen Lehrgang vor der Skiführerinnen- und Skiführerausbildung II durchgeführt. Der positive Abschluss ist Voraussetzung für den Eintritt in die Skiführerinnen- und Skiführerausbildung II 19. Skiführerinnen- und Skiführerausbildung II: wird in einem 14-tägigen Ausbildungs- und Prüfungslehrgang durchgeführt. __________________ 1 Die Auswahl der Sprache ist vor Beginn der Ausbildung einvernehmlich festzulegen. 2 Der Unterrichtsgegenstand teilt sich in die zwei angeführten Einzelbereiche, jedem ist die jeweils angegebene Stundenzahl zuzuweisen. III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausübung der Skilehrerin und des Skilehrers bzw. Skiführerin und Skiführers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial (Filme, Videos, Demonstrationen usw.) zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. Im Teil II. Praxis, sind methodische Hinweise zu geben, und die Schülerinnen und Schüler sind zur Selbstständigkeit anzuregen. IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntgabe gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrplan zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei die Religionslehrerin und der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen ist. b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV. Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen. V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER 1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Möglichst große Sicherheit im Gebrauch der deutschen Sprache in Wort und Schrift, besonders im Hinblick auf die Bedürfnisse des späteren Berufslebens. Kommunikation als wesentliche Grundlage der Berufsausübung. Lehrstoff: 1. Semester Festigen des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks, Eingaben an Behörden, Berichte zu vorgegebenen Themen, Grundregeln der Rhetorik, Schulung der verbalen Kommunikationsfähigkeit. 2. Semester Weitere Schulung der verbalen Kommunikationsfähigkeit und rhetorischer Regeln als wesentliche Grundlage des Umgangs mit Gästen, Rollengespräche, Planspiele, Gesprächsführung, Leitung von Diskussionen. 3. Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Erwerb des Wort- und Phrasenschatzes, der es der Schülerin und dem Schüler ermöglicht, sich in der Fremdsprache zu verständigen. Von der Formen- und Satzlehre ist soviel zu bringen, dass die Teilnehmerin und der Teilnehmer in der Lage ist, praktische Aufgaben zu bewältigen und für seinen Beruf ausreichende Kenntnisse zu erwerben. Lehrstoff: 1. Semester Schulung in der Aussprache durch Auswahl geeigneter Texte. Aufbau eines speziellen Wort- und Phrasenschatzes. Einfache sachbezogene Texte. Ausbau der notwendigen Grammatik, um der Schülerin und dem Schüler Wendigkeit im Ausdruck zu vermitteln. Behandeln einfacher Gebiete des täglichen Lebens, die teilweise mit dem Sport im Zusammenhang stehen. Fachausdrücke des Unterrichtes. 2. Semester Vertiefung der im ersten Semester behandelten Stoffgebiete durch Konversationsübungen und Erweiterung des Wortschatzes; intensive Beschäftigung mit sport- und skisportspezifischen Themen. 4. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sportes. Lehrstoff: 1. Semester Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Skilehrwesens und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. 5. Betriebskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Organisation und Leitung eines Betriebes. Verstehen der Vorgänge im Wirtschaftsleben. Erziehen zu wirtschaftlichem Denken. Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Rechte und Pflichten der Skilehrerinnen und der Skilehrer. Vermitteln von mathematischen Kenntnissen, die zum Lösen von Aufgaben im wirtschaftlichen Bereich im Rahmen eines Skischulbetriebes erforderlich sind. Lehrstoff: 1. Semester Grundsätze des Arbeits- und Sozialrechtes; straf- und zivilrechtliche Folgen; Vertragswesen, Verantwortlichkeit der Skilehrerin und des Skilehrers. 2. Semester Grundbegriffe der Steuerlehre und des Rechnungswesens. Einführung in das Skischulmanagement und die Verhaltenstechnik zur Berufsausübung. 6. Geschichte der Leibesübungen (Skigeschichte) Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der historischen Grundlagen des Skisports mit besonderen Hinweisen auf Österreich soll zu einem verstärkten Kritikbewusstsein führen. Lehrstoff: 2. Semester Überblick über die Entwicklung des Skisports. Darlegung der einzelnen Schwerpunkte und Perioden sowie Aufzeigen der hiefür verantwortlichen Hintergründe. 7. Materialkunde und (Übungs)geländebau Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Stand der modernen Materialentwicklung und die Bereitstellung und Pflege adäquater Übungsmöglichkeiten für alle Bereiche des Unterrichts. Lehrstoff: 1. Semester Grundsätze für die Präparierung von Rennpisten und Durchführung von Skiwettkämpfen. Kenntnisse und zweckmäßige Verwendung der Skiausrüstung; Pflege und Wartung derselben zur Erhaltung ihrer Funktionstüchtigkeit. 2. Semester Grundsätze für die Anlage und Präparierung von Übungsparcours, Rennpisten und für die Durchführung von Skiwettkämpfen. Pflege und Wartung der Skiausrüstung zur Erhaltung ihrer Funktionstüchtigkeit. 8. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 1. Semester Erkennen von Verletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag usw.) sowie die richtige Versorgung mit besonderer Berücksichtigung der Herzmassage, Atemspende und Lagerung des Verletzten. 2.Semester Wiederholung wichtiger Teilgebiete. Hinweise auf spezifische Skilaufverletzungen, deren Vermeidung bzw. entsprechende Versorgung. 9. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch richtig stellen zu können. Spezielle Hinweise auf die Erfordernisse in der Sparte. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens, Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung; Körperpflege, Gesunderhaltung. Lehrstoff: 1. Semester Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre. Gelenke und Knochenverbindungen. Muskel und Muskelstoffwechsel. Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Harnwege. 2. Semester Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie, der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis, persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung. 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik sowie der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports und Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sportes. Wecken des Verständnisses für die Dynamik einer Gruppe sowie Entwickeln von Fähigkeiten, mit Einzelpersonen und mit einer Gruppe zu arbeiten. Lehrstoff: 1. Semester Grundlage der allgemeinen Methodik, Persönlichkeitseigenschaften der Skilehrerin und des Skilehrers, Gruppenführung, Gruppendynamik, Konfliktbewältigung; methodische Hilfsmittel zur Informationsübermittlung und zur Erleichterung des motorischen Lernvorganges; methodische Maßnahmen in den einzelnen Lernstufen. 2. Semester Wiederholung wichtiger Teilgebiete. Fortsetzen der Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen). Vorbereitung und Planung des Unterrichts, Unterrichtszielkontrolle, Intensivierung des Unterrichts. Unterrichtliche Maßnahmen zur Förderung des Sicherheitsdenkers. 11. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung. Verstehen der Grundprinzipien der Biomechanik und des motorischen Lernens. Lehrstoff: 1. Semester Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Eigenschaften sowie Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre. Bewegungseigenschaften und ihre Verbesserung. 2. Semester Grundlegende Erkenntnisse der Bewegungslehre des Skilaufs. Spezielle Fragen und Probleme der Biomechanik, Testverfahren und Probleme der Technikschulung. 12. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbstständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: 1. Semester Begriffsbestimmungen, Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit, Setzen von Trainingsreizen, Trainingsgrundsätze, Training grundlegender Eigenschaften, allgemeine Trainingsplanung. 2. Semester Maßnahmen für den sportspezifischen Unterricht bzw. für das Training. Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen der Trainingslehre ist auf spezielle Fragen und Probleme der Sparte Skilauf einzugehen. 13. Skiseminar (aktuelle Fachgebiete) Bildungs- und Lehraufgabe: Erziehung zu einer eigenen Meinungsbildung. Analysieren und Werten von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Berufsausbildung. Aktuelle Entwicklungen im Tourismus. Die spezielle Umweltproblematik. Wissen über die Skischul-Betriebsordnung. Lehrstoff: 1. Semester Referate und Diskussionen über aktuelle Sachfragen (zB Tourismus, Skilehrwesen, Hotellerie, Seilbahnwirtschaft, Wintersportindustrie; Skilauf und Umwelt), Topographie der Skigebiete. 2.Semester Spezielle Berufsfragen (Weiterbildung, Berufsmöglichkeiten, Leistungserhebungen, Massenmedien, Skilauf und Umwelt usw.); Grundsätze für den Umgang mit Schülerinnen und Schülern aller Altersstufen sowie mit Gleichgestellten und Vorgesetzten. Internationale Entwicklungen und Einflüsse auf Österreich im Bereich des Tourismus und des Skilaufs. 14. Fitnesstraining für Schneesportarten (praktisch-methodische Übungen) Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um die diversen Formen der allgemeinen und speziellen Konditions- und Technikschulung unter besonderer Berücksichtigung des relevanten Aufwärmens; Wissen um den Wert spezieller regenerativer und ausgleichender Übungen sowie Dehnungsübungen und des Nachbelastungstrainings. Lehrstoff: 1. Semester Ausgewählte Unterrichtsverfahren in den sportlichen Grundtätigkeiten; Betriebs- und Organisationsformen im konditionellen sportlichen Training; allgemeine Konditionsschulung und Technikschulung. Allgemeine und spezielle Aufwärmübungen; verschiedene Formen der Kreislaufaktivierung und Erwärmung bestimmter Muskelgruppen und Gelenksbereiche; allgemeine und spezielle Dehnungs- und Ausgleichsübungen. 2. Semester Konditionsschulung im Bereich der leistungsbestimmenden Belastungskomponenten für den Skisport; Hinweise auf Schädigungsmöglichkeiten im sportlichen Training; Möglichkeiten zur Kontrolle des Trainingszustandes. 15. Skilauf und alternative Schneesportarten (Unterrichtspraxis und Eigenkönnen) Bildungs- und Lehraufgabe: Die in den Lehrbereichen angesprochenen Lehrinhalte (in der Folge „Österreichischer Skilehrplan“ genannt) sind als jenes praktische Eigenkönnen (spezielles Fertigkeitsniveau) sicher zu stellen, das zur personen- und sachgerechten Demonstration spezieller Bewegungsabläufe zum Zweck des visuellen Lernens erforderlich ist (zB Demonstration von wichtigen Bewegungselementen, von fehlerhaften Bewegungsabläufen, ...). In gleicher Weise ist die unterrichtspraktische Anwendung einschließlich sprachlicher, organisatorischer und pädagogischer Fähigkeiten zu vermitteln. Als alternative Schneesportarten sind jene heranzuziehen, die über mehrere Jahre hinweg breite Akzeptanz genießen, wie zB Snowboarden, Telemarken, Langlaufen, Shortcarven mit Kurzgleitern, usw. Lehrstoff: 1. und 2. Semester Die Lehrinhalte im alpinen Schilauf sind in die Fertigkeitsbereiche Grundstufe, Fortbildung und Meisterstufe geordnet. Die Lehrziele der Grundstufe und der Fortbildung sind hierarchisch und aufbauend organisiert, die Meisterstufe öffnet sich allen situationsgerechten Anwendungen. Die alternativen Schnee- und Gleitsportarten, sind auf dem jeweiligen Fertigkeitsniveau Gegenstand der Unterrichtsarbeit in den Lehrbereichen Grundstufe, Fortgeschrittene und Meisterstufe. Die angeführten Lehrziele bilden jeweils Knotenpunkte des Lernprozesses. 15a. Skilauf und alternative Schneesportarten (Eigenkönnen) Grundlage in allen Lehrbereichen ist das alpine Fahrverhalten. Lehrbereich Grundstufe – Skifahren Lernen Einführung, Schuss, Pflug, Kurven, Kanten-Rutschen, Carven - Grundstufe. Lehrbereich Fortgeschrittene – paralleles Skisteuern Verwendung der Skistöcke, paralleles Skisteuern in langen und kurzen Radien, Carven - lange Radien, Carven - kurze Radien. Lehrbereich Meisterstufe – frei Verfügen und vielseitig Anwenden Funcarven, Racecarven, Rennlauf, Gelände (Steilhänge, Buckel, Tiefschnee), Schönskilauf und Formation, Freeriden, Technikprogramm, Alternative Schneesportarten. 15b. Schilauf und alternative Schneesportarten (spezielle praktisch-methodische Übungen) Erlernen der Kernbewegungen, gleiten - steuern - springen, bremsen und anhalten, variieren von Geschwindigkeit, Dynamik (Krafteinsatz) und Fahrrichtung (vorwärts - rückwärts), vielseitiges Anwenden der erlernten Fertigkeiten in verschiedenen Situationen (Piste, Geländer, Schneepark), Sicherheitsaspekte der jeweiligen Bereiche. 16. Alpinausbildung Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des Eigenkönnens im Hinblick auf die speziellen Anforderungen für das Führen einer Gruppe im freien, nicht organisierten Skiraum unter Berücksichtigung des alpinen Geländes. Lehrstoff: 1. Semester a) Theoretische Fächer: Wetterkunde, Schnee- und Lawinenkunde (Schneeprofil), Orientierung (Kartenlesen usw.), Tourenvorbereitung und -planung, Rettungsmaßnahmen - Unfallmeldung, Natur- und Umweltkunde, Kennenlernen verschiedener Lawinensuchgeräte; b) Praktische Fächer (Durchführung verschiedener Touren): Führen einer Gruppe im freien, nicht gesicherten und nicht organisierten Skiraum, richtiges Verhalten während der Abfahrt (Anstieg) im freien Skiraum, Erstellen eines Schneeprofils, Organisation einer praktischen Lawinensuche - Alarmmeldung, situationsgerechtes Verhalten während der gesamten Tour, Orientierung an Hand von technischen und natürlichen Hilfsmitteln. 17. Exkursion Bildungs- und Lehraufgabe: Erweiterung des Fachwissens. Lehrstoff: 1. und 2. Semester Lehrgänge zur Anwendung und Festigung des theoretischen Lehrstoffes, Besuch von einschlägigen Industriebetrieben. 18. Skiführerinnen- und Skiführerausbildung I Bildungs- und Lehraufgabe: Die angehenden Skiführerinnen und Skiführer sollen bei hochwinterlichen Verhältnissen mit den Problemen der Schneekunde und Lawinengefahr besonders praxisbezogen vertraut gemacht werden. Erwerb von Grundkenntnissen im Fels- und Eisgehen sowie Bergrettungstechnik. Von Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Skiführerinnen- und Skiführerausbildung anstreben, sind Grundkenntnisse im Skitourengehen aufzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel erreicht wird. Lehrstoff: A) Theoretische Lehrfächer: Wetterkunde, Geologie und Aufbau der Alpen, Tourenführung und Lehrtätigkeit der Skiführerinnen und der Skiführer, Fauna und Flora der Gebirgswelt, Natur- und Umweltschutz, alpine Geographie, alpine Geschichte und Literatur. Materialkunde der Alpinausrüstung für hochalpine Zwecke. B) Praktische Lehrfächer: Hochalpiner Skilauf, Tourenführung, Praxis der Schnee- und Lawinenkunde. Grundausbildung in Fels und Eis. a) Schneekunde: 1. Fester Niederschlag, Entstehung und Formen, Messungen 2. Schneedecke, Aufbau, Schneearten, Eigenschaften, Umwandlungen, Abbau, Messungen an der Schneedecke, Oberflächenformen 3. Lawinenbildende Faktoren 4. Untersuchung der Schneedecke. b) Lawinenkunde: Lawinenarten und Charakteristiken, künstliche Auslösung von Lawinen, Beispiele von Lawinenunfällen und Rettungseinsätzen, Meteorologie bezüglich Lawinen, permanenter und temporärer Lawinenschutz. c) Lawinengemäßes Verhalten. d) Rettungsmaßnahmen bei Lawinenunfällen: 1. Grundsätzliches 2. Hilfsmaßnahmen 3. Rettungseinsatz. e) Lawinenwarndienst in den Alpenländern und Maßnahmen zum Schutz vor Lawinengefahren im erschlossenen Skigebiet: 1. im organisierten Skigebiet 2. abseits gesicherter Pisten. f) Bergrettungsübungen: Grundkenntnisse über die modernen Bergrettungsmethoden. g) Vermittlung von Grundkenntnissen über Einführungs- und Sicherungsmethoden in Fels und Eis. 19. Skiführerinnen- und Skiführerausbildung II Bildungs- und Lehraufgabe: Einweisung in das Wissen um den Skilauf im Hochgebirge bei spätwinterlichen Verhältnissen. Schulung des Skibergsteigens. Lehrstoff: A. Theoretische Lehrfächer: Alpine Gefahren, spezielle Schnee- und Lawinenkunde des Spätwinters, Orientierung in den hochalpinen Regionen, Erste Hilfe unter hochalpinen Verhältnissen, Tourenplanung und Tourenführung, Ausrüstung, Biwak (Biwaktour). Bergsteigen im kombinierten Gelände. B. Praktische Lehrfächer: 1. Hochalpiner Skilauf: a) Anlegen von Aufstiegsspuren, Gehen mit Fellen und ohne Felle. b) Skitechnik nach dem Österreichischen Skilehrplan, jedoch mit besonderer Berücksichtigung des „hochalpinen Skilaufes“. 2. Anlegen einer Abfahrtsspur für schwächere Fahrer oder eine Gruppe in gutem und schlechtem Schnee. 3. Tourführung, Skitouren mit Gipfelbesteigungen, Befahren von Steilflanken. 4. Winterbergsteigen: Begehen von winterlichen Graten (Fels- und Schneegarten). 5. Bergrettung: Spaltensturz mit und ohne Skier, Bergung aus der Spalte, Seilrolle, Flaschenzug, Kameradenhilfe, Steigbügel, Prusiken. Abtransport mit Skischlitten und Akja. 6. Flugrettung. 7. Seilfahren in der Seilschaft und am fixen Geländeseil, jedoch wirklichkeitsnahe Anwendung in spaltenreichem Gelände. 8. Orientierungsmärsche: praktische Anwendung von Karte und Bussole, Höhenmesser, Marschskizzen. 9. Praktische Übungen in Schnee- und Lawinenkunde: Lehrtouren verbunden mit Anschauungsunterricht, richtiges Verhalten, Lawinenverschütteten-Suchgeräte, Untersuchungen der Schneedecke. 10. Lehrauftritt: Die Kandidatin und der Kandidat bekommen ein Thema aus dem praktischen oder theoretischen Lehrstoff zugewiesen und müssen darüber ein freies, maximal fünf Minuten dauerndes Referat halten. 11. Biwaktour. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage A.9

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON SNOWBOARDLEHRERINNEN UND SNOWBOARDFÜHRERINNEN UND SNOWBOARDLEHRERN UND SNOWBOARDFÜHRERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Snowboardlehrern und Snowboardführern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Snowboardlehrers vertraut zu machen. Snowboardlehrer und Snowboardführer im Sinne dieser Verordnung sind nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Fachlehrer für den erwerbsmäßigen Snowboardunterricht, die befähigt sind, einen dem nachstehenden Snowboardlehrplan entsprechenden Unterricht in allen Altersstufen zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammer das gesamte Stundenausmaß im Falle des Einbeziehens von Formen des Fernunterrichtes angegeben.) 1. Semester 2. Semester Summe Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbezie-hung des Fernunter-richts) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbezie-hung des Fernunter-richts) A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 2. Deutsch 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 3. Englisch 1 6,0 (30,0) 4,0 (20,0) 10,0 (50,0) Zweite lebende Fremdsprache 1 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 4. Englisch 1 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) Zweite lebende Fremdsprache 1 6,0 (30,0) 4,0 (20,0) 10,0 (50,0) 5. Politische Bildung und Organisationslehre 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 6. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 1,0 (0,5) 0,5 (2,5) 1,5 (7,5) 7. Geschichte von Bewegung und Sport - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 8. Gerätekunde und Sportstättenbau 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 9. Erste Hilfe 1,0 (5,0) 0,5 (2,5) 1,5 (7,5) 10. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 1,0 (5,0) 0,5 (2,5) 1,5 (7,5) 11. Pädagogik, Didaktik und Methodik 3,0 (15,0) 1,0 (5,0) 4,0 (20,0) 12. Bewegungslehre und Biomechanik 3,0 (15,0) 1,0 (5,0) 4,0 (20,0) 13. Trainingslehre 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 14. Seminar für Fachfragen . 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 15. Wintersport und Umwelt 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 16. Touristikseminar - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 21,5 (107,5) 13,0 (65,0) 34,5 (172,5) II. Praxis 17. Allgemeine praktisch methodische Übungen 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0) 18. Snowboarden 15,0 (75,0) 15,0 (75,0) 30,0 (150,0) 19. Alpinausbildung 11,0 (55,0) - - 11,0 (55,0) 28,0 (140,0) 17,0 (85,0) 45,0 (225,0) Summe: 49,5 (247,5) 30,0 (150,0) 79,5 (397,5) _____________ 1) Die Gegenstandsblöcke 3 und 4 sind alternativ anzubieten. III. Unterrichtspraxis Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine 6-monatige Unterrichtspraxis zu absolvieren. Davon können bis zu vier Monate durch eine Praxis vor dem Eintritt in den Ausbildungslehrgang ersetzt werden. B. Freigegenstände 20. Lehrausgänge in beiden Semestern nach Vereinbarung 21. Snowboardführerausbildung I: (Als Voraussetzung für den Besuch sind mindestens zehn alpine Wintertouren nachzuweisen.) Wird in einem neuntägigen Lehrgang vor der Snowboardführerausbildung II durchgeführt. 22. Snowboardführerausbildung II: wird im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Snowboardführerausbildung I in einem 14-tägigen Ausbildungs- und Prüfungslehrgang durchgeführt.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausübung als Snowboardlehrer bzw. Snowboardführer Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filme, Videos, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. Im Teil II, Praxis, sind methodische Hinweise zu geben und sind die Schüler zu Selbständigkeit hinzuführen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe Anlage A.1 Abschnitt IV.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A.1 Abschnitt IV. Lehrstoff: Siehe Anlage A.1 Abschnitt IV; der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Möglichst große Sicherheit im Gebrauch der deutschen Sprache in Wort und Schrift, besonders im Hinblick auf die Bedürfnisse des späteren Berufslebens. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Festigen des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Schulung der verbalen Kommunikationsfähigkeit als wesentliche Grundlage des Umganges mit Gästen. Grundregeln der Rhetorik. Leitung von Diskussionen. Berichte über vorgeschriebene Themen. Eingaben an Behörden. 3. und 4. Englisch Bildungs- und Lehraufgabe: Erwerb des Wort- und Phrasenschatzes, der es dem Schüler ermöglicht, sich in der Fremdsprache zu verständigen. Von der Formen- und Satzlehre ist soviel zu unterrichten, dass der Teilnehmer für seinen Beruf ausreichende Sprachkenntnisse aufweist. Lehrstoff: 1. Semester (6,0 Wochenstunden - Block 1 bzw. 1,0 Wochenstunden - Block 2) Schulung der Aussprache durch Auswahl geeigneter Texte. Aufbau eines speziellen Wort- und Phrasenschatzes. Einfache sachbezogene Texte. Schulung des Hör- und Leseverständnisses durch geeignete Texte mit Sachbezug. Ausbau der notwendigen Grammatik, um dem Schüler Wendigkeit im Ausdruck zu vermitteln. Behandeln einfacher Gebiete des täglichen Lebens, die teilweise mit dem Sport im Zusammenhang stehen. Fachausdrücke des Unterrichtes. 2. Semester (4,0 Wochenstunden - Block 1 bzw. 1,0 Wochenstunden - Block 2) Vertiefung der im ersten Semester behandelten Stoffgebiete durch Konversationsübungen und Erweiterung des Wortschatzes; intensive Beschäftigung mit sportspezifischen Themen. 3. und 4. Zweite lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Erwerb des Wort- und Phrasenschatzes, der es dem Schüler ermöglicht, sich in der Fremdsprache zu verständigen. Von der Formen- und Satzlehre ist soviel zu unterrichten, dass der Teilnehmer für seinen Beruf ausreichende Sprachkenntnisse aufweist. Lehrstoff: 1. Semester (1,0 Wochenstunden - Block 1 bzw. 6,0 Wochenstunden - Block 2) Schulung der Aussprache durch Auswahl geeigneter Texte. Aufbau eines speziellen Wort- und Phrasenschatzes. Einfache sachbezogene Texte. Ausbau der notwendigen Grammatik, um dem Schüler Wendigkeit im Ausdruck zu vermitteln. Behandeln einfacher Gebiete des täglichen Lebens, die teilweise mit dem Sport im Zusammenhang stehen. Fachausdrücke des Unterrichtes. 2. Semester (1,0 Wochenstunden - Block 1 bzw. 4,0 Wochenstunden - Block 2) Vertiefung der im ersten Semester behandelten Stoffgebiete durch Konversationsübungen und Erweiterung des Wortschatzes; intensive Beschäftigung mit sportspezifischen Themen. 5. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sportes. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport. Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Wintersportlehrwesens und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. 6. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Organisation und Leitung eines Betriebes. Verstehen der Vorgänge im Wirtschaftsleben. Erziehen zu wirtschaftlichem Denken. Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Pflichten der Snowboardlehrer. Vermitteln von mathematischen Kenntnissen, die zum Lösen von Aufgaben im wirtschaftlichen Bereich im Rahmen eines einschlägigen Betriebes erforderlich sind. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Grundsätze des Arbeits- und Sozialrechtes; straf- und zivilrechtliche Grundlagen; Kenntnisse über Verträge, Verantwortlichkeit des Snowboardlehrers. 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Grundbegriffe des Steuerrechts und des Rechnungswesens. Einführung in das Betriebsmanagement und die Verhaltenstechniken zur Berufsausübung. 7. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der historischen Grundlagen des Wintersports, insbesondere der Entwicklung des Snowboardens mit besonderen Hinweisen auf Österreich. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Überblick über die Entwicklung des Snowboardsports. Darlegung der einzelnen Schwerpunkte und Perioden sowie Aufzeigen der hiefür verantwortlichen Hintergründe. 8. Gerätekunde und Sportstättenbau Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den modernen Sportstättenbau und die Gerätekunde zur Anwendung im späteren Beruf. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Grundsätze für die Präparierung von Rennpisten, Funparks, Halfpipes, Boardercrossstrecken und Durchführung von Wettkämpfen. Kenntnisse und zweckmäßige Verwendung der Snowboardausrüstung. Pflege und Wartung derselben zur Erhaltung ihrer Funktionstüchtigkeit. 9. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Erkennen von Verletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag usw.) sowie die richtige Versorgung mit besonderer Berücksichtigung der Herzmassage, Atemspende und Lagerung des Verletzten. 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Wiederholung wichtiger Teilgebiete. Hinweise auf spezifische Snowboardverletzungen und Skiverletzungen, deren Vermeidungsmöglichkeiten bzw. entsprechende Versorgungstechniken. 10. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben entsprechend den biologischen Grundsätzen stellen zu können. Spezielle Hinweise auf die Erfordernisse in der Sparte. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung. Körperpflege. Gesunderhaltung. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Harnwege. 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie, der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis; persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung. 11. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik sowie der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports. Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sportes. Wecken des Verständnisses für die Dynamik einer Gruppe sowie Entwickeln von Fähigkeiten, mit Einzelpersonen und mit einer Gruppe zu arbeiten. Lehrstoff: 1. Semester (3 Wochenstunden) Grundlage der allgemeinen Methodik. Persönlichkeitseigenschaften des Snowboardlehrers (Gruppenführung, Gruppendynamik, Konfliktbewältigung). Methodische Hilfsmittel zur Informationsübermittlung und zur Erleichterung des motorischen Lernvorganges. Methodische Maßnahmen in den einzelnen Lernstufen. Unterrichtliche Maßnahmen zur Förderung des Sicherheitsdenkens. 2. Semester (1 Wochenstunde) Wiederholung wichtiger Teilgebiete. Fortsetzen der Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen). Vorbereitung und Planung des Unterrichts. Unterrichtszielkontrolle. Intensivierung des Unterrichts. Qualitätssicherung. 12. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung. Verstehen der Grundprinzipien der Biomechanik und des motorischen Lernens. Lehrstoff: 1. Semester (3 Wochenstunden) Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik. Grundmotorische Fähigkeiten und ihre Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre. Bewegungseigenschaften und ihre Verbesserung. Grundlegende Erkenntnisse der Bewegungslehre des Snowboardens. 2. Semester (1 Wochenstunde) Spezielle Fragen und Probleme der Biomechanik des Snowboardens. Testverfahren und Probleme der Technikschulung. 13. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Begriffsbestimmungen. Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit. Setzen von Trainingsreizen. Trainingsgrundsätze. Training grundlegender Eigenschaften. Allgemeine Trainingsplanung. 2. Semester (1 Wochenstunde) Maßnahmen für den sportspezifischen Unterricht bzw. das Training. Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen der Trainingslehre ist auf spezielle Fragen und Probleme der Sparte Snowboarden einzugehen. 14. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Alpine Sicherheit - Grundsätze der Sicherheitserziehung. Erziehung zu eigener Meinungsbildung. Analysieren und Werten von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Berufsausübung. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Risikominimierung, Risikomanagement. Referate und Diskussionen über aktuelle Sachfragen (zB: Snowboardlehrwesen, Seilbahnwirtschaft, Hotellerie, Wintersportindustrie). Betrachtung der österreichischen Wintersportgebiete und Vergleich mit Gebieten in anderen Ländern. 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Verhalten auf und abseits der gesicherten Piste. Der organisierte Rettungseinsatz. Spezielle Berufsfragen (Weiterbildung, Berufsmöglichkeiten, Leistungserhebungen, Massenmedien usw.). Internationale Entwicklungen und ihre Einflüsse auf Österreich im Bereich des Snowboardens. 15. Wintersport und Umwelt Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die allgemeinen und speziellen Umweltprobleme und deren Lösungsversuche. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Naturräumliche Grundlagen österreichischer Wintersportgebiete. Naturschutzgesetze und Forstgesetz. Einfluss der verschiedenen Wirtschaftszweige auf die Umwelt der Wintersportgebiete. Internationale Entwicklungen und deren Auswirkungen auf unsere Umwelt in Wintersportgebieten. Behandlung der Probleme, die sich durch die Faktoren Aufstiegshilfen, Pistenbau, Pistenpräparierung, Beschneiung, Gletschersnowboarden, Tourensnowboarden, Abfall und Verkehr ergeben. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Wintersports zu schmälern. 16. Touristikseminar Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um Faktoren, Zusammenhänge und Entwicklungen im Tourismus bezogen auf den Snowboardsport. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Historische Entwicklung des Tourismus, seine Träger und seine Bedeutung im Bereich der Gesamtwirtschaft und der Regionen. Tourismus als Dienstleistungsgewerbe. Besprechung von aktuellen Entwicklungen in der Gästestruktur. Touristikströme. Stellung des Snowboardens im Tourismus. Spezielle Fachfragen des Wintertourismus (zB Werbung, Gästebetreuung). 17. Allgemeine praktisch - methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der sportlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um die diversen Formen der allgemeinen und speziellen Konditionsschulung und die Schulung der koordinativen Fähigkeiten (Technikschulung) unter besonderer Berücksichtigung des snowboardrelevanten Aufwärmens und spezieller regenerativer und ausgleichender Übungen. Wissen um Dehnungsübungen und Nachbelastungstraining. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Ausgewählte Unterrichtsverfahren in den sportlichen Grundtätigkeiten. Betriebs- und Organisationsformen im konditionellen sportlichen Training. Allgemeine Konditionsschulung und Technikschulung. Allgemeine und spezielle Aufwärmübungen. Verschiedene Formen der Kreislaufaktivierung und Erwärmung bestimmter Muskelgruppen und Gelenksbereiche. Allgemeine und spezielle Dehnungs- und Ausgleichsübungen. 2. Semester (2 Wochenstunden) Spezielle Konditionsschulung im Bereich der leistungsbestimmenden Belastungskomponenten für den Snowboardsport. Hinweise auf Schädigungsmöglichkeiten im sportlichen Training. Möglichkeiten zur Kontrolle des Trainingszustandes. 18. Snowboarden Die in den Lehrbereichen angesprochenen Lehrinhalte (in der Folge, der Österreichische Lehrplan genannt) sind als praktisches Eigenkönnen (spezielles Fertigkeitsniveau) sicherzustellen. In der vorliegenden Form zeigt dieser Lehrplan eine methodische Grundschule des Snowboardens mit einem möglichst offenen und neutralen Aufbau um das Gerüst des “Driftschwunges” und des “Geschnittenen Schwunges”, wobei die Alpintechnik und die Freestyletechnik als absolut gleichwertig anzusehen sind. Erst in der Folge ist ein weiterer spartenspezifischer methodischer Aufbau angezeigt (Teilung in Alpin- und Freestyle, diverse Wettkampfformen). 18.1 Lehrbereich: Vorbereitende Übungen und Gewöhnen an das Gerät Handhabung des Boards: Kontrolle der Ausrüstung und Erklärung der Grundbegriffe zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes des Unterrichtes. Erziehung zu Eigenverantwortung, Selbständigkeit und Disziplin. Aufwärmen: Allgemeine und spezielle Aufwärmübungen. Verschiedene Formen der Kreislaufaktivierung und Erwärmung bestimmter Muskelgruppen und Gelenksbereiche. Spezielle Dehnungs- und Koordinationsübungen. Fallen und Aufstehen: Korrektes und sicheres Fallen. Richtiges Aufstehen bei verschiedenen Verhältnissen. Übungen am Board in der Ebene: Vermittlung eines sicheren Gefühls für die richtigen Körperpositionen (Stand- und Fahrposition) und Schulung des Gleichgewichtes. Anschnallen am Hang: Sicheres Anschnallen des Boards am Hang. Wechsel von Backside auf Frontside und umgekehrt. 18.2 Lehrbereich: Rutschen In der Falllinie: Auslösen, Steuern und Beenden des Rutschens in der Standposition und in der Falllinie. Gleichgewicht in der Bewegung finden. Bremsen und Gewichtsverlagerungen. Aus der Falllinie heraus: Auslösen, Steuern und Beenden der Driftphase in der Fahrposition. Gezieltes Driften in eine Richtung. Sicheres Queren eines Hanges (Frontside und Backside). Gleichgewicht in der Bewegung finden. Lernen des Bremsens und der Gewichtsverlagerungen. Einleiten des Belastungswechsels durch verschiedene Übungsformen. 18.3 Lehrbereich: Driftschwung Basic mit Tiefentlastung Richtungsänderung gedriftet über die Falllinie (Backside und Frontside). Auslösen des Schwunges verbunden durch Tiefbewegung. Beschleunigen in der Falllinie. Umkanten des Boards und Vermindern der Geschwindigkeit durch Streckschub. Anwenden von Sicherheitsgriffen. Fahren in verschiedenen Radien und Geschwindigkeiten. 18.4 Lehrbereich: Liftfahren Sicheres und richtiges Benutzen aller Liftanlagen. 18.5 Lehrbereich: Driftschwung Pro mit Hochentlastung Richtungsänderungen über die Falllinie hinaus. Frontside - Backside gedriftet durch rhythmische Aneinanderreihung mit aktivem Kantabstoß in verschiedenen Radien und Geschwindigkeiten. 18.6. Lehrbereich: Vom Driftschwung zum geschnittenen Schwung Vorbereitende und weiterführende Übungen zum geschnittenem Schwung. Geschnittene Einzelschwünge (Frontside und Backside). 18.7 Lehrbereich: Geschnittener Schwung Richtungsänderung geschnitten über die Falllinie hinaus (Frontside und Backside). Aneinanderreihung von Einzelschwüngen in verschiedenen Radien und Geschwindigkeiten. 18.8 Lehrbereich: Kurzschwung Kurz aneinandergereihte Schwünge gedriftet und geschnitten in der Falllinie mit gleichmäßiger Geschwindigkeit und gleichmäßigem Rhythmus in verschiedensten Geländeformen. 18.9 Lehrbereich: Schwungformen Geschnittene und gedriftete Schwünge und daraus entstehende Mischformen durch verstärkte Innenlage und Ausnutzung des Gleichgewichtes unter Ausnutzung der Vertikalbewegungen, Drehbewegungen und Einzelbewegungen der Extremitäten. Anpassen der Schwungbewegungen an die Situation (Schnee, Geländeformen und Tempo). Erlernen von Ausgleichs- und Beschleunigungstechniken. Übungen zur Erhöhung der variablen Verfügbarkeit. 18.10 Lehrbereich: Rennlauf Anpassen der Technik des Snowboardens beim Schwingen um Stangen (Slalom und Riesentorlauf) sowie beim Fahren durch Hindernisparcours (Boardercross). 18.11 Lehrbereich: Freestyle Geschnittene und gedriftete Schwünge angepasst an das Gelände unter Berücksichtigung der Schneeverhältnisse und des Tempos. Mögliche Bewegungsunterschiede durch die Bindungspositionen zwischen alpinem Snowboarder und Freestyler. Diverse Trick- und Sprungformen auf der Piste und über Erhebungen. 19. Alpinausbildung Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des Eigenkönnens im Hinblick auf die speziellen Berufsanforderungen (alpine Verhältnisse). Alpine Verhaltensweise, alpine Sicherheit, Gefahrenabwehr. Lehrstoff: 1. Semester (11 Wochenstunden) Planung und Durchführung von verschiedenen Tourenprogrammen. Geländewahl in Aufstieg und Abfahrt. Schulung der den Gelände-, Schnee- und Wetterverhältnissen angepassten Abfahrtstechnik. Kenntnisse und zweckmäßige Verwendung der Alpinausrüstung im Gelände. Umgang mit dem Verschüttetensuchgerät, praktische Unterweisung in Schnee- und Lawinenkunde, Kartenkunde und Orientierung und Wetterkunde. 20. Lehrausgänge Bildungs- und Lehraufgabe: Erweiterung des Fachwissens. Lehrstoff: 1. und 2. Semester (nach Vereinbarung) Lehrausgänge zur Anwendung und Festigung des theoretischen Lernstoffes. Besuch von einschlägigen Fachbetrieben. 21. Snowboardführerausbildung I Bildungs- und Lehraufgabe: Die angehenden Snowboardführer sollen bei hochwinterlichen Verhältnissen mit den Problemen der Schnee- und Lawinenkunde und den sich ergebenden Gefahren besonders praxisbezogen vertraut gemacht werden. Erwerb von Grundkenntnissen im Fels- und Eisgehen sowie in der Bergrettungstechnik. Von Kandidaten, welche die Snowboardführerausbildung anstreben, sind Grundkenntnisse im Tourengehen aufzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel erreicht wird. Lehrstoff: A. Theoretische Lehrfächer: Wetterkunde. Geologie und Aufbau der Alpen. Tourenführung und Lehrtätigkeit der Snowboardführer. Fauna und Flora der Gebirgswelt. Natur- und Umweltschutz. Alpine Geographie. Alpine Geschichte. Materialkunde zur Alpinausrüstung für hochalpine Zwecke. B. Praktische Lehrfächer: Hochalpine Erfahrung mit dem Snowboard. Tourenführung. Vertiefung der Kenntnisse in Praxis und Theorie der Wetter-, Schnee- und Lawinenkunde. Grundausbildung im Fels und Eis sowie in der Bergrettungstechnik. 22. Snowboardführerausbildung II Bildungs- und Lehraufgabe: Einweisung in das Wissen um den Gebrauch des Snowboards im Hochgebirge bei spätwinterlichen Verhältnissen. Schulung des Winterbergsteigens. Lehrstoff: A. Theoretische Lehrfächer: Alpine Gefahren. Spezielle Schnee- und Lawinenkunde des Spätwinters. Orientierung in den hochalpinen Regionen. Erste Hilfe unter hochalpinen Verhältnissen. Tourenplanung und Tourenführung. Ausrüstung. Biwak (Biwaktour). Bergsteigen im kombinierten Gelände. B. Praktische Lehrfächer: 1. Hochalpines Snowboarden: a) Anlegen von Aufstiegsspuren. b) Snowboardtechnik nach dem bestehenden Lehrplan, jedoch mit besonderer Berücksichtigung des “hochalpinen” Snowboardens. 2. Anlegen einer Abfahrtsspur für schwächere Fahrer oder eine Gruppe in gutem und schlechtem Schnee. 3. Tourenführung im kombinierten Gelände. Befahren von Steilflanken. 4. Winterbergsteigen: Begehen von winterlichen Graten (Fels- und Schneegrate). 5. Bergrettung: Spaltensturz mit und ohne Snowboard. Bergung aus der Spalte. Seilrolle, Flaschenzug, Kameradenhilfe, Prusiken. Abtransport mit behelfsmäßigen Transportmitteln. 6. Flugrettung. 7. Wirklichkeitsnahe Anwendung des Seiles in spaltenreichem Gelände. 8. Orientierung: praktische Anwendung von Karte, Bussole und elektronischen Orientierungsmitteln. Höhenmesser. Anfertigung von Marschskizzen. 9. Praktische Übungen in Schnee- und Lawinenkunde bei Lehrtouren (zB mit Untersuchungen der Schneedecke, richtigem alpinen Verhalten, Verwendung moderner Lawinenverschütteten-Suchgeräte usw.). 10. Lehrauftritt: Der Kandidat bekommt ein Thema aus dem praktischen oder theoretischen Lehrstoff zugewiesen und muss darüber ein freies, maximal fünf Minuten dauerndes Referat halten. 11. Biwaktour. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage B.1

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON DIPLOMTRAINERINNEN UND DIPLOMTRAINERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Anforderungen eines Diplomtrainers vertraut zu machen. Diplomtrainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und höchstqualifizierte Person, die befähigt ist, Spitzensportler vor, in und nach dem Wettkampf zu betreuen und das erforderliche leistungsorientierte hochqualifizierte Training vorzubereiten und durchzuführen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Fernunterricht angegeben.) 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Summe Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein- beziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes) A Pflichtgegenstände I Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) - - - - 2,0 (10,0) 2. Deutsch 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0) 3. Lebende Fremdsprache 2,0 (10,0) 1,0 (5,0-10,0) 3,0 (15,0) 4. Politische Bildung und Organisationslehre 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0) 6. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) - - - - - - 0,5 (2,5) 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 3,5 (17,5) 3,0 (15,0) 1,0 (5,0) 6,0 (30,0) 13,5 (67,5) 8. Erste Hilfe - - 2,0 (10,0) - - - - 2,0 (10,0) 9. Sportpsychologie und Lebenskunde 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - - - 3,0 (15,0) 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - - - 3,0 (15,0) 11. Bewegungslehre und Biomechanik 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) - - - - 4,0 (20,0) 12. Trainingslehre 4,0 (20,0) 4,0 (20,0) - - 4,0 (20,0) 12,0 (60,0) II. Praxis 13. Praktisch-methodische Übungen 3,0 (15,0-20,0) 3,0 (15,0-20,0) - - - - 6,0 (30,0-40,0) 14. Massage - - 3,0 (15,0) - - - - 3,0 (15,0) III. Spezialfach 15. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik - - - - 2,0 (10,0-20,0) 2,0 (10,0-20,0) 4,0 (20,0-40,0) 16. Spezielle Trainingslehre - - - - 4,0 (20,0-40,0) 4,0 (20,0-30,0) 8,0 (40,0-70,0 17. Sportpsychologie - - - - 18. Seminar für Fachfragen - - - - 19. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde - - - - 20. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 0,5 (2,5) - - 21. Gerätekunde und Sportstättenbau - - - - 22. Spezielle praktisch-methodische Übungen - - - - 23. Allgemeine Datenverarbeitung im Sport - - - - 22,5 (112,5-117,5) 23,0 (115,0-125,0) B. Pflichtpraktikum Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß eines Jahrestrainingszyklus in den ersten drei Semestern. Zwischen dem 3. und 4. Semester Nachweis einer dreijährigen Trainertätigkeit im Leistungssport. C. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete - - - - 4,0 (20,0) 4,0 (20,0) 8,0 (40,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der viersemestrige Bildungsgang glieder sich in drei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist in allen Gegenständen eine allgemeine Grundlage zu geben. Der spezielle Teil im 3. Semester weist einen auf die Sportart abgestimmten Lehrstoff auf. Im 4. Semester wird durch spartenübergreifenden Unterricht aufbauend auf das Unterrichtsziel der ersten drei Semester bzw. die Erkenntnisse und Erfahrungen der dreijährigen Praxiszeit die Grundlage gelegt, um Höchstleistungen mit Spitzensportlern zu erreichen. Um den Anforderungen in den Sparten und Bereichen eines Diplomtrainers wird in einzelnen Unterrichtsgegenständen ein variables Stundenausmaß vorgesehen. Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Unterrichtssemesters zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zu Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Anlage A.1 Lehrstoff: Wie Anlage A.1. Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise. Einführung in die Sportterminologie. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Eingaben an Behörden. Verfassen von Bewerbungsschreiben; Lebenslauf. 2. Semester (1 Wochenstunde) Berichte; Sprecherziehung; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden. 3. Semester (1 Wochenstunde) Berichte über vorgegebene Themen; Referate und Diskussionen; Aufbau von und Umgang mit Medien. 3. Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Alltagssprache mit Bezug zum Sport. 2. Semester (1 Wochenstunde) Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw. 4. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Verschiedene Staatsformen; Wesen und Aufgaben der Republik mit besonderer Betonung der österreichischen Verhältnisse; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport; Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau des Sports der einzelnen Sportinstitutionen; Gesetzeslage auf Bundes- und Landesebene; Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing. 6. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Aufzeigen der wichtigsten historischen Tatsachen des Sports. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training den biologischen Grundsätzen nach richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Trainerberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Lehrstoff: 1. Semester (3,5 Wochenstunden) Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping. 2. Semester (3 Wochenstunden) Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis. 3. Semester (1 Wochenstunde) Spartenspezifische Probleme im Training, in der Leistungsdiagnostik und im Testverfahren. 4. Semester (6 Wochenstunden) Leistungsphysiologie; regenerative Maßnahmen und Rehabilitation (Aufbautraining, usw.); Doping - Verhütung und Aufklärung; Ernährung; trainingsbegleitende Maßnahmen (Vitamine, Eiweiße, Aminosäuren usw.). 8. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester (2 Wochenstunden) Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre. 9. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung. 2. Semester (1 Wochenstunde) Psychoregulative Maßnahmen (Streß, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung. 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Trainer als Erzieher. Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit. 2. Semester (1 Wochenstunde) Methodische Verfahren; Organisation des Unterrichts; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren. 11. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Training. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre. Bewegungseigenschaften; Videoanalyse. 2. Semester (2 Wochenstunden) Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen. 12. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training im Hinblick auf die Anforderung im internationalen Spitzensport vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: 1. Semester (4 Wochenstunden) Training, Trainingslehre. Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten. Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften. 2. Semester (4 Wochenstunden) Wiederholung und Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters. Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration; Leistungstests. 4. Semester (4 Wochenstunden): Motorische Hauptbeanspruchungsformen im Training; Technik- und Taktiktraining; langfristige und kurzfristige Trainingsprozesse - Trainingsplanung (auch mit praktischer Durchführung); kompensative Trainingsmethoden; Kindes- und Jugendtraining; psychologische Methoden zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit. 13. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die psychophysischen Voraussetzungen zur Ausübung des Leistungssports in der Sparte. Lehrstoff: 1. Semester (3 Wochenstunden) Formen der allgemeinen Grundausbildung (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit); allgemeines Konditionstraining. Spiele in der Halle und im Freien im Hinblick auf die Verwendung im Training. 2. Semester (3 Wochenstunden) Schulung von bestimmten Konditionselementen sowie Schaffung wichtiger psychophysischer Voraussetzungen. 14. Massage Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Massage im Hinblick auf den Spitzensport. Lehrstoff: 2. Semester (3 Wochenstunden) Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel usw.); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen. Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe; Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen. 15. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe, ihrer Beeinflussung und deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken in der Spezialdisziplin. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Spezielle Fragen der Sportmotorik und der sportmotorischen Eigenschaften unter Berücksichtigung der Sparteneigenart; Kenntnisse für das Analysieren von Bewegungsabläufen; komplexe sportmotorische Eigenschaften der Sparte; spezielle Bewegungseigenschaften; Anwendung der Kenntnisse aus der allgemeinen Bewegungslehre und Biomechanik für die Erfordernisse des Spezialfaches; Bewegungsanalysen; spezielle Fragen der Biomechanik, der Sensomotorik, der Testverfahren, der Technikschulung. 4. Semester (2 Wochenstunden): Weiterführen und Intensivieren des Stoffes des 3. Semesters mit besonderem Schwerpunkt auf die Vielzahl der möglichen Analyseverfahren von Bewegungsabläufen. 16. Spezielle Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbilden von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte, um den hohen Anforderungen des Spitzensports gerecht werden zu können. Lehrstoff: 3. Semester (4 Wochenstunden) Spezielle Fragen, Themen der Sparte auf der Basis der allgemeinen Grundlagen; konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training; Trainingsgestaltung mit Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; Training und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern und Maßnahmen zur Korrektur. 4. Semester (4 Wochenstunden) Weiterführen und Intensivieren des Lehrstoffs des 3. Semesters; Übertragen der Richtlinien der Allgemeinen Trainingslehre (siehe Lehrstoff „Trainingslehre - 4. Semester”) auf die speziellen Anforderungen der Sparte. 17. Sportpsychologie Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Möglichkeiten einer umfassenden Trainings- und Wettkampfbetreuung und um die hiefür erforderlichen Maßnahmen, die für die Betreuung eines Spitzensportlers notwendig sind, um allfällige Probleme lösen zu können. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Psychoregulation; spartenspezifische Schwerpunkte. 4. Semester (5 Wochenstunden) Umgang mit Medien; Psychohygiene des Trainers; sportpsychologisches Praktikum; Projektarbeit; Supervision. 18. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen und Verstehen spezieller spartenspezifischer Probleme. Einführung in das Sportmanagement. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Spartenspezifische medizinische Fragen und Fragen der Trainingssteuerung; spartenspezifische Themen, vor allem in Hinblick auf die Persönlichkeitsbildung und Betreuung der Sportlerinnen und Sportler aller Altersstufen, Grundlagen des Sportmanagements und Sportmarketings, die für die Sparte bedeutend sind. 4. Semester (2 Wochenstunden) Weiterführung und Intensivierung des Lehrstoffs des 3. Semesters, vor allem im Hinblick auf die zu erfüllenden Aufgaben. 19. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen. 3. Semester (1 Wochenstunde) Bestimmungen und Vorschriften der Sparte im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe. 20. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.), spartenübergreifende Fachliteratur. 3. Semester (0,5 Wochenstunden) Einsatz der audiovisuellen Hilfsmittel auf die Sparte bezogen; einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist; Anlegen einer Literaturliste. 21. Gerätekunde und Übungsstättenbau Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Gestaltung von Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte des Spezialfaches. Lehrstoff: 3. Semester (0,5 Wochenstunden) Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; Aufbau der spartenspezifischen Sportgeräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien. 22. Spezielle praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes modernes Training in der Sparte; Umsetzung in die Praxis. Lehrstoff: 3. Semester (6 Wochenstunden) Trainingsgestaltung; Organisation des Trainings; Lehrproben; Tests und Leistungskontrollen; Fehlerkorrektur. 4. Semester (8 Wochenstunden) Gestaltung individuell abgestimmter Trainingseinheiten mit gezielten Test- und Leistungskontrollen im Hinblick auf die auf Athleten bezogene Fehlerkorrektur. Praktische Maßnahmen für die Durchführung eines Aufbautrainings nach Unterbrechung (Verletzung, Krankheit usw.) im Grundlagenbereich und in der Sparte. 23. Allgemeine Datenverarbeitung im Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Grundkenntnissen, die erforderlich sind, um mit einer automationsunterstützten Datenverarbeitung im Sport tätig werden zu können. Lehrstoff: 4. Semester (4 Wochenstunden) Formen der Datenverarbeitung; grundsätzlicher Aufbau der Hardware; Ebenen und Funktionen der Software. Projektmanagement und -planung, EDV-Projektstrukturen; Problemanalyse und Schaffung von Lösungsansätzen. Trainingsanalyse und -überwachung; Datenschutz und Datensicherheit; Verhinderung von Computerviren. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage B.2

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON TRAINERINNEN UND TRAINERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers vertraut zu machen. Trainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen-, Aufbau- und Hochleistungstraining zumindest einer Sportart zu unterweisen und Leistungs- bzw. Spitzensportler vor, in und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben). 1. Semester 2. Semester 3. Semester Summe Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung des Fernun-terrichtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbezie-hung des Fernunter-richtes) A Pflichtgegenstände I Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) - - 2,0 (10,0) 2. Deutsch 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 3. Lebende Fremdsprache 2,0 (10,0) 1,0 (5,0-10,0) - - 3,0 (15,0-20,0) 4. Politische Bildung und Organisationslehre 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0) 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 6. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5) 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 3,5 (17,5) 3,0 (15,0) 1,0 (5,0) 7,5 (37,5) 8. Erste Hilfe - - 2,0 (10,0) - - 2,0 (10,0) 9. Sportpsychologie und Lebenskunde 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0) 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0) 11. Bewegungslehre und Biomechanik 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) - - 4,0 (20,0) 12. Trainingslehre 4,0 (20,0) 4,0 (20,0) - - 8,0 (40,0) II. Praxis 13. Praktisch-methodische Übungen 3,0 (15,0-20,0) 3,0 (15,0-20,0) - - 6,0 (30,0-40,0) 14. Massage - - 3,0 (15,0) - - 3,0 (15,0) III. Spezialfach 15. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik - - - - 2,0 (10,0-20,0) 2,0 (10,0-20,0) 16. Spezielle Trainingslehre - - - - 4,0 (20,0-40,0) 4,0 (20,0-40,0) 17. Sportpsychologie - - - - 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 18. Seminar für Fachfragen - - - - 2,0 (10,0-25,0) 2,0 (10,0-25,0) 19. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde - - - - 1,0 (5,0-10,0) 1,0 (5,0-10,0) 20. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 21. Gerätekunde und Sportstättenbau - - - - 0,5 (2,5-5,0) 0,5 (2,5-5,0) 22. Spezielle praktisch-methodische Übungen - - - - 6,0 (30,0-50,0) 6,0 (30,0-50,0) 22,5 (112,5-117,5) 23,0 (115,0-125,0) 20,0 (100,0-172,5) 65,5 (327,5-415,5) B. Pflichtpraktikum . Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß eines Jahrestrainingszyklus C. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete - - - - 4,0 (20,0) 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der dreisemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist in allen Gegenständen eine allgemeine Grundlage zu geben. Der spezielle Teil im 3. Semester (Spezialfach) weist einen eigenen, auf die Sportart abgestimmten Lehrstoff auf. Um Spitzenleistungen zu erreichen und vorzubereiten, sind daher für die einzelnen Sportarten spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig. Die Anforderungen in den einzelnen Sparten sind sehr unterschiedlich, so daß im 3. Semester ein variables Stundenausmaß vorgesehen ist. Das Mindeststundenausmaß ist jedoch unbedingt einzuhalten. Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Unterrichtssemesters zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zu Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Anlage A.1 Lehrstoff: Wie Anlage A.1. Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise. Einführung in die Sportterminologie. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Eingaben an Behörden. Verfassen von Bewerbungsschreiben; Lebenslauf; 2. Semester (1 Wochenstunde) Berichte; Sprecherziehung; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden. 3. Semester (1 Wochenstunde) Berichte über vorgegebene Themen; Referate und Diskussionen; Aufbau von und Umgang mit Medien. 3. Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Alltagssprache mit Bezug zum Sport. 2. Semester (1 Wochenstunde) Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw. 4. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Verschiedene Staatsformen; Wesen und Aufgaben der Republik mit besonderer Betonung der österreichischen Verhältnisse; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport; Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau des Sports der einzelnen Sportinstitutionen; Gesetzeslage auf Bundes- und Landesebene; Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing. 6. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Aufzeigen der wichtigsten historischen Tatsachen des Sports. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training den biologischen Grundsätzen nach richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Trainerberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester (3,5 Wochenstunden) Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 2. Semester (3 Wochenstunden) Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis. 3. Semester (1 Wochenstunde) Spartenspezifische Probleme im Training, in der Leistungsdiagnostik und im Testverfahren. 8. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester (2 Wochenstunden) Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre. 9. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Motivation und Einstellung; Lernen, Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung. 2. Semester (1 Wochenstunde) Psychoregulative Maßnahmen (Streß, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung. 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester ( 2 Wochenstunden) Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Trainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit. 2. Semester (1 Wochenstunde) Methodische Verfahren; Organisation des Unterrichts; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren. 11. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Training. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften; Videoanalyse. 2. Semester (2 Wochenstunden) Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen. 12. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: 1. Semester (4 Wochenstunden) Training, Trainingslehre. Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten. Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften. 2. Semester (4 Wochenstunden) Wiederholung und Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters. Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration; Leistungstests. 13. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die psychophysischen Voraussetzungen zur Ausübung des Leistungssports in der Sparte. Lehrstoff: 1. Semester (3 Wochenstunden) Formen der allgemeinen Grundausbildung (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit); allgemeines Konditionstraining. Spiele in der Halle und im Freien im Hinblick auf die Verwendung im Training. 2. Semester (3 Wochenstunden) Schulung von bestimmten Konditionselementen sowie Schaffung wichtiger psychophysischer Voraussetzungen. 14. Massage Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Massage im Hinblick auf den Spitzensport. Lehrstoff: 2. Semester (3 Wochenstunden) Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel usw.); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen; Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe; Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen. 15. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe, ihrer Beeinflussung und deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken in der Spezialdisziplin. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Spezielle Fragen der Sportmotorik und der sportmotorischen Eigenschaften unter Berücksichtigung der Sparteneigenart; Kenntnisse für das Analysieren von Bewegungsabläufen; komplexe sportmotorische Eigenschaften der Sparte; spezielle Bewegungseigenschaften; Anwendung der Kenntnisse aus der allgemeinen Bewegungslehre und Biomechanik für die Erfordernisse des Spezialfaches; Bewegungsanalysen; spezielle Fragen der Biomechanik, der Sensomotorik, der Testverfahren, der Technikschulung. 16. Spezielle Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbilden von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte. Lehrstoff: 3. Semester (4 Wochenstunden) Spezielle Fragen und Themen der Sparte auf der Basis der allgemeinen Grundlagen; konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training; Trainingsgestaltung mit Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; Training und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern und Maßnahmen zur Korrektur. 17. Sportpsychologie Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Möglichkeiten einer umfassenden Trainings- und Wettkampfbetreuung und um die hiefür erforderlichen Maßnahmen. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Psychoregulation; spartenspezifische Schwerpunkte. 18. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen und Verstehen spezieller spartenspezifischer Probleme. Einführung in das Sportmanagement. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Spartenspezifische medizinische Fragen und Fragen der Trainingssteuerung; spartenspezifische Themen, vor allem im Hinblick auf die Persönlichkeitsbildung und Betreuung der Sportlerinnen und Sportler aller Altersstufen; Grundlagen des Sportmanagements und Sportmarketings, die für die Sparte bedeutend sind. 19. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen. Lehrstoff: 3. Semester ( 1 Wochenstunde) Bestimmungen und Vorschriften der Sparte im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe. 20. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.); spartenübergreifende Fachliteratur. 3. Semester (0,5 Wochenstunden) Einsatz audiovisueller Hilfsmittel auf die Sparte bezogen; einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist; Anlegen einer Literaturliste. 21. Gerätekunde und Sportstättenbau Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Gestaltung von Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte des Spezialfaches. Lehrstoff: 3. Semester (0,5 Wochenstunden) Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; Aufbau der spartenspezifischen Sportgeräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien. 22. Spezielle praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes modernes Training in der Sparte; Umsetzung in die Praxis. Lehrstoff: 3. Semester (6 Wochenstunden) Trainingsgestaltung; Organisation des Trainings; Lehrproben; Tests und Leistungskontrollen; Fehlerkorrektur. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage B.3

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON FUSSBALLTRAINERINNEN UND FUSSBALLTRAINERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fußballtrainers vertraut zu machen. Fußballtrainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, fachliches Wissen und methodisches Können von der Grundschule bis zur Trainerarbeit im Leistungsbereich zu vermitteln und Spieler vor, im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben ist in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.) 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Summe Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein- beziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes) A Pflichtgegenstände I Theorie 1. Religion 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 2,0 (10,0) 2. Deutsch 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 3. Lebende Fremdsprache - - - - 2,0 (10,0) - - 2,0 (10,0) 4. Organisation des Sports 0,5 (2,5) - - - - - - 0,5 (2,5) 5. Sportmanagement - - - - - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5) 6. Geschichte von Bewegung und Sport - - - - 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 3,0 (15,0) - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5) 6,0 (30,0) 8. Erste Hilfe - - 1,5 (7,5) - - - - 1,5 (7,5) 9. Sportpsychologie und Lebenskunde - - 1,5 (7,5) - - 2,5 (12,5) 4,0 (20,0) 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 4,5 (22,5) 11. Allgemeine und spezielle Bewegungslehre und Biomechanik - - 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5) 3,0 (15,0) 12. Trainingslehre 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 8,0 (40,0) 13. Spezielle Trainingslehre 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 4,0 (20,0) 5,0 (25,0) 14,0 (70,0) 14. Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde 1,0 (5,0) - - - - 0,5 (2,5) 1,5 (7,5) 15. Audivisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 0,5 (2,5) - - - - - - 0,5 (2,5) 16. Seminar für Fachfragen 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,5 (7,5) 3,0 (15,0) II. Praxis 17. Praktische Übungen 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) 6,0 (30,0) 18. Praktisch-methodische Übungen 7,0 (35,0) 7,0 (35,0) 6,0 (30,0) 11,0 (55,0) 31,0 (155,0) 20,0 (100,0) 20,5 (102,5) 20,5 (102,5) 30,5 (152,5) 91,5 (457,5)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der viersemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist eine in sich abgeschlossene allgemeine Grundlage in allen Gegenständen unter besonderer Berücksichtigung der Spezialsportart Fußball zu geben. Im 3. und 4. Semester wird der Lehrstoff - soweit im ersten Ausbildungsjahr nicht abgeschlossen - erweitert und besonders praktisch-methodisch vertieft und durch weitere erforderliche Unterrichtsgegenstände ergänzt. Um Spitzenleistungen vorzubereiten und zu erreichen, sind für die einzelnen Sportarten, insbesondere auch für Fußball, unter Verwendung moderner Erkenntnisse und Erfahrungen spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer eingehendst vertraut zu machen sind. Im Fernunterricht ist der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet, zu Beginn des 1. und 3. Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben im Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Ausbildungslehrganges zu entsprechen. Das festgelegte Ziel muß auch im Fernunterricht erreicht werden. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Fußballtrainers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in der Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Anlage A.1 Lehrstoff: Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion Siehe Abschnitt IV 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte. 3. Semester (0,5 Wochenstunden) Verbesserung der Rechtschreibung und des Ausdrucks; Wortschatzübungen; Berichte über vorgeschriebene Themen; Abfassen von Schriftstücken an Behörden, Verbände und Organisationen. 4. Semester (1 Wochenstunde) Festigung der mündlichen Ausdrucksweise; Referate und Diskussionen; Abfassen von Ansprachen; Verhalten bei Interviews; Sprecherziehung. 3. Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Schulung der Aussprache; Festigung der einfachsten grammatikalischen Regeln. Übersetzung leichter Sporttexte; Alltagssprache mit Bezug zum Sport, Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; einfache Konversation. 4. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Verschiedene Staatsformen, Wesen und Aufgabe der Republik; Stellung des Staates im Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport, Aufbau des Sports in Österreich mit besonderer Berücksichtigung des Fußballsports; Vereinswesen, Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. 5. Sportmanagement Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die und Anwendung der Grundelemente des Managements allgemein. Die Bedeutung des modernen Managements und dessen Auswirkungen im Sport (Sportmanagement). Verbindung zwischen Sportmanagement und Sportmarketing. Lehrstoff: 4. Semester (1,5 Wochenstunden) Vermittlung und Vertiefung betriebswirtschaftlichen Denkens im Sportbereich. Organisation eines gemeinnützigen Sportvereins. Finanzierungsmodelle, Rechtsformen wirtschaftlicher Tätigkeiten für Vereine, Sportmanager und Trainer. Vertragsrecht - Grundlagen. Arbeitsverträge und deren sozial- und steuerrechtliche Auswirkungen. Straf- und zivilrechtliche Haftung (Verein, Sportmanager/Trainer). Analysen aktueller Fallbeispiele, Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes. Versicherungsvertrag, Versicherungsbedingungen, Versicherungsschutz, Auswirkungen auf Vereine, Sportmanager und Trainer. (Fallbeispiels-Anwendung und Analysen in Form von Workshops.) 6. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Wecken des Verständnisses für den modernen Sport und seine Probleme durch Aufzeigen seiner Entwicklung von den Anfängen bis zur Gegenwart. Lehrstoff: 3. Semester (0,5 Wochenstunden) Kurzer Überblick über die Entwicklung der Leibesübungen von ihrem Ursprung bis in die heutige Zeit; Darlegen der einzelnen Schwerpunkte und Aufzeigen der hiefür verantwortlichen Hintergründe; geschichtliche Entwicklung des Fußballsports unter besonderer Berücksichtigung Österreichs. 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch richtig stellen zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der praktischen Tätigkeit darauf Rücksicht genommen werden kann. Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester (3 Wochenstunden) Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehen einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnweg (Anatomie, Physiologie); Wirkung der Trainingsbelastungen; Testverfahren; Hygiene im Sport. 3. Semester (1,5 Wochenstunden) Wiederholung wichtiger Teile; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation. 4. Semester (1,5 Wochenstunden) Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna, Psychoregulation); Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 8. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester (1,5 Wochenstunden) Allgemeine Richtlinien, lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; Verletzungen des Bewegungsapparates; Verbandslehre; typische Verletzungen im Fußballsport. 9. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung. Lehrstoff: 2. Semester ( 1,5 Wochenstunden) Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung. 4. Semester (2,5 Wochenstunden) Psychoregulative Maßnahmen (Streß, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung. Spezielle Themen des Fußballsports. 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Trainingsgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester (1,5 Wochenstunden) Einführung in die Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Fußballtrainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden, methodische Hilfsmittel, Gliederung einer Trainingseinheit. 2. Semester (1 Wochenstunde) Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters; methodische Verfahren, Organisation des Unterrichts; Führungsstile. 3. Semester (1 Wochenstunde) Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren; Vorbereitung und Planung des Trainings, Trainingszielkontrollen. 4. Semester (1 Wochenstunde) Festigen des Stoffes; spezielle Themen des Fußballsports. 11. Allgemeine und spezielle Bewegungslehre - Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport. Lehrstoff: 2. Semester (1,5 Wochenstunden) Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre. Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Anleitung zu sportmotorischen Tests, Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen. 4. Semester (1,5 Wochenstunden) Festigung des Stoffes des 2. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Sparteneigenart Fußball; spezielle Bewegungsanalysen; Probleme der Technikschulung; Testverfahren. 12. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Training; Trainingslehre. Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten. 2. Semester (2 Wochenstunden) Trainingsziel - Trainingsinhalte, Trainingsmittel, Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften. 3. Semester (2 Wochenstunden) Wiederholung und Vertiefung der Kapitel des 1. und 2. Semesters; Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe. 4. Semester (2 Wochenstunden) Biologische Besonderheiten des Nachwuchstrainings; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehungen der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung, Übertraining, Regeneration; Leistungstests. 13. Spezielle Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Fußball. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen, Themen, Probleme der Sparte Fußball einzugehen (Theorie des Fußballspiels, Modell des Spiels und des Spielers). 2. Semester (3 Wochenstunden) Konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training - Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; die Nachwuchsarbeit im Fußball; Training und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter den verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern und Korrekturmaßnahmen. 3. Semester (4 Wochenstunden) Schulungsmethoden der einzelnen Trainings- und Spielelemente; Technik, Taktik und Kondition; die Trainingsarbeit in den Vorbereitungsperioden. 4. Semester (5 Wochenstunden) Training und Spiel in allen Perioden und Formen; Vorbereitung, Lenkung und Auswertung des Spieles; Kontrollen des Trainings, des Spieles, der Spieler; Persönlichkeit des Trainers; angewandte Taktik; Erkenntnisse aus Fußballgroßveranstaltungen (Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Olympische Spiele, UEFA-Cup ua.); weitere Entwicklung des Fußballs. 14. Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen. Wissen um die Gestaltung der entsprechenden Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte in der Sparte Fußball. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; verschiedene Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turniere usw.); Wissen über die Sportstätten und ihren Aufbau. 4. Semester (0,5 Wochenstunden) Ausreichendes Wissen über die Sportstätten, ihren Aufbau und ihre Entwicklung; Aufbau und Pflege der Geräte, die in der Sparte Fußball Verwendung finden mit besonderer Berücksichtigung verschiedener Materialien. 15. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Wertung der entsprechenden Fachliteratur. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist. 16. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um spezielle Themen der Sparte. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Aktuelle Themen der Sparte. 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Aktuelle Themen der Sparte. 3. Semester (0,5 Wochenstunden) Aktuelle Themen der Sparte. 4. Semester (0,5 Wochenstunden) Aktuelle Themen der Sparte. 17. Praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen der Technik, Taktik und Kondition. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) 2. Semester (2 Wochenstunden) Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und fußballspezifischen Fähigkeiten (Kondition - Technik - Taktik) in allen Übungsgebieten im Rahmen bestimmter Übungsgruppen; Festigung des Eigenkönnens. 3. Semester ( 2 Wochenstunden) 4. Semester (1 Wochenstunde) Schaffung der konditionellen und technischen Voraussetzungen für eine richtige Durchführung der Aufgaben aus den Übungsformen der Taktik; die Konditionsarbeit im Fußball mit und ohne Ball (Geräten). 18. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes modernes Fußballtraining. Lehrstoff: 1. Semester (7 Wochenstunden) Wiederholung der Grundschule und methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus den Übungsgebieten der Technik. 2. Semester (7 Wochenstunden) Anbieten einer umfangreichen Stoffsammlung von Übungsformen aus allen Trainingselementen; von den Übungs-, Spiel- und Wettkampfformen zu Aktionen, zum Spiel (mit Schwerpunkten); Wert der Übungen; Organisation des Trainings und Durchführung von Modelltrainingseinheiten mit verschiedenen Schwerpunkten; Schulungsmethoden; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Test. 3. Semester (6 Wochenstunden) Das Trainieren steht im Vordergrund; Umsetzung der Stoffansammlung im Modelltraining in den verschiedenen Perioden; Tests und Leistungskontrollen. 4. Semester (11 Wochenstunden) Trainingsgestaltung in den Wettkampfperioden - Spezialtraining, Individualtraining, Training zur Heranbildung von Universalspielern; Verwendung von trainingsfördernden Hilfsmitteln. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage B.4

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON TRAINERINNEN UND TRAINERN FÜR SKI/ALPIN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Skitrainern Alpin hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Skitrainers Alpin vertraut zu machen. Skitrainer Alpin im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen-, Aufbau- und Hochleistungstraining zu unterweisen und Leistungs- bzw. Spitzensportler vor, in und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle einer Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben). 1. Semester 2. Semester 3. Semester Summe Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein- beziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes) A Pflichtgegenstände I Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) - - 2,0 (10,0) 2. Deutsch 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 3. Lebende Fremdsprache 2,0 (10,0) 1,0 (10,0) - - 3,0 (15,0) 4. Politische Bildung und Organisationslehre 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0) 5. Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 6. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5) 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 3,5 (17,5) 3,0 (15,0) 1,0 (5,0) 7,5 (37,5) 8. Erste Hilfe - - 2,0 (10,0) - - 2,0 (10,0) 9. Sportpsychologie und Lebenskunde 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0) 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0) 11. Bewegungslehre und Biomechanik 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) - - 4,0 (20,0) 12. Trainingslehre 4,0 (20,0) 4,0 (20,0) - - 8,0 (40,0) 13. Spezielle Trainingslehre - - - - 6,0 (30,0) 6,0 (30,0) 14. Spezielle Bewegungslehre - - - - 2,5 (12,5) 2,5 (12,5) 15. Spezielle Biomechanik - - - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5) 16. Trainings- und Wettkampfpsychologie - - - - 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 17. Seminar für Fachfragen - - - - 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 18. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde - - - - 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 19. Audivisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 20. Gerätekunde, Ausrüstung und Sportstättenbau - - - - 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 21. Skilauf und Umwelt - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) II. Praxis 22. Praktisch-methodische Übungen 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 6,0 (30,0) 12,0 (60,0) 23. Spezielle praktisch-methodischeÜbungen - - - - 16,0 (80,0) 16,0 (80,0) 24. Massage *) - - 3,0 (15,0) 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 22,0 (112,5) 23,0 (120,0) 45,5 (227,5) 91,0 (460,0) ____________________ *) Wird in Kursform durchgeführt.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der dreisemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im ersten und zweiten Semester ist in allen Gegenständen eine allgemeine Grundlage zu geben. Der spezielle Teil im dritten Semester (Spezialfach) weist einen eigenen auf die Sportart abgestimmten Lehrstoff auf. Um Spitzenleistungen zu erreichen oder vorzubereiten, sind daher für die Sportsparte spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig. Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Ausbildungslehrganges zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehen des Fernunterrichtes erreicht werden. In den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1) Lehrstoff: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1) Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise. Einführung in die Sportterminologie. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Eingaben an Behörden; Verfassen von Bewerbungsschreiben; Lebenslauf. 2. Semester (1 Wochenstunde) Berichte; Sprecherziehung; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden. 3. Semester (1 Wochenstunde) Berichte über vorgegebene Themen; Referate und Diskussionen; Aufbau von und Umgang mit Medien. 3. Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Alltagssprache mit Bezug zum Sport. 2. Semester (1 Wochenstunde) Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw. 4. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sportes. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Verschiedene Staatsformen; Wesen und Aufgaben der Republik mit besonderer Betonung der österreichischen Verhältnisse; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport; Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau des Sports der einzelnen Sportinstitutionen; Gesetzeslage auf Bundes- und Landesebene; Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind. Einführung in das Sportmanagement. Lehrstoff: 2. Semester ( 1 Wochenstunde) Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing. 6. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Aufzeigen der wichtigsten historischen Tatsachen des Sports. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training den biologischen Grundsätzen nach richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Trainerberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene, Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester (3,5 Wochenstunden) Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 2. Semester (3 Wochenstunden) Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis. 3. Semester ( 1 Wochenstunde) Spartenspezifische Probleme im Training, in der Leistungsdiagnostik und im Testverfahren. 8. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester (2 Wochenstunden) Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre. 9. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung. 2. Semester (1 Wochenstunde) Psychoregulative Maßnahmen (Streß, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung. 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Trainer als Erzieher. Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit. 2. Semester (1 Wochenstunde) Methodische Verfahren; Organisation des Unterrichts; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren. 11. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Training. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre. Bewegungseigenschaften; Videoanalyse. 2. Semester (2 Wochenstunden) Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen. 12. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: 1. Semester (4 Wochenstunden) Training, Trainingslehre; Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten. Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften. 2. Semester (4 Wochenstunden) Wiederholung und Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters. Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration; Leistungstests. 13. Spezielle Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Anwendung der allgemeinen Trainingslehre auf das Skitraining. Planung, Durchführung und Kontrolle des Trainings. Lehrstoff: 3. Semester (6 Wochenstunden) Probleme der Selektion; Aufbau und Größe der Kader; organisatorische Voraussetzungen für ein zielführendes Training; Aufbau der allgemeinen und speziellen Kondition; Zusammenwirkung von Konditions- und Skitraining; Kontrolle des Konditionsaufbaus durch Tests; konditionserhaltendes Training während der Rennsaison. Anpassung der Grundtechnik an Slalom, Riesenslalom und Abfahrtslauf; Aufteilung der Technikschulung auf Mehrjahres-, Jahres- und Kurspläne; Technik und Wachstum; Beziehung zwischen Technik und gezielter Wettkampfbelastung; Beschickungstaktik; Grundregeln des taktischen Verhaltens; Veränderung dieses Verhaltens nach Person und Situation. 14. Spezielle Bewegungslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Analyse der Bewegung des alpinen Skifahrens Fehlerhafte und persönliche Bewegung. Meßmethoden. Möglichkeiten und Grenzen. Lehrstoff: 3. Semester (2,5 Wochenstunden) Analyse des Gleitens in Geradfahrt und Schwung; Analyse der aerodynamisch günstigsten Haltung Wechselwirkung zwischen diesen beiden; Analyse der Schwungbewegungen nach Tempo, Radius, Schnee, Gelände, Rhythmus usw.; Einfluß vor Fehlverhalten auf die Schwungbewegung; Entwicklungsstufen und Schwungbewegung; Start- und Zieleinfahrtstechniken. Bewegungsstereotyp und Anpassungsfähigkeit der Schwungbewegung; Probleme der Seitigkeit; Tempolimit und Veränderung der Schwungbewegung; Einfluß der Beschleunigungsbewegungen auf die Linie des Schwunges; Pubertät und Schwungbewegung; Einfluß des Gerätes auf das Schwingen; Übersetzen der Testergebnisse in die Praxis. Spezielle Fragen der Sportmotorik und der sportmotorischen Eigenschaften; Analyseverfahren (Video, Reihenaufnahmen, Film, Zeitlupe). 15. Spezielle Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Wecken des Verständnisses für die mechanischen Zusammenhänge sowie Ursachen der Bewegungen im alpinen Skifahren als Grundlage zu Bewegungsanalysen und lehr- bzw. trainingsmethodischen Entscheidungen. Lehrstoff: 3. Semester (1,5 Wochenstunden) Physikalische Voraussetzungen, Mechanik der Skiausrüstung; Biomechanik der Fahrtechnik; Geradfahrt, Richtungsänderung, Be- und Entlastung; Biomechanik alpiner Rennfahrtechniken: Grundsätzliches, Abfahrt, Slalom, Riesenslalom, Start- und Zieleinfahrttechniken; Biomechanische Untersuchungsmethoden; kinematografische, dynamografische und kombinierte Methoden. 16. Trainings- und Wettkampfpsychologie Bildungs- und Lehraufgabe: Grundlegende Erkenntnisse der Psychologie - Sozialpsychologie und Soziologie mit besonderem Bezug auf den Leistungssport. Grundsätzliches zur Psychologie des Athleten, des Trainers, der Wettkampfvorbereitung, des Wettkampfes und der Gruppenführung. Lehrstoff: 3. Semester (3 Wochenstunden) Allgemeine Einführung; Bedeutung der Psychologie und Sozialpsychologie; Psychologie der sozialen Arbeit; Selbst- und Fremderkenntnis. Psychosomatische Grundlagen: Psychische Folgen körperlicher Vorgänge, Gehirn und Psyche, die Rolle des Nervensystems. Äußerungsformen des Psychischen: Funktionskreis des Erlebens; Reflexe, Reaktion und Aktion; Antriebe und Bedürfnisse, Wollen und Wille, Gefühle und Stimmungen; Empfinden, Wahrnehmen und Vorstellen, Denken. Eigenschaften: Intelligenz, Aufmerksamkeit und Begabung; Haltungen; Einfache Tests. Persönlichkeit: Begriff, Schichten, Merkmale, Typen. Mitmenschliche Beziehungen; Kommunikation und Partnerschaft. Gruppe und Gruppenführung, Athlet und Trainer. Störung der psychischen Gesundheit: Erziehungsschwierigkeiten; Einzelfallhilfe; Psychohygiene; die gesellschaftliche Situation der Gegenwart: sozialer Wandel; soziale Verflechtungen; Charakteristische Lebenshaltungen; Krisenpunkte und Anforderungen. Sportsoziologie: Spiel und Sport; Sport und Humanität; Bedeutung des Sports für die moderne Gesellschaft; Bildungsaufgaben des Sports. 17. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen und Verstehen der medizinischen Probleme im alpinen Skilauf. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Versorgen von spartenspezifischen Verletzungen und Anlegen von entsprechenden Verbänden; Vorbeugemaßnahmen zur Vermeidung von Überbeanspruchung; Biologie der Leistung, zB Auswirkungen des Höhentrainings auf den Organismus; Fragen der Ernährung und Lebensführung im Hinblick auf die Trainingsplanung; Massage; Anwenden der medizinischen Testergebnisse für Training und Wettkampf. 18. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnis hinsichtlich der Organisation des ÖSV und der FIS; Bestimmungen der FIS, des Weltcup- und Europacupkomitees sowie der OPA (Organisation des Alpenlandes); einschlägige Bestimmungen der nationalen und internationalen Wettlaufordnung (WO und IWO); Haftungsfragen. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Aufgaben des Kampfgerichtes, der Mannschaftsführer, der Mannschaftsführersitzung und der Sitzung des Kampfgerichtes. Stellung des Technischen Delegierten (TD) im Rahmen eines Wettkampfes; Aufgaben und Stellung der Kontrollposten beim Wettkampf; Bestimmungen für Kurssetzen; Bestimmungen für Abfahrt, Slalom, Riesentorlauf und Parallelbewerbe; Probleme der Wiederholungsläufe im Abfahrtslauf, Slalom und Riesentorlauf; Verfassung von Protesten und Erledigung derselben (Jury und Berufung); Durchführung von Protestverhandlungen. Verfassung von Verweisen bei Verstößen gegen die Bestimmungen der IWO; Gruppierung und Verlosung; Zeitnehmung; Sicherheit auf den Pisten; Markierung; Errechnung von Rennpunkten und Punktezuschlägen, Aufbau und Handhabung der FIS-Punkteliste. Rennorganisation, Ausrüstungsfragen und Zulassungsbestimmungen; Ausrechnung und Bekanntgabe der Resultate (Ergebnislisten). 19. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film, Zeitlupe, Serienbilder usw.), spartenübergreifende Fachliteratur. 3. Semester (0,5 Wochenstunden) Praxisgerechte Verwendung der audiovisuellen Hilfsmittel; einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist; Übersicht über Fachbeiträge in Zeitschriften; Anlegen einer Literaturliste. 20. Gerätekunde, Ausrüstung und Sportstättenbau Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um das Anlegen und Präparieren von Pisten sowie Verwendung, Pflege und Präparieren der Skigeräte; Schneekunde. Lehrstoff: 3. Semester (3 Wochenstunden) Ausreichendes Wissen um das Anlegen und Präparieren von Pisten für Torläufe, Riesentorläufe, Abfahrtspisten; Einführung in das Präparieren der Skier; Wachsen; Schnee-Temperatur und Feuchtigkeitsmessungen verbunden mit praktischen Unterweisungen; Bekleidungsfragen, wie Schuhe, Rennanzüge, Sturzhelme usw. 21. Skilauf und Umwelt Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport; Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen. Lehrstoff: 3. Semester (1 Wochenstunde) Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Autos usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Skisports zu schmälern. 22. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die psychophysischen Voraussetzungen zur Ausübung des Leistungssports in der Sparte; Verbessern des Eigenkönnens zum Erfassen spezieller methodischer Maßnahmen. Verbesserung und Festigung des Eigenkönnens in Grund- und Renntechnik; Anpassung dieses Könnens an die Verschiedenen Situationen. Aufgabe nach Vorbildung getrennt. Lehrstoff: 1. Semester (3 Wochenstunden) Formen der allgemeinen Grundausbildung (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit); allgemeines Konditionstraining. Spiele in der Halle und im Freien im Hinblick auf die Verwendung im Training. 2. Semester (3 Wochenstunden) Schulung von bestimmten Konditionselementen sowie Schaffung wichtiger psycho-physischer Voraussetzungen. 3. Semester (6 Wochenstunden) Skilehrer und Lehrwarte: Anheben des Tempolimits; Festigung der Schwungformen bei höherem Tempo; Schulung des Rhythmuswechsels; Reduzierung der Demonstrationsform zur zweckmäßigen Bewegung; Schneiden der Schwünge; Anpassen der Schwungbewegung an die Situation (Schnee, Tempo, Tore, Fehler usw.); Anpassen der Grundeinstellung an die Erfordernisse des Gleitens im Schwung; Festigen des Überganges vom Bremsen zum Beschleunigen und umgekehrt. Rennläufer: Demonstratives Drehen der Skier bei langsamer Fahrt; Koordination der Arbeit des Oberkörpers und der Beine; Anpassen der Renntechnik an verschiedene Situationen; Lernen und Festigen der einzelnen Schwungformen, Festigen der Ausgleichstechnik. 23. Spezielle praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Praktische Einführung in das Training des alpinen Skilaufs und das Konditionstraining. Lehrstoff: 3. Semester (16 Wochenstunden) Erarbeiten einer Stoffsammlung für das Konditionstraining; Dosierung des Konditionstrainings; Abstimmung des Konditionstrainings auf das spezielle Skitraining; Anpassung und Auswahl der Übungen an das individuelle konditionelle Ziel; Übungen des Technikprogramms; Erkennen von Bewegungsfehlern und Korrektur derselben und spezielle Übungen; Grundsätze des Kurssetzens; Anpassung desselben an Altersstufen und Situationen; Aufbau und Organisation des Slalom -, Riesenslalom - und Abfahrtstrainings; taktische Grundsätze und deren Anpassung an die individuellen Eigenheiten und verschiedenen Situationen; Erarbeiten von Modellen für Mehrjahres-, Jahres- und Kursplan. Anpassen derselben an Veränderungen im Trainingsaufbau. 24. Massage Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Massage im Hinblick auf den Spitzensport. Lehrstoff: 2. Semester (3 Wochenstunden) Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel usw.); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen. Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe; Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen. 3. Semester (1 Wochenstunde) Massagemäßige Betreuung des Skisportlers zur Vermeidung von Unterkühlung der Muskulatur; Richtige Anwendung der Öle und Emulsionen usw. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage B.5

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON REITTRAINERINNEN UND REITTRAINERN FÜR DRESSUR, SPRINGEN ODER VIELSEITIGKEIT

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Reittrainers vertraut zu machen. Reittrainer im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den folgenden Bestimmungen ausgebildeter und qualifizierter Experte, der befähigt ist, erwerbsmäßig Reitunterricht in allen Altersstufen zu erteilen und darüber hinaus qualifiziert ist, Pferde auszubilden und Leistungs- und Spitzensportler insbesondere im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)

1. Semester 2. Semester 3. Semester Summe A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5,0 5,0 - 10,0 2. Deutsch - 7,5 - 7,5 3. Lebende Fremdsprache - 10,0 - 10,0 4. Politische Bildung und Organisationslehre 5,0 - - 5,0 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen - 7,5 - 7,5 6. Geschichte von Bewegung und Sport - 2,5 - 2,5 7. Sportbiologie (funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitslehre) 10,0 5,0 - 15,0 8. Erste Hilfe - 10,0 - 10,0 9. Sportpsychologie und Lebenskunde - 10,0 - 10,0 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 5,0 7,5 - 12,5 11. Bewegungslehre und Biomechanik - 10,0 - 10,0 12. Trainingslehre - 12,5 - 12,5 13. Reittheorie 10,0 - 25,0 35,0 14. Sattel- und Zaumzeugkunde 5,0 - - 5,0 15. Pferdehaltung und Sportstättenbau 5,0 5,0 - 10,0 16. Exterieurlehre und Veterinärkunde 7,5 7,5 - 15,0 17. Organisation des Reitsports, Turnierwesen und Sportstättenbau 5,0 5,0 - 10,0 18. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur - 2,5 - 2,5 19. Seminar für Fachfragen - 5,0 - 5,0 57,5 112,5 25,0 195,0 II. Praxis 20. Praktische Übungen/Dressur 10,0 - - 10,0 21. Praktische Übungen/Springen 10,0 - - 10,0 22. Praktische Übungen - - 35,0 35,0 23. Praktisch-methodische Übungen/Dressur 15,0 - - 15,0 24. Praktisch-methodische Übungen/Springen 15,0 - - 15,0 25. Praktisch-methodische Übungen - - 45,0 45,0 26. Konditionsschulung - 10,0 - 10,0 50,0 10,0 80,0 140,0 Summe: 107,5 122,5 105,0 335,0 III. Unterrichtspraxis Zwischen dem 1. und 3. Semester ist eine mindestens achtmonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reitverein zu erbringen.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. Um Spitzenleistungen vorzubereiten und zu erreichen, sind unter Verwendung moderner Erkenntnisse und Erfahrungen spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer eingehendst vertraut zu machen sind. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie. Lehrstoff: 2. Semester Festigung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksweise; Eingaben an Behörden; Berichte über vorgeschriebene Themen (spezielle Sportthemen); Referate und Diskussionen über allgemeine Sachgebiete des Sports.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 2. Semester Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw.

4. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports. Lehrstoff: 1. Semester Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5. BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind. Lehrstoff: 2. Semester Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing.

6. GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe: Aufzeigen wichtiger historischen und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports. Lehrstoff: 2. Semester Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. In allen Bereichen ist auf den Reitsport Bezug zu nehmen.

7. SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE, UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training nach den biologischen Grundsätzen richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Trainerberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 2. Semester Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis; spartenspezifische Probleme im Training, in der Leistungsdiagnostik und im Testverfahren.

8. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre.

9. SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die psychologischen Voraussetzungen für eine effiziente Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung. Lehrstoff: 2. Semester Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung; psychoregulative Maßnahmen (Stress, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

10. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Trainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit. 2. Semester Methodische Verfahren; Organisation des Unterrichts; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren.

11. BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Training. Lehrstoff: 2. Semester Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften; Bewegungslehre in der Halle; Videometrie; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.

12. TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: 2. Semester Training; Trainingslehre; leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchten ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Regeneration; Leistungstests.

13. REITTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Volle Beherrschung der Reitlehre, Erstellen von Ausbildungsplänen für Anfänger und Fortgeschrittene sowie von Ausbildungsprogrammen für Pferde. Lehrstoff: 1. Semester Anfängerunterricht; Reitkommandos und Hufschlagfiguren; Sitz des Reiters; Einwirkung des Reiters; Zusammenwirkung und Anwendung der Hilfen; reiterliche Ausdrücke; Gangarten; Longieren; Ausbildung des jungen Pferdes bis Klasse L in Dressur und Springen; Ausbildungspläne. 3. Semester Theoretische Grundlagen für die Ausbildung von Reiter und Pferd bis Klasse M in Dressur oder Springen oder Vielseitigkeit.

14. SATTEL- UND ZAUMZEUGKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel, deren Anpassung und Pflege, um Hilfszügel und deren Verwendung, um Spezialgebisse und um die Longierausrüstung. Lehrstoff: 1. Semester Sattelkunde; Zäumungen; Gebisse; Hilfszügel; Longiergeräte; Sattel- und Zaumzeugpflege; Einrichtung einer Sattelkammer.

15. PFERDEHALTUNG UND SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe Wissen über die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, über Tierschutzbestimmungen und Sportstättenbau. Lehrstoff: 1. Semester Pferdehaltung; Stallbau; Fütterungslehre. 2. Semester Pferdepflege; Pferdetransport; Tierschutzbestimmungen; Straßenverkehrsordnung; Sportstättenbau und –pflege.

16. EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung. Lehrstoff: 1. Semester Skelett; Huferkrankungen; Hufbeschlag; Verdauungssystem; Atmungssystem; Herz-Kreislaufsystem. 2. Semester Exterieur; Beurteilung des Pferdes im Stand und in der Bewegung; Zahnalterbestimmung; Lahmheiten; Erkrankungen des Verdauungsapparates; Erkrankungen der Atemwege; Infektionskrankheiten; anzeigepflichtige Seuchen; rechtliche Bestimmungen beim Pferdekauf; Impfpläne; Doping.

17. ORGANISATION DES REITSPORTS, TURNIERWESEN UND SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe: Internationale und nationale Organisationen des Reitsports. Österreichische Turnier-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Lehrstoff: 1. Semester Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung und allgemeine Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung. 2. Semester Besondere Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

18. AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur. Lehrstoff: 2. Semester Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.); einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

19. SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt Behindertenreitsport. Lehrstoff: 2. Semester Information über und Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport; Auswahl und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; andere spartenspezifische Themen.

20. PRAKTISCHE ÜBUNGEN/DRESSUR

Bildungs- und Lehraufgabe: Vorstellen eines Dressurpferdes und Arbeiten an der Longe. Lehrstoff: 1. Semester Dressurreiten der Klasse L; Arbeit an der Longe mit einem jungen und mit einem Korrekturpferd.

21. PRAKTISCHE ÜBUNGEN/SPRINGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Vorstellen eines Springpferdes und Arbeit an der Longe. Lehrstoff: 1. Semester Springreiten der Klasse L; Arbeit an der Longe mit einem Springpferd; Freispringen.

22. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Vorstellen von Pferden und Arbeit an der Longe. Lehrstoff: 3. Semester Dressur- oder Spring- oder Vielseitigkeitsreiten bis Klasse M.

23. PRAKTISCH - METHODISCHE ÜBUNGEN/DRESSUR

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Praxis des Unterrichts im Dressurreiten. Lehrstoff: 1. Semester Unterrichtserteilung bis zu den Anforderungen der Klasse L; Ausbildung eines Anfängerreiters an der Longe; Korrektur eines Reiters an der Longe.

24. PRAKTISCH - METHODISCHE ÜBUNGEN/SPRINGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Praxis des Unterrichts im Springreiten. Lehrstoff: 1. Semester Unterrichtserteilung bis zu den Anforderungen der Klasse L; Ausbildung und Korrektur des Springstils des Reiters.

25. PRAKTISCH - METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes. Lehrstoff: 3. Semester Erteilen von Unterricht nach den Anforderungen der Klasse M in Dressur oder Springen oder Vielseitigkeit.

26. KONDITIONSSCHULUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die verschiedenen Formen der Zweckgymnastik, des Konditionstrainings bzw. des Fitnesssports als Voraussetzung für einen spartengerechten Unterricht. Lehrstoff: 2. Semester Praktische Maßnahmen (zB Betriebs- und Organisationsformen), die für das Erarbeiten der richtigen Voraussetzungen zum Ausüben der Sportsparte notwendig sind; Anlegen eines speziellen Übungsschatzes. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage B.6

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON TRAINERINNEN UND TRAINERN FÜR SPORTSCHIESSEN/GEWEHR

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Gewehr hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Sportschießen/Gewehr vertraut zu machen. Trainer für Sportschießen/Gewehr im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen-, Aufbau- und Hochleistungstraining zu unterweisen und Leistungs- bzw. Spitzensportler vor, in und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle einer Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben). 1. Semester 2. Semester 3. Semester Summe Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) A Pflichtgegenstände I Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) - - 2,0 (10,0) 2. Deutsch 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 3. Lebende Fremdsprache 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0) 4. Politische Bildung und Organisationslehre 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0) 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 6. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5) 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 3,5 (17,5) 3,0 (15,0) 1,0 (5,0) 7,5 (37,5) 8. Erste Hilfe - - 2,0 (10,0) - - 2,0 (10,0) 9. Sportpsychologie und Lebenskunde 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0) 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0) 11. Bewegungslehre und Biomechanik 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) - - 4,0 (20,0) 12. Trainingslehre 4,0 (20,0) 4,0 (20,0) - - 8,0 (40,0) 13. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 14. Spezielle Trainingslehre - - - - 5,0 (25,0) 5,0 (25,0) 15. Trainings- und Wettkampfpsychologie - - - - 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 16. Seminar für Fachfragen - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 17. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 18. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 19. Gerätekunde und Sportstättenbau - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) II. Praxis 20. Praktisch-methodische Übungen 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0) 11,0 (55,0) 21. Spezielle praktisch-methodische Übungen - - - - 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 22. Massage*) - - 3,0 (15,0) - - 3,0 (15,0) 22,5 (112,5) 23,0 (115,0) 21,5 (107,5) 67,0 (335,0) B. Pflichtpraktikum Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß eines Jahrestrainingszyklus. Dieser Jahrestrainingszyklus muß die Praxis in den Disziplinen „Luftgewehr” (Wintersaison) und „Kleinkaliber-Dreistellungbewerbe” (Sommersaison) beinhalten. _______________________ *) Wird in Kursform durchgeführt.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der dreisemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist eine allgemeine Grundlage zu geben. Im dritten Semester ist im speziellen auf das Sportschießen/Gewehr einzugehen. Um Spitzenleistungen zu erreichen oder vorzubereiten, sind daher die speziellen Methoden und Maßnahmen der Sparte anzuwenden. Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Ausbildungslehrganges zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zu Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1) Lehrstoff: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1) Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise. Einführung in die Sportterminologie. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Eingaben an Behörden. Verfassen von Bewerbungsschreiben; Lebenslauf. 2. Semester (1 Wochenstunde): Berichte; Sprecherziehung; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden. 3. Semester (1 Wochenstunde) Berichte über vorgegebene Themen; Referate und Diskussionen; Aufbau von und Umgang mit Medien. 3. Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Alltagssprache mit Bezug zum Sport. 2. Semester (1 Wochenstunde) Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw. 4. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Verschiedene Staatsformen; Wesen und Aufgaben der Republik mit besonderer Betonung der österreichischen Verhältnisse; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport; Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau des Sports der einzelnen Sportinstitutionen; Gesetzeslage auf Bundes- und Landesebene; Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing. 6. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Aufzeigen der wichtigsten historischen Tatsachen des Sports. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training den biologischen Grundsätzen nach richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Trainerberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester (3,5 Wochenstunden) Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 2. Semester (3 Wochenstunden) Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis. 3. Semester (1 Wochenstunde) Spartenspezifische Probleme im Training, in der Leistungsdiagnostik und im Testverfahren. 8. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester (2 Wochenstunden) Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre. 9. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung. 2. Semester (1 Wochenstunde) Psychoregulative Maßnahmen (Streß, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung. 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Trainer als Erzieher. Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit. 2. Semester (1 Wochenstunde) Methodische Verfahren; Organisation des Unterrichts; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren. 11. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Training. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre. Bewegungseigenschaften; Videoanalyse. 2. Semester (2 Wochenstunden) Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen. 12. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: 1. Semester (4 Wochenstunden) Training, Trainingslehre. Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten. Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften. 2. Semester (4 Wochenstunden) Wiederholung und Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters. Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration; Leistungstests. 13. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der für das Sportschießen wichtigen Bewegungsabläufe, ihre Beeinflussung und deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Sportschießen/Gewehr. Lehrstoff: 3. Semester (1 Wochenstunde) Aufzeigen der in den einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr speziellen Bewegungsabläufe; spezifische Probleme und Fragen der Biomechanik und Sensomotorik. Der Abzugsvorgang als automatisierte, bedingte Reflexbewegung; Testverfahren, Probleme der Technikschulung. 14. Spezielle Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der speziellen trainingstheoretischen Erkenntnisse und Ausbilden von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung in den einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr. Lehrstoff: 3. Semester (5 Wochenstunden) Spezielle Fragen der Trainingsplanung, -gestaltung und Wettkampfvorbereitung; allgemeines und spezielles Konditionstraining. Unterschiede der Trainingsgestaltung und -planung für Stellungsspezialisten und Mehrstellungsschützen bzw. Allrounder, die verschiedene Waffen schießen. Spezielle Möglichkeiten für das Training einzelner schießtechnischer Vorgänge, bezogen auf verschiedene Disziplinen. Analyse eines Trainings- oder Wettkampfprogramms und damit verbundenes Erkennen von Fehlern mit Schwerpunktsetzung für das folgende Training. 15. Trainings- und Wettkampfpsychologie Bildungs- und Lehraufgabe: Ausbilden von Fähigkeiten und Wissen um Möglichkeiten zur Betreuung von Sportlern in Trainings- und Wettkampfsituationen. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Vermitteln von umfassenden Kenntnissen für die Betreuung von Sportlern mit Berücksichtigung der durch das Reglement vorgeschriebenen Einschränkungen der Betreuung bei Wettkämpfen. Spezielle psychologische Probleme des Sportschießens/Gewehr und deren Berücksichtigung im Training und in der Wettkampfvorbereitung; Einbau psychologisch richtiger Zielsetzung in die Trainingsplanung verschiedener Leistungsklassen. Formen des mentalen Trainings in den einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr. 16. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen und Verstehen der medizinischen Probleme des Sportschießens/Gewehr; Einführung in das Sportmanagement. Lehrstoff: 3. Semester (1 Wochenstunde) Fragen der Ernährung und Lebensführung eines Sportschützen und damit zusammenhängende Fragen spezieller Wettkampfvorbereitung; Grundlagen des Sportmanagements und Sportmarketings, die für die Sparte bedeutend sind. 17. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Sicherheit in der Auslegung und Anwendung des Reglements für Sportschießen/Gewehr. Lehrstoff: 3. Semester (1 Wochenstunde) Bestimmungen und Vorschriften des nationalen und internationalen Reglements für Sportschießen/Gewehr inklusive der entsprechenden allgemeingültigen Bestimmungen; Anwendung verschiedener in den Regeln enthaltener taktischer Möglichkeiten als Mannschaftsführer oder Teilnehmer. Organisationsmodelle für die Durchführung von Wettkämpfen in verschiedenen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr. 18. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.), spartenübergreifende Fachliteratur. 3. Semester (0,5 Wochenstunden) Einsatz audiovisueller Hilfsmittel auf die Sparte bezogen; einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist; Anlegen einer Literaturliste. 19. Gerätekunde und Sportstättenbau Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Gestaltung von Schießständen der einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr sowie die Handhabung, Funktion und Pflege der Waffen und Geräte. Lehrstoff: 3. Semester (1 Wochenstunde) Handhabung von Waffen und Zubehör, Pflege der Sportgewehre, Kenntnis der Sicherheitsvorschriften, Einrichtung von Schießständen für Gewehrdisziplinen ihrer Lage, technischen Einrichtung und Größe nach. Vor- und Nachteile verschiedener Schußrichtungen und anderer Details. 20. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die psycho-physischen Voraussetzungen zur Ausübung des Leistungssports in der Sparte. Verbessern des Eigenkönnens zum Erfassen spezieller methodischer Maßnahmen. Verstehen der technischen Einzelvorgänge des Sportschießens/Gewehr in den einzelnen Disziplinen. Lehrstoff: 1. Semester (3 Wochenstunden) Formen der allgemeinen Grundausbildung (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit); allgemeines Konditionstraining. Spiele in der Halle und im Freien im Hinblick auf die Verwendung im Training. 2. Semester (3 Wochenstunden) Schulung von bestimmten Konditionselementen sowie Schaffung wichtiger psycho-physischer Voraussetzungen. 3. Semester (5 Wochenstunden) Spezielles Konditionstraining. Spezielles Training der einzelnen technischen Details des Sportschießens/Gewehr, die als Trainingsschwerpunkte für eine Leistungssteigerung maßgebend sein können, wie Korrektur des Haltepunktes, Arm- und Beinstellungen, Kontrolle des Haltebereiches, Verbessern des Abzugsvorganges, Einsatz verschiedener Korngrößen und Filter usw.; mentales Training; Konditionsübungen und ihre praktische Anwendung. 21. Spezielle praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Spezielles Wissen um die Praxis des Trainings mit Gewehrschützen. Lehrstoff: 3. Semester (3 Wochenstunden) Anwendung spezieller Trainingsmethoden für verschiedene technische Details des Sportschießens/Gewehr. 22. Massage Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Massage im Hinblick auf den Spitzensport. Lehrstoff: 2. Semester (3 Wochenstunden) Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel usw.); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen. Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe; Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage B.7

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON TRAINERINNEN UND TRAINERN FÜR SPORTSCHIESSEN/PISTOLE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Sportschießen/Pistole vertraut zu machen. Trainer für Sportschießen/Pistole im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen-, Aufbau- und Hochleistungstraining zu unterweisen und Leistungs- bzw. Spitzensportler vor, in und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle einer Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.) 1. Semester 2. Semester 3. Semester Summe Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) A Pflichtgegenstände I Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) - - 2,0 (10,0) 2. Deutsch 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 3. Lebende Fremdsprache 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0) 4. Politische Bildung und Organisationslehre 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0) 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 6. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5) 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 3,5 (17,5) 3,0 (15,0) 1,0 (5,0) 7,5 (37,5) 8. Erste Hilfe - - 2,0 (10,0) - - 2,0 (10,0) 9. Sportpsychologie und Lebenskunde 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0) 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0) 11. Bewegungslehre und Biomechanik 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) - - 4,0 (20,0) 12. Trainingslehre 4,0 (20,0) 4,0 (20,0) - - 8,0 (40,0) 13. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 14. Spezielle Trainingslehre - - - - 5,0 (25,0) 5,0 (25,0) 15. Trainings- und Wettkampfpsychologie - - - - 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 16. Seminar für Fachfragen - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 17. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 18. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 19. Gerätekunde und Sportstättenbau - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) II. Praxis 20. Praktisch-methodische Übungen 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0) 11,0 (55,0) 21. Spezielle praktisch-methodische Übungen - - - - 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 22. Massage*) - - 3,0 (15,0) - - 3,0 (15,0) 22,5 (112,5) 23,0 (115,0) 21,5 (107,5) 67,0 (335,0) B. Pflichtpraktikum Dieser Jahrestrainingszyklus muß die Praxis in den Disziplinen „Luftpistole” (Wintersaison) und „Feuerpistole” (Sommersaison) beinhalten. _______________________ *) Wird in Kursform durchgeführt.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der dreisemestrige Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist eine allgemeine Grundlage zu geben. Im dritten Semester ist im speziellen auf das Sportschießen/Pistole einzugehen. Um Spitzenleistungen zu erreichen oder vorzubereiten, sind daher die speziellen Methoden und Maßnahmen der Sparte anzuwenden. Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Ausbildungslehrganges zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1) Lehrstoff: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A. 1) Der in Anlage A. 1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion Siehe Abschnitt IV. Gegenstände 2-22: Wie Anlage B.6, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportschießen/Pistole. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage B.8

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON TRAINERINNEN UND TRAINERN FÜR ALLGEMEINE KÖRPERAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Trainers für Allgemeine Körperausbildung vertraut zu machen. Trainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, im Grundlagen- und Aufbautraining der Allgemeinen Körperausbildung zu unterweisen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß für einen Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammer das gesamte Stundenausmaß im Falle des Einbeziehens von Formen des Fernunterrichtes angegeben). 1. Semester 2. Semester 3. Semester Summe Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbeziehung des Fernunter-richtes) A Pflichtgegenstände I Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) - - 2,0 (10,0) 2. Deutsch 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0) 3. Lebende Fremdsprache - - 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 4. Politische Bildung und Organisationslehre 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0) 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen - - 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 6. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5) 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 3,0 (15,0) 2,0 (10,0) 1,5 (7,5) 6,5 (32,5) 8. Erste Hilfe - - - - 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 9. Sportpsychologie und Lebenskunde - - 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0) 11. Bewegungslehre und Biomechanik - - 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0) 12. Trainingslehre 1,5 (7,5) 5,0 (25,0) 3,5 (17,5) 10,0 (50,0) 13. Seminar für Fachfragen - - - - 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 14. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 15. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0) 16. Gerätekunde und Sportstättenbau - - - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) II. Praxis 17. Praktisch-methodische Übungen 4,0 (20,0) 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 8,0 (40,0) 18. Spezielle praktisch-methodische Übungen - - 2,0 (10,0) 6,0 (30,0) 8,0 (40,0) 22. Massage 2,0 (10,0) - - - - 2,0 (10,0) 17,0 (85,0) 18,0 (90,0) 23,0 (115,0) 58,0 (290,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Unterrichtssemesters zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehen von Fernunterricht erreicht werden. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrplan zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1) Lehrstoff: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1) Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Gewandtheit in der Ausdrucksweise im Hinblick auf die Anforderung an eine Fachkraft für Körperausbildung bei der Schulung von Ausbildern; Einführung in die Sportterminologie. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Sprecherziehung; Bewegungsbeschreibung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Vortragstechnik, Referate und Diskussion. 3. Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Alltagssprache mit Bezug zum Sport; Erweiterung des sprachspezifischen Wortschatzes. 4. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports und wichtiger Organisationen. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Stellung des Staates zum Sport; Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau des Sports und der einzelnen Sportinstitutionen. 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Bereich erforderlich sind. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Wirtschaftliche Vereinsführung; Geräte- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing; Haftung bei Sportverletzungen und anderen Schäden. 6. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Aufzeigen der wichtigsten historischen Tatsachen des Sports. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und in der Neuzeit. 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training den biologischen Grundsätzen nach richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der beruflichen Tätigkeit darauf Rücksicht genommen werden kann; Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester (3 Wochenstunden) Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensysteme; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping (Bestimmungen, Arten, Auswirkungen). 2. Semester (2 Wochenstunden) Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlagen der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis. 3. Semester (1,5 Wochenstunden) Spezifische Probleme bei der Körperausbildung und im Training. 8. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe bei Sportverletzungen. 9. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Kommunikation; Verhalten; Einstellung; Motivation; Diagnose; physiologische Voraussetzungen; psychoregulative Steuerung (Angst, Streß, Aggression usw.); Demonstration von psychoregulativen Maßnahmen. 3. Semester (2 Wochenstunden) Wettkampfbetreuung; Konfliktlösung; Gruppendynamik und Videofeedback; persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung. 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik der Körperausbildung sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung und einer sinnvollen und zielführenden Ausbildungsgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; die Fachkräfte für Körperausbildung als Erzieher; Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit. 2. Semester (1 Wochenstunde) Methodische Verfahren; Organisation der Ausbildung; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren. 11. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken als Fachkraft in der Körperausbildung. Lehrstoff: 2. Semester (2 Wochenstunden) Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften; Videoanalyse. 3. Semester (2 Wochenstunden) Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen insbesondere von sportlichen Bewegungen, die in dieser Ausbildung zur Anwendung kommen. 12. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbständig eine wirksame und sachgemäße Ausbildung und das hiefür notwendige Training vorzubereiten und durchzuführen. Verstehen der speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung. Lehrstoff: 1. Semester (1,5 Wochenstunden) Training, Trainingslehre; leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten. Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften. 2. Semester (5 Wochenstunden) Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration; Leistungstests; Umsetzung in das praktisch-methodische Arbeiten. 3. Semester (3,5 Wochenstunden) Spezielle Fragen und Themen auf der Basis der allgemeinen diesbezüglichen Vorschriften; konkrete Maßnahmen für die Ausbildung und das spartenspezifische Training; Ausbildungs- und Trainingsgestaltung mit Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; Training und dessen Schwerpunkt; taktische Grundsätze unter verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern - Maßnahmen zur Korrektur. 13. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen und Verstehen spezieller Probleme in dieser Ausbildung und im Training. Einführung in die Organisation und in das Sportmanagement. Lehrstoff: 3. Semester (2 Wochenstunden) Spezifische medizinische Fragen und Fragen der Ausbildungs- und Trainingssteuerung; spartenspezifische Themen, vor allem im Hinblick auf die Persönlichkeitsbildung; Grundlagen des Managements und Marketings. 14. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens. Lehrstoff: 3. Semester (1 Wochenstunde) Wettkampfbestimmungen im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe; praktische Teilnahme an Wettkämpfen. 15. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und der einschlägigen Literatur. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Verwendung audiovisueller Hilfsmittel und der Fachliteratur; Anlegen einer Literaturliste. 16. Gerätekunde und Sportstättenbau Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Gestaltung von Sportstätten sowie Verwendung und Pflege der Geräte. Lehrstoff: 3. Semester (1 Wochenstunde) Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; Aufbau der spartenspezifischen Sportgeräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien. 17. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die psycho-physischen Voraussetzungen im Schwimmen, in der Leichtathletik und in Ballspielen sowie in anderen Sportarten. Lehrstoff: 1. Semester (4 Wochenstunden) Entwicklung der motorischen Grundeigenschaften; Spiele in der Halle und im Freien. 2. Semester (2 Wochenstunden) Schulung von technischen Elementen; Entwicklung des Bewegungssehens für das Analysieren von Bewegungsabläufen. 3. Semester (2 Wochenstunden) Schulung von Konditionselementen sowie Schaffung wichtiger psycho-physischer Voraussetzungen. 18. Spezielle praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine methodisch einwandfreie und auf den letzten Erkenntnissen beruhende moderne Ausbildung; Umsetzung in die Praxis. Lehrstoff: 2. Semester (2 Wochenstunden) Formen von Bewegungsmustern bei den betriebenen Sportarten. 3. Semester (6 Wochenstunden) Eignungsprüfungen; Ausbildungsgestaltung und Organisation; Fehlerkorrekturen; Ausbildungskontrollen; Lehrproben. 19. Massage Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Massage. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen; Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe; Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen. Beachte für folgende Bestimmung Zum Inkrafttreten vgl. Art. I § 2 Abs. 8. Anlage C.1 LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON SPORTINSTRUKTORINNEN UND SPORTINSTRUKTOREN I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben einer Instruktorin bzw. eines Instruktors vertraut zu machen. Instruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, unter Einbeziehung des im Gesamtstudiums erworbenen Wissens und Könnens den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten, pädagogisch-methodisch wirkungsvoll zu führen und auszuwerten. Instruktorinnen und Instruktoren begreifen die Mitverantwortung für die Persönlichkeitsentwicklung der ihnen anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. II. STUNDENTAFEL (Gesamtzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Fall der Einbeziehung von Formen des Blended learnings angegeben.) (Gesamtausmaß bei Ein-beziehung von Formen des Blended learnings) A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 2,5 2. Deutsch 2,5 3. Organisation des Sports 2,5 4. Organisationskunde und Recht 5 5. Geschichte des Sports 2,5 6. Sportbiologie 10-15 7. Sportverletzungen und Maßnahmen 5 8. Sportpsychologie 7,5-12,5 9. Sportpädagogik, Sportmethodik 10-20 10. Bewegungslehre und Biomechanik 10-15 11. Trainingslehre 20-35 12. Medieneinsatz 2,5-5,0 13. Seminar für Fachfragen 10-15 14. Geräte und Materialkunde 2,5 15. Antidoping 2,5 Zwischensumme 95-142,5 II. Praxis 16. Praktisch-methodische Übungen 35 - 50 17. Praktische Übungen 20 - 35 Zwischensumme 55-85 SUMME 150-227,5 B. Pflichtpraktikum Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Übungseinheiten
(20) C. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete (20,0) III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Sportarten bzw. deren Disziplinen machen es notwendig, für bestimmte Gegenstände ein variables Stundenausmaß anzuführen. Das Mindeststundenausmaß muss eingehalten werden, damit das geforderte Lehrziel erreicht werden kann. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Blended learning durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichend lange Einführung zu geben. Die Unterlagen für das Selbststudium sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehung von Fern- und Selbststudienformen erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen ist auf die spätere Tätigkeit der Instruktorin bzw. des Instruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Einsatz von Anschauungsmaterial wie Videos, Demonstrationen usw. zu vermitteln. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In allen praxisbezogenen Gegenständen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zur Selbstständigkeit anzuregen. IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 (Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern) sind sinngemäß anzuwenden. b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV. Lehrstoff: Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen. V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTS-GEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände 1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes unter Einbeziehung von Präsentationstechniken. Lehrstoff: Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen; Referate und Präsentationen; Schriftverkehr mit Behörden. 3. Organisation des Sports Bildungs- und Lehraufgabe: Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen. Lehrstoff: Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen und demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports, Stellung und Bedeutung der Bundessportakademien in der Sportlandschaft. 4. Organisationskunde und Recht Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereines usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Verständnis für die Rechtsgrundlagen des organisierten Sports. Lehrstoff: Einfache Buchhaltung; Einsatz entsprechender Hard- und Software in der Sportverwaltung. Grundlagen des Vereinsrechtes. 5. Geschichte des Sports Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports. Lehrstoff: Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte. 6. Sportbiologie Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens der Instruktorin bzw. des Instruktors im Sport. Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Aufbau einer Belastungsverträglichkeit; Erkennen und Vermeiden von Schädigungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Lehrstoff: Arten des Muskelgewebes, Muskelschlingen; Knochenarten, Wirbelsäule; Nervensystem; Entstehung einer Bewegung; Energiestoffwechsel; Hormone; Atmung; Herz-Kreislaufsystem; Sinnesorgane; Grundlagen einer sportgerechten Ernährung; Wiederherstellung; Übertraining; alters- und geschlechtsspezifische Problemstellungen; Sport und Krankheit. 7. Sportverletzungen und Maßnahmen Bildungs- und Lehraufgabe: Auseinandersetzung mit spartenspezifischen Beanspruchungen und Risiken und vorbeugende Maßnahmen dagegen. Lehrstoff: Vorbeugung gegen besondere Beanspruchungen der Sportart; häufige Verletzungen und ihre Erstversorgung. 8. Sportpsychologie Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate Betreuung vor, während und nach dem Training sowie im Wettkampf. Berücksichtigung entwicklungsbedingter Erscheinungen. Lehrstoff: Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Mentale Basistechniken. Wettkampfbetreuung; entwicklungspsychologische Fragestellungen. 9. Sportpädagogik, Sportmethodik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um passende Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Lehrstoff: Planen und Durchführung von Trainingseinheiten; methodische Grundsätze; Lehr- und Lernprozesse; Methodenkompetenz; Sicherheit im Sportunterricht; Trainerpersönlichkeit und Trainerkompetenz; Leiten und Führen. 10. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre unter Berücksichtigung vielfältiger Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik. Formen der menschlichen Bewegung; koordinative Fähigkeiten. Lehrstoff: Aufgabengebiete der Bewegungslehre; motorische Entwicklung; koordinative Fähigkeiten; Formen der menschlichen Bewegung (zyklisch, azyklisch), Technikleitbild; Bewegungskombinationen; Bewegungsmerkmale; Aufgaben Bewegungsstil; Knotenpunkte einer Bewegung; Bewegungshandlung; Lernphasen; Formen des Lernens, Lernmodelle; die Sprache und Bewegungslernen; Analysemethoden der Biomechanik (Messverfahren, Messgrößen, Bewegungsanalyse); sportmotorische Testsysteme. 11. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen, Erkennen und Anwendung von Trainingsprinzipien. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport planen und ausführen zu können. Lehrstoff: Leistungsstruktur; Grundlagen biologischer Anpassungsprozesse; die Belastbarkeit biologischer Systeme (Prävention); Belastungskomponenten; Belastungsmethoden; Training der motorischen Hauptbeanspruchungsformen (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Beweglichkeit); Training der koordinativen Fähigkeiten; Techniktraining (Querverbindung zur Bewegungslehre); Abschnitte der sportlichen Entwicklung; Trainingsprinzipien als Grundlage der Trainingsplanung. 12. Medieneinsatz Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur. Lehrstoff: Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; sportartenspezifische Fachliteratur; Wissensmanagement. 13. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Verarbeitung, Vertiefung und Ergänzung sportartenspezifischer Themen. Lehrstoff: Anthropologische Grundlagen; Sportartenspezifische Schwerpunkte und Themen. 14. Geräte- und Materialkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die richtige Nutzung und Pflege von Sportstätten und der Geräte der Sparte. Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen. Lehrstoff: Pflege der entsprechenden Sportstätten; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien. 15. Antidoping Bildungs- und Lehraufgabe: Aufklärung, Information und Bewusstseinsbildung. Lehrstoff: Gesundheitliche Gefahren, gesetzliche Grundlagen, ethische Grundlagen Versuchungssituationen. 16. Praktisch–methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen auf den aktuellsten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb. Polysportive und spartenspezifische Arbeit zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen und Verbesserung des Eigenkönnens. Lehrstoff: Anwendung vielfältiger Lernverfahren und Trainingsmethoden; sportartenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben und Reflexion. 17. Praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen. Lehrstoff: Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb. B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Festigung und Erweiterung der Kompetenzen einer Instruktorin bzw. eines Instruktors; Festigung des sportartenspezifischen Eigenkönnens. Lehrstoff: Übungen zur Verbesserung der Kompetenzen der Instruktorin bzw. des Instruktors sowie des Eigenkönnens in der Sparte. C. Freigegenstände Bildungs- und Lehraufgabe: Erweiterung der Kompetenzen einer Instruktorin bzw. eines Instruktors. Lehrstoff: Aktuelle Fachgebiete. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.2

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR SKITOUREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Skitouren vertraut zu machen. Instruktor für Skitouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Skitouren außerhalb des vergletscherten Geländes und ohne die Verwendung von Seilsicherungen zu planen und zu leiten. Die Aufgabe des Instruktors für Skitouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden. Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

Stunden A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5 2. Deutsch 3 3. Politische Bildung und Organisationslehre 2 4. Rechtliche Grundlagen 3 5. Sportbiologie und Erste Hilfe 12 6. Trainings- und Bewegungslehre 8 7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 4 8. Sportpsychologie 10 9. Orientierungs- und Kartenkunde 8 10. Risikomanagement und Unfallkunde 3 11. Wetterkunde 5 12. Naturkunde und Ökologie 2 13. Gerätekunde und Ausrüstung 2 14. Schnee- und Lawinenkunde 12 II. Praxis 15. Praktische Übungen 6 16. Praktisch-methodische Übungen 14 17. Skitouren 50 18. Bergrettungstechnik 8 Summe 157 B. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen - besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Skitouren Bedacht zu nehmen. Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden. Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1). Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen. Lehrstoff: Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken; Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen. Lehrstoff: Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes. Lehrstoff: Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechts (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht, Versicherung.

5. SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors. Lehrstoff: Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

6. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre. Lehrstoff: Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes. Lehrstoff: Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8. SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen. Lehrstoff: Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

9. ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen. Lehrstoff: Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

10. RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern. Lehrstoff: Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen, Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts. Lehrstoff: Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12. NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum. Lehrstoff: Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13. GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Skitourenausrüstung. Lehrstoff: Beurteilung des Angebots in Bezug auf Funktionalität; richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

14. SCHNEE- UND LAWINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen; Wissen um Strategien zur Reduzierung des Restrisikos. Lehrstoff: Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen (physikalische Theorien dazu, Einflussfaktoren, etc.); Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; moderne Strategien zur Risikominimierung; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Skitouren.

15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport. Lehrstoff: Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

16. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Skitourenführens. Lehrstoff: Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.

17. SKITOUREN

Bildungs- und Lehraufgabe: Risikobewusste und auf die jeweilige Gruppe abgestimmte Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Skitouren. Wissen um die Vorbereitung (Tourenplanung) und Nachbereitung von Skitouren. Lehrstoff: Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens; Skitechnik; Geländebeurteilung; Spuranlage; Erkennen von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe in Aufstieg und Abfahrt; Gruppenführung (pädagogisch/psychologisch) in der Praxis; Tourenplanung.

18. BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen. Lehrstoff: Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport). Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.3

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR SKIHOCHTOUREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zu Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Skihochtouren vertraut zu machen. Instruktor für Skihochtouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Skihochtouren - einschließlich des Begehens von Gletschern und kurzen Gipfelanstiegen im Fels - zu planen und zu leiten. Die Aufgabe des Instruktors für Skihochtouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden. Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

1. Semester 2. Semester Summe A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5 - 5 2. Deutsch 3 - 3 3. Politische Bildung und Organisationslehre 2 - 2 4. Rechtliche Grundlagen 3 - 3 5. Sportbiologie und Erste Hilfe 12 3 15 6. Trainings- und Bewegungslehre 8 - 8 7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 4 - 4 8. Sportpsychologie 10 4 14 9. Orientierungs- und Kartenkunde 8 4 12 10. Risikomanagement und Unfallkunde 3 2 5 11. Wetterkunde 5 - 5 12. Naturkunde und Ökologie 2 2 4 13. Gerätekunde und Ausrüstung 2 1 3 14. Sicherungstheorie 0 3 3 15. Schnee- und Lawinenkunde 12 4 16 II. Praxis 16. Praktische Übungen 6 - 6 17. Praktisch-methodische Übungen 14 6 20 18. Skitouren 50 40 90 19. Bergrettungstechnik 8 16 24 Summe: 157 85 242 B. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 10 20

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen - besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Skihochtouren Bedacht zu nehmen. Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden. Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1). Lehrstoff: Siehe Anlage A.1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen. Lehrstoff: 1. Semester: Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen. Lehrstoff: Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes. Lehrstoff: 1. Semester: Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5. SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors. Lehrstoff: 1. Semester: Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport. 2. Semester: Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um den Bereich Höhenmedizin.

6. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre. Lehrstoff: 1. Semester: Physikalische Grundlagen des Bergsportes; Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes. Lehrstoff: 1. Semester: Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8. SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen. Lehrstoff: 1 Semester: Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten. 2. Semester : Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters.

9. ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen. Lehrstoff: 1. Semester: Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände. 2. Semester: Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters.

10. RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern. Lehrstoff: 1. Semester: Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen, Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft. 2. Semester: Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters im Hinblick auf Gletscher- und Kletterunfälle.

11. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts. Lehrstoff: 1. Semester: Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12. NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum. Lehrstoff: 1. Semester: Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur. 2. Semester: Entstehung und physikalische Eigenschaften von Gestein und Gletschereis, Gletscher- und Gesteinsbewegung, spezielle Erscheinungsformen in Fels und bei Vergletscherungen (Moränen, Spalten, Tor, Bach, Schliff) und deren Bedeutung für den Bergsport. Typologie der Gesteinsarten und Gletscher.

13. GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Skitourenausrüstung. Lehrstoff: 1. Semester: Beurteilung des Angebots in Bezug auf Funktionalität; richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung. 2. Semester : Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um die Bereiche Gletscher- und Felsausrüstung.

14. SICHERUNGSTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine funktionierende Sicherungskette und deren physikalische Gesetzmäßigkeiten; Kriterien für den Einsatz verschiedener Führungstechniken. Lehrstoff 2. Semester: Grundbegriffe der Physik (Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Bremskraft); Knoten und Anseilen; Belastbarkeit von Sicherungsmitteln und Fixpunkten in der Sicherungskette; der Bohrhaken; die Einsatzkriterien und die Vor- und Nachteile verschiedener Führungstechniken (zB Seilschaftsklettern, Verkürztes Seil, Kurzes Seil, Seiltransport).

15. SCHNEE- UND LAWINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen; Wissen um Strategien zur Reduzierung des Restrisikos. Lehrstoff: 1. Semester: Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen (physikalische Theorien dazu, Einflussfaktoren, etc.); Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; moderne Strategien zur Risikominimierung; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Skitouren. 2. Semester: Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters.

16. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport. Lehrstoff: 1. Semester: Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

17. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Skitourenführens. Lehrstoff: 1. Semester: Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse. 2. Semester: Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse unter besonderer Berücksichtigung der für Skihochtouren relevanten Lehrinhalte.

18. SKITOUREN

Bildungs- und Lehraufgabe: Risikobewusste und auf die jeweilige Gruppe abgestimmte Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Skitouren. Wissen um die Vorbereitung (Tourenplanung) und Nachbereitung von Skitouren. Lehrstoff: 1. Semester: Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens; Skitechnik; Geländebeurteilung; Spuranlage; Erkennen von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe in Aufstieg und Abfahrt; Gruppenführung (pädagogisch/psychologisch) in der Praxis; Tourenplanung. 2. Semester: Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um die Bereiche Begehen von Gletscher und Graten sowie Sicherungstechnik am Fels.

19. BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen. Beherrschen behelfsmäßiger Rettungstechniken in Gletscher und Fels. Lehrstoff: 1. Semester: Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport). 2. Semester: Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters; Selbstrettung und Kameradenrettung in Fels und Eis (Gletscher). Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.4

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR SNOWBOARDTOUREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes für Snowboardtouren vertraut zu machen. Lehrwart für Snowboardtouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Snowboardtouren außerhalb des vergletscherten Geländes und ohne die Verwendung von Seilsicherungen zu planen und zu leiten. Die Aufgabe des Instruktors für Snowboardtouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden. Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Lehrwart, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

Stunden A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5 2. Deutsch 3 3. Politische Bildung und Organisationslehre 2 4. Rechtliche Grundlagen 3 5. Sportbiologie und Erste Hilfe 12 6. Trainings- und Bewegungslehre 8 7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 4 8. Sportpsychologie 10 9. Orientierungs- und Kartenkunde 8 10. Risikomanagement und Unfallkunde 3 11. Wetterkunde 5 12. Naturkunde und Ökologie 2 13. Gerätekunde und Ausrüstung 2 14. Schnee- und Lawinenkunde 12 II. Praxis 15. Praktische Übungen 6 16. Praktisch-methodische Übungen 14 17. Snowboardtouren 50 18. Bergrettungstechnik 8 Summe: 157 B. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Lehreinheiten ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen - besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Lehrwartes für Snowboardtouren Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1). Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen. Lehrstoff: Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken; Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen. Lehrstoff: Stellenwert und Organisation des Sportes in Österreich unter beonderer Berücksichtigung des Bergsportes; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Lehrwartewesens; Organisation der alpinen Vereine.

4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes. Lehrstoff: Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechts (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Lehrwarten; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht, Versicherung.

5. ERSTE HILFE UND SPORTBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwartes. Lehrstoff: Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

6. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre. Lehrstoff: Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes. Lehrstoff: Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Lehrwarts als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8. SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen. Lehrstoff: Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

9. ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen. Lehrstoff: Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

10. RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern. Lehrstoff: Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen, Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts. Lehrstoff: Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12. NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum. Lehrstoff: Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13. GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Snowboardtourenausrüstung. Lehrstoff: Beurteilung des Angebots in Bezug auf Funktionalität; richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

14. SCHNEE- UND LAWINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen; Wissen um Strategien zur Reduzierung des Restrisikos. Lehrstoff: Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen (physikalische Theorien dazu, Einflussfaktoren, etc.); Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; moderne Strategien zur Risikominimierung; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Snowboardtouren.

15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport. Lehrstoff: Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

16. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Snowboardtourenführens. Lehrstoff: Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.

17. SNOWBOARDTOUREN

Bildungs- und Lehraufgabe: Risikobewusste und auf die jeweilige Gruppe abgestimmte Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Snowboardtouren. Wissen um die Vorbereitung (Tourenplanung) und Nachbereitung von Snowboardtouren. Lehrstoff: Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens; Snowboardtechnik; Geländebeurteilung; Spuranlage; Erkennen von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe in Aufstieg und Abfahrt; Gruppenführung (pädagogisch/psychologisch) in der Praxis; Tourenplanung.

18. BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen. Lehrstoff: Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport). Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.5

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON SKIINSTRUKTORINNEN UND SKIINSTRUKTOREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrwarten hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Skilehrwartes vertraut zu machen. Skilehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, einen dem österreichischen Skilehrplan entsprechenden Übungsbetrieb im Skilauf im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.) 1. Semester 2. Semester Summe Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbe-ziehung des Fern-unter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Einbe-ziehung des Fern-unter-richtes) A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 2. Deutsch 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 3. Lebende Fremdsprache 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 4. Politische Bildung und Organisationslehre - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 6. Geschichte von Bewegung und Sport - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 7. Gerätekunde und Ausrüstung 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 8. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5) 9. Erste Hilfe - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5) 10. Sportpsychologie und Lebenskunde 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5) 11. Pädagogik, Didaktik und Methodik 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 12. Bewegungslehre und Biomechanik 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) 3,5 (17,5) 13. Trainingslehre 1,0 (5,0) 2,5 (12,5) 3,5 (17,5) 14. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5) 15. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 16. Schnee- und Lawinenkunde 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0) 17. Skilauf und Umwelt 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) II. Praxis 18. Unterrichtspraxis und Eigenkönnen im alpinen Skilauf 7,0 (35,0) 8,0 (40,0) 15,0 (75,0) 19. Praktisch methodische Übungen 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0) 24,5 (122,5) 24,0 (120,0) 48,5 (242,5) B. Unterrichtspraxis Nachweis einer 30tätigen einschlägigen Praxiszeit zwischen dem 1. und 2. Semester, wobei bis zu 20 Tage bereits vor dem Eintritt in die Ausbildung erbracht werden können. C. Freigegenstand 20. Praktikum 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 6,0 (30,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besondes (Anm.: richtig: besonders) in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgaben: Wie Anlage A.1 Lehrstoff: Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Einführung in die Fachterminologie; Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Sportausdrücken; Schulung des mündlichen Ausdrucks durch Referate und Diskussionen; Protokollführung; Schriftverkehr mit Behörden; Referate und Diskussionen über spezielle Sporthemen (Anm.: richtig: Sportthemen). 3. Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Festigen der einfachsten grammatikalischen Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes, einfache Konversation. 4. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen. Lehrstoff: 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports. 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik. 6. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports. Lehrstoff: 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. 7. Gerätekunde und Sportstättenbau Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte (Ausrüstung) sowie Gestaltung und Anlegen gerechter Sportstätten für die Sparte (Pistenbau usw.). Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Zweckmäßige, dem Können angepaßte Ausrüstung, ihre Pflege und Wartung zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit. 2. Semester (1 Wochenstunde) Anlegen von Abfahrts- und Slalompisten; Raum- und Funktionsprogramm; Lagebestimmungen für die verschiedenen Sportstätten. 8. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester (1,5 Wochenstunden) Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 2. Semester (1 Wochenstunde) Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie; Physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Muskelfunktionen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 9. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester (1,5 Wochenstunden) Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre. 10. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate Betreung (Anm.: richtig: Betreuung) vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Lehrstoff: 1. Semester (1,5 Wochenstunden) Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung. 11. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Lehrmethoden. 2. Semester (2 Wochenstunden) Festigung des Stoffes des 1. Semesters mit besonderer Betonung der methodischen Hilfen spezieller Art; Gliederung einer Trainingseinheit. 12. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik. Lehrstoff: 1. Semester (1,5 Wochenstunden) Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren. 2. Semester (2 Wochenstunden) Anwenden der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis; einfache Fragen der Biomechanik; spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik. 13. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes sowie um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten. Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften. Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen. Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren. 2. Semester (2,5 Wochenstunden) Konkrete Maßnahmen für einen spartenspezifischen Übungsbetrieb; Methoden der Sportsparte mit besonderer Berücksichtigung des Trainingsaufbaues in bezug auf eine einzelne Trainingseinheit sowie auf eine längere Trainingsperiode. Fehlerkorrektur; spartenspezifische Testverfahren. 14. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Sicherheit im Anwenden der Wettkampfbestimmungen und des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen. Lehrstoff: 1. Semester (1,5 Wochenstunden) Bestimmungen und Vorschriften der Sparte im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Fragen der Wettkampfdurchführung. 15. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur. 16. Schnee- und Lawinenkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen der Schneedecke zum Entstehen von Lawinen. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Schnee- und Geländebeschaffenheit; Entstehung von Lawinen. 2. Semester (2 Wochenstunden) Verhalten im Gelände vor allem bei Lawinengefahr; Rettungsmaßnahmen bei Lawinenabgang. 17. Skilauf und Umwelt Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport. Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen. 1. Semester (1 Wochenstunde) Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Autos usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Skisports zu schmälern. 18. Unterrichtspraxis und Eigenkönnen im alpinen Skilauf 1. Semester (7 Wochenstunden) 2. Semester (8 Wochenstunden) Siehe Anlage A.8, Gegenstand 24 19. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Praxis des Unterrichts- bzw. Übungsbetriebes. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lernmethoden, methodische Reihen; Betriebs- und Organisationsformen; methodische Hilfsmittel. 2. Semester (3 Wochenstunden) Siehe Lehrstoff 1. Semester, jedoch ergänzt durch Lehrauftritte. 20. Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Festigen des spartenspezifischen Eigenkönnens. Lehrstoff: 1. Semester (3 Wochenstunden) 2. Semester (3 Wochenstunden) Verbessern des Eigenkönnens durch Üben. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.6 LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR JUGENDSKIRENNLAUF I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben einer Instruktorin bzw. eines Instruktors für Jugendskirennlauf vertraut zu machen. Instruktorin bzw. Instruktor für Jugendskirennskilauf im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, im Grundlagen- und Aufbautraining des Jugendskirennlaufs zu unterweisen und Jugendliche insbesondere im Wettkampf zu betreuen. II. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.) A. Pflichtgegenstände Gesamtausmaß bei Einbeziehung von Formen des Blended learnings I. Theorie 1. Religion 2,5 2. Deutsch 2,5 3. Politische Bildung und Organisationslehre 2,5 4. Recht 5,0 5. Geschichte des Sports 2,5 6. Sportbiologie 12,5 7. Sportverletzungen und Maßnahmen 5,0 8. Sportpsychologie 7,5 9. Sportmethodik und Sportpädagogik 10,0 10. Bewegungslehre und Biomechanik 10,0 11. Trainingslehre 20,0 12. Medieneinsatz 2,5 13. Seminar für Fachfragen 15,0 14. Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen 2,5 15. Antidoping 2,5 Zwischensumme 102,5 II. Praxis 16. Praktisch-methodische Übungen 60,0 17. Praktische Übungen 25,0 Zwischensumme 85,0 SUMME 187,5 B. Pflichtpraktikum Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Übungseinheiten (20,0) C. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete (20,0) III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Erklärung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, dass deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung der Instruktorin bzw. des Instruktors für Jugendskirennlauf Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zur Selbstständigkeit anzuregen. IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 (Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern) sind sinngemäß anzuwenden. b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV. Lehrstoff: Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen. V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände 1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen Ausdruckes. Lehrstoff: Einführung in die Kommunikation mit Jugendlichen. 3. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Hinführen zum Verständnis für sportpolitische Institutionen. Lehrstoff: Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports. 4. Recht Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Lehrstoff: Kennen der Verantwortung und der persönlichen Haftung. Unterscheidung Straf- und Zivilrecht; Versicherungsfragen, usw. 5. Geschichte des Sports Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports. Lehrstoff: Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte. 6. Sportbiologie Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens der Instruktorin bzw. des Instruktors im Schüler- und Jugendsport. Hinweise auf den Leistungssport. Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Hygiene im Sport; Doping: Arten, Auswirkungen. 7. Sportverletzungen und Maßnahmen Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um bei typischen Sportverletzungen adäquate Maßnahmen setzten zu können. Aufbauend auf einer anerkannten Erste Hilfe Ausbildung, die nicht älter als fünf Jahre ist. Lehrstoff: Sofortmaßnahmen bei Verletzungen im Übungsbetrieb. 8. Sportpsychologie Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie bei Wettkämpfen. Lehrstoff: Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung. 9. Sportpädagogik und Sportmethodik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Lehrstoff: Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte. Erziehungsziele, der Instruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; Organisationsformen; methodische Hilfsmittel. 10. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik. Wissen um die Motorik und die Bewegungsentwicklung bei Kindern und Jugendlichen. Lehrstoff: Lernen von Bewegungen; Bewegungsbeobachtung und –korrektur; Bewegungsanalysen. Kräfte bei sportartspezifischen Bewegungsabläufen. 11. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes sowie um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte. Lehrstoff: Leistungsbestimmende Faktoren, funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten, Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheit im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration, Testverfahren. Konkrete Maßnahmen für einen spartenspezifischen Übungsbetrieb; Fehlerkorrektur; spartenspezifische Testverfahren. 12. Medieneinsatz Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur. Lehrstoff: Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur. 13. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um spartenspezifische Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit. Lehrstoff: Spezielle Themen aus der Sportsparte; Vermitteln von umfassenden Kenntnissen für die Betreuung von Schülern und Jugendlichen in den verschiedenen Situationen (Wettkampf, Training, usw.); Behandeln von speziellen psychologischen Fragen der Sparte; Ausbildung zum Kampfrichter. 14. Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen Bildungs- und Lehraufgabe: Pflege der speziellen Geräte (Ausrüstung). Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf. Lehrstoff: Zweckmäßige, dem Können angepaßte Ausrüstung, ihre Pflege und Wartung zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit; Grundlagen der Wettkampfbestimmungen. 15. Antidoping Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Gefahren des Dopings. Antidopingbestimmungen und Gesetz. Lehrstoff: Information zur Dopingprävention. 16. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb. Lehrstoff: Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische Unterrichtsverfahren unter Berücksichtigung der einzelnen Altersstufen; Lehrproben. 17. Praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Unterrichtsformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung. Lehrstoff: Spiele, allgemeines und spezielles Konditionstraining ohne und mit Geräten; Simulierung von typischen Wettkampfsituationen im Techniktraining; Anwendung der Schwungformen in unterschiedlichem Gelände und unterschiedlichen Schneearten sowie im Wettkampf. B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Festigung und Anwenden der gelernten Inhalte in der Praxis. Lehrstoff: Hospitation und Durchführung von Trainingseinheiten in der Halle und am Schnee. C. Freigegenstände Bildungs- und Lehraufgabe: Erweiterung der Kompetenzen einer Instruktorin bzw. eines Instruktors. Lehrstoff: Aktuelle Fachgebiete. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.7

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR HOCHTOUREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Hochtouren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Hochtouren vertraut zu machen. Instruktor für Hochtouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, Personen (Gruppen) bei Bergfahrten – von der Grundschule des Bergsteigens bis zu Touren im vergletscherten Hochgebirge – zu betreuen. Die Aufgabe des Instruktors für Hochtouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden. Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

Stunden A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5 2. Deutsch 3 3. Politische Bildung und Organisationslehre 2 4. Rechtliche Grundlagen 3 5. Sportbiologie und Erste Hilfe 12 6. Trainings- und Bewegungslehre 8 7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 4 8. Sportpsychologie 10 9. Orientierungs- und Kartenkunde 8 10. Risikomanagement und Unfallkunde 4 11. Wetterkunde 5 12. Naturkunde und Ökologie 5 13. Gerätekunde und Ausrüstung 2 14. Sicherungstheorie 4 II. Praxis 15. Praktische Übungen 6 16. Praktisch-methodische Übungen 10 17. Hochtouren Fels und Eis 45 18. Bergrettungstechnik 18 Summe: 154 B. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Hochtouren Bedacht zu nehmen. Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden. Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1). Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen. Lehrstoff: Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen. Lehrstoff: Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes. Lehrstoff: Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5. SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors. Lehrstoff: Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport; Höhenbergsteigen.

6. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre. Lehrstoff: Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes. Lehrstoff: Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8. SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen. Lehrstoff: Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

9. ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen. Lehrstoff: Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartographische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser und GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

10. RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern. Lehrstoff: Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft; Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts. Lehrstoff: Physikalische Grundlagen (Luftdruck, Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12. NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum. Lehrstoff: Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13. GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Bergsportausrüstung. Lehrstoff: Normen für Bergsportausrüstung; Beurteilung des Angebotes in Bezug auf Funktionalität, richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

14. SICHERUNGSTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine funktionierende Sicherungskette und deren physikalische Gesetzmäßigkeiten; Kriterien für den Einsatz verschiedener Führungstechniken. Lehrstoff: Grundbegriffe der Physik (Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Bremskraft); Knoten und Anseilen; Belastbarkeit von Sicherungsmitteln und Fixpunkten in der Sicherungskette; der Bohrhaken; die Einsatzkriterien und die Vor- und Nachteile verschiedener Führungstechniken (zB Seilschaftsklettern, Verkürztes Seil, Kurzes Seil, Seiltransport).

15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport. Lehrstoff: Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

16. PRAKTISCH–METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen und Umsetzung von Methoden und Inhalten zum Erlernen, Festigen, Verbessern der für den/die Bergsport/Hochtouren relevanten Wissens- und Könnensbereiche. Lehrstoff: Aufbau methodischer Übungsreihen und Übungsbetrieb zu grundlegenden Techniken des Bergsportes (Erlernen, Festigen, Verbessern der Klettertechnik in Fels und Eis; Steigeisengehen; Gehen in weglosem Gelände; Abseilen und Ablassen; Sicherungskette in Fels und Eis).

17. HOCHTOUREN FELS UND EIS

Bildungs- und Lehraufgabe: Risikobewusste Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Hochtouren. Lehrstoff: Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens in Fels und Eis; Routenwahl und Routenfindung; Thematik Standortwahl Standplatz; Standplatzbau und Sicherungskette; Klettern und Gehen in Seilschaft; Führen auf Hochtouren; Abseilen; Rückzugstechniken; Standardmaßnahmen; Übungstouren; Problemsituationen und mögliche Lösungsansätze bei Führungstouren.

18. BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Beherrschen behelfsmäßiger Rettungstechniken im Fels und das Wissen um organisierte Rettung. Lehrstoff: Selbstrettung; Kameradenrettung; Bergung und Abtransport; Helikopterbergung. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.8

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR KLETTERN-ALPIN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Klettern-Alpin hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Klettern-Alpin vertraut zu machen. Instruktor für Klettern-Alpin im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, Personen (Gruppen) an natürlichen und künstlichen Kletteranlagen zu betreuen, in weglosem Gelände, auf Klettersteigen und alpinen Kletterrouten zu führen. Die Aufgabe des Instruktors für Klettern-Alpin ist es, selbständige Kletterer mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden. Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

Stunden A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5 2. Deutsch 3 3. Politische Bildung und Organisationslehre 2 4. Rechtliche Grundlagen 3 5. Sportbiologie und Erste Hilfe 12 6. Trainings- und Bewegungslehre 8 7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 4 8. Sportpsychologie 10 9. Orientierungs- und Kartenkunde 6 10. Risikomanagement und Unfallkunde 4 11. Wetterkunde 5 12. Naturkunde und Ökologie 4 13. Gerätekunde und Ausrüstung 4 14. Sicherungstheorie 4 II. Praxis 15. Praktische Übungen 6 16. Praktisch-methodische Übungen 14 17. Klettern-Alpin 45 18. Bergrettungstechnik 15 Summe: 154 B. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen - besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Klettern-Alpin Bedacht zu nehmen. Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden. Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

b) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

a) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1). Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen. Lehrstoff: Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen. Lehrstoff: Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes. Lehrstoff: Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5. SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors. Lehrstoff: Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

6. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre. Lehrstoff: Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes. Lehrstoff: Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8. SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen. Lehrstoff: Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

9. ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von Orientierungshilfen. Lehrstoff: Eigenschaften und Gliederung einer Karte, kartographische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser und GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

10. RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern. Lehrstoff: Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft; Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung und Interpretation des Wetterberichts. Lehrstoff: Physikalische Grundlagen (Luftdruck, Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12. NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum. Lehrstoff: Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13. GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um Angebot und Funktionalität der Bergsportausrüstung. Lehrstoff: Normen für Bergsportausrüstung; Beurteilung des Angebotes in Bezug auf Funktionalität, richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

14. SICHERUNGSTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine funktionierende Sicherungskette und deren physikalische Gesetzmäßigkeiten; Kriterien für den Einsatz verschiedener Führungstechniken. Lehrstoff: Grundbegriffe der Physik (Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Bremskraft); Knoten und Anseilen; Belastbarkeit von Sicherungsmitteln und Fixpunkten in der Sicherungskette; der Bohrhaken; die Einsatzkriterien und die Vor- und Nachteile verschiedener Führungstechniken (zB Seilschaftsklettern; Verkürztes Seil, Kurzes Seil, Seiltransport).

15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport. Lehrstoff: Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

16. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen und Umsetzung von Methoden und Inhalten zum Erlernen, Festigen, Verbessern der für den Bergsport/Klettern relevanten Wissens- und Könnensbereiche. Lehrstoff: Aufbau methodischer Übungsreihen und Übungsbetrieb zu grundlegenden Techniken des Bergsportes (Erlernen, Festigen, Verbessern der Klettertechnik im Fels; Gehen in weglosem Gelände; Abseilen und Ablassen; Sicherungskette im Fels).

17. KLETTERN-ALPIN

Bildungs- und Lehraufgabe: Sichere Ausbildungs- und Führungsarbeit auf Kletterrouten. Lehrstoff: Sichern und Klettern im Vor- und Nachstieg, Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens im Fels und auf künstlichen Kletteranlagen; Führen im Fels; Queren von Firnfeldern; Standplatzbau; Sicherungskette; Standardmaßnahmen; Abseilen; Rückzugstechniken; Problemsituationen und mögliche Lösungsansätze bei Führungstouren.

18. BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Beherrschen behelfsmäßiger Rettungstechniken im Fels und das Wissen um organisierte Rettung. Lehrstoff: Selbstrettung; Kameradenrettung; Bergung und Abtransport; Helikopterbergung. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.9

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR WANDERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Wandern hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Wandern vertraut zu machen. Instruktor für Wandern im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, Wanderungen auf markierten Wegen oder in weglosem Gelände ohne unmittelbare Absturzgefahr selbständig zu planen und zu leiten. Die Aufgabe des Instruktors für Wandern ist es, selbständige Wanderer mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden. Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

Stunden A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5 2. Deutsch 3 3. Politische Bildung und Organisationslehre 2 4. Rechtliche Grundlagen 3 5. Sportbiologie und Erste Hilfe 12 6. Trainings- und Bewegungslehre 10 7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 4 8. Sportpsychologie 10 9. Orientierungs- und Kartenkunde 8 10. Risikomanagement und Unfallkunde 3 11. Wetterkunde 5 12. Naturkunde und Ökologie 8 13. Gerätekunde und Ausrüstung 2 II. Praxis 14. Praktische Übungen 10 15. Praktisch-methodische Übungen 10 16. Wandern 30 Summe: 125 B. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen - besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Wandern Bedacht zu nehmen. Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden. Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1). Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen. Lehrstoff: Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen. Lehrstoff: Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes. Lehrstoff: Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5. SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors. Lehrstoff: Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung, Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

6. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre unter besonderer Berücksichtigung des Skitourengehens; Wissen um sportartspezifische Inhalte der Trainingslehre. Lehrstoff: Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale bei Skitouren und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes Lehrstoff: Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8. SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen. Lehrstoff: Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

9. ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Orientierung und der Funktionalität der technischen Orientierungshilfen. Lehrstoff: Eigenschaften und Gliederung einer Karte (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.); Funktion und Verwendung der technischen Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Übungen im Kartenlesen.

10. RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern. Lehrstoff: Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts. Lehrstoff: Physikalische Grundlagen (Luftdruck, Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12. NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum. Lehrstoff: Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13. GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Ausrüstung für das Wandern. Lehrstoff: Bekleidung (Schichtenprinzip), Schuhe, Stöcke, Rucksäcke.

14. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport. Lehrstoff: Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

15. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgaben: Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Wanderns. Lehrstoff: Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.

16. WANDERN

Bildungs- und Lehraufgaben: Wissen um die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wanderungen. Lehrstoff: Tourenplanung mit Soll/Ist-Vergleich, Führen und Ausbilden im Gelände, situationsspezifische und meteorologische Gegebenheiten; Ausschreibungskriterien (Leistungsfähigkeit, Anzahl der Teilnehmer, Ausrüstungslisten etc.). Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.10

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR WINTERWANDERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Winterwandern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Winterwandern vertraut zu machen. Instruktor für Winterwandern im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, Wanderungen auf markierten Routen oder in weglosem Gelände ohne unmittelbare Absturzgefahr auch unter Zuhilfenahme von Schneeschuhen selbständig zu planen und zu leiten. Die Aufgabe des Instruktors für Winterwandern ist es, selbständige Wanderer mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden. Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

1. Semester 2. Semester Summe A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5 - 5 2. Deutsch 3 - 3 3. Politische Bildung und Organisationslehre 2 - 2 4. Rechtliche Grundlagen 3 - 3 5. Sportbiologie und Erste Hilfe 12 3 15 6. Trainings- und Bewegungslehre 10 - 10 7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 4 2 6 8. Sportpsychologie 10 2 12 9. Orientierungs- und Kartenkunde 8 2 10 10. Risikomanagement und Unfallkunde 3 2 5 11. Wetterkunde 5 2 7 12. Naturkunde und Ökologie 8 - 8 13. Gerätekunde und Ausrüstung 2 2 4 14. Schnee- und Lawinenkunde - 5 5 II. Praxis 15. Praktische Übungen 10 - 10 16. Praktisch-methodische Übungen 10 5 15 17. Winterwandern 30 20 50 18. Bergrettungstechnik - 5 5 Summe: 125 50 175 B. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 10 20

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen - besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Winterwandern Bedacht zu nehmen. Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden. Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1). Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen. Lehrstoff: 1. Semester: Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen. Lehrstoff: Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes. Lehrstoff: 1. Semester: Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

5. SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe.Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors. Lehrstoff: 1. Semester: Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport. 2. Semester: Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns.

6. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre unter besonderer Berücksichtigung des Skitourengehens; Wissen um sportartspezifische Inhalte der Trainingslehre. Lehrstoff: 1. Semester: Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale bei Skitouren und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes Lehrstoff: 1. Semester: Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes. 2. Semester: Wiederholung und Vertiefung des 1. Semesters unter Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns.

8. SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen. Lehrstoff: 1. Semester: Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten. 2. Semester: Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns.

9. ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen. Lehrstoff: 1. Semester: Eigenschaften und Gliederung einer Karte (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.). Funktion und Verwendung der technischen Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Übungen im Kartenlesen. 2. Semester: Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um das Erkennen von Routenmöglichkeiten für das Winterwandern aus der Karte.

10. RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern. Lehrstoff: 1. Semester: Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft; Theorien der menschlichen Risikobereitschaft. 2. Semester: Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um die speziellen Gefahrenbereiche beim Winterwandern (Lawinengefahr, Abrutschgefahr, etc.).

11. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts. Lehrstoff: 1. Semester: Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln). 2. Semester: Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um besondere Aspekte des Winters.

12. NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum. Lehrstoff: 1. Semester: Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13. GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Ausrüstung für das Winterwandern. Lehrstoff: 1. Semester: Bekleidung (Schichtenprinzip), Schuhe, Stöcke, Rucksäcke. 2. Semester: Aufbau, Einsatzbereiche, Vor- und Nachteile verschiedener Schneeschuhmodelle (in Verbindung mit Schuhen und Bindungen); Aufbau und Funktion von Verschüttetensuchgeräten, Sonden und Schaufeln.

14. SCHNEE- UND LAWINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen. Lehrstoff: 2. Semester: Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen; Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Winterwanderungen.

15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport. Lehrstoff: 1. Semester: Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

16. PRAKTISCH–METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Wanderns. Lehrstoff: 1. Semester: Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse. 2. Semester: Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns und der dabei verwendeten Sportgeräte (Schneeschuhe).

17. WINTERWANDERN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wanderungen. Lehrstoff: 1. Semester: Tourenplanung mit Soll/Ist-Vergleich, Führen und Ausbilden im Gelände, situationsspezifische und meteorologische Gegebenheiten; Ausschreibungskriterien (Leistungsfähigkeit, Anzahl, Ausrüstungslisten etc.). 2. Semester: Geländebeurteilung im Winter; Spuranlage; Erkennen und Meiden von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe.

18. BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen. Lehrstoff: 2. Semester: Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport). Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.11

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR EISSTOCKSCHIESSEN, SPORTKEGELN UND KINDERTURNEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrwarteausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse in den oben genannten Sparten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.) Wochenstunden (Gesamtausmaß bei Einbeziehung des Fernunterrichtes) A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) 2. Deutsch 0,5 (2,5) 3. Politische Bildung und Organisationslehre 0,5 (2,5) 4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 0,5 (2,5) 5. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) 6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung 2,0 (10,0) 7. Erste Hilfe 1,5 (7,5) 8. Sportpsychologie und Lebenskunde 1,5 (7,5) 9. Pädagogik, Didaktik und Methodik 1,0 (5,0) 10. Bewegungslehre und Biomechanik 1,0 (5,0) 11. Trainingslehre 3,0 (15,0) 12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 0,5 (2,5) 13. Seminar für Fachfragen 1,0 (5,0) 14. Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen 0,5 (2,5) II. Praxis 15. Praktische Übungen 3,0 (15,0) 16. Praktisch-methodische Übungen 4,0 (20,0) 22,0 (110,0) B. Pflichtpraktikum 17. Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Übungsstunden 4,0 (20,0) C. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Anlage A.1 Lehrstoff: Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten, Schriftverkehr mit Behörden. 3. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports. 4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik. 5. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. 6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: (2 Wochenstunden) Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport, Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 7. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: (1,5 Wochenstunden) Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre. 8. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Lehrstoff: (1,5 Wochenstunden) Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung. 9. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Lehrstoff: (1 Wochenstunde) Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; mit Hinweisen auf die Sparte; Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel. 10. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik. Lehrstoff: (1 Wochenstunde) Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und Sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik. 11. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportsparten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können. Lehrstoff: (3 Wochenstunden) Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining - Belastungsfähigkeit von Kindern; Jugendlichen und Erwachsenen; kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik - Tests; Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten); Trainingsgrundsätze, -belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), -planung, -kontrolle, Übertraining - Überforderung - Überkompensation; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; Regenerative Maßnahmen. 12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis, spartenspezifische Fachliteratur. 13. Seminare für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit. Lehrstoff: (1 Wochenstunde) Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen. 14. Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie um Verwendung und Pflege der Geräte der Sparte. Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien. Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe. 15. Praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen. Lehrstoff: (3 Wochenstunden) Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb. 16. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb. Lehrstoff: (4 Wochenstunden) Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe: Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens. Lehrstoff: (4 Wochenstunden) Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sparte. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.12

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR DIE SPORTAUSÜBUNG VON MENSCHEN MIT KÖRPER- UND SINNESBEHINDERUNGEN ODER MENTALBEHINDERUNGEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.) Wochenstunden (Gesamtausmaß bei Einbeziehung des Fernunterrichtes) A. Pflichtgegenstände 1. Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) 2. Deutsch 0,5 (2,5) 3. Politische Bildung und Organisationslehre 0,5 (2,5) 4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 0,5 (2,5) 5. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) 6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung 3,0 (15,0) 7. Erste Hilfe 1,5 (7,5) 8. Sportpsychologie und Lebenskunde 1,5 (7,5) 9. Pädagogik, Didaktik und Methodik 1,0 (5,0) 10. Bewegungslehre und Biomechanik 1,0 (5,0) 11. Trainingslehre 1,5 (7,5) 12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 0,5 (2,5) 13. Seminar für Fachfragen 1,0 (5,0) 14. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde 0,5 (2,5) 15. Gerätekunde und Sportstättenbau 1,0 (5,0) II. Praxis 16. Praktische Übungen 3,0 (15,0) 17. Praktisch-methodische Übungen 9,0 (45,0) 18. Massage (Kursform) 1,0 (5,0) 28,5 (142,5) B. Pflichtpraktikum Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Übungseinheiten im Bereich der entsprechenden Behindertensportart 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verhältnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1) Lehrstoff: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1) Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden. 3. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen; Organisation des Behindertensportverbandes. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports. 4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik. 5. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports und des Behindertensports. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Entwicklung des Sports, mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports; die Olympischen Spiele in Antike und Neuzeit. 6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Medizinische Grundlage des Behindertensports mit Betonung der spezifischen Behinderung. Lehrstoff: (3 Wochenstunden) Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. Arten und Ursachen der Behinderung und Kompensationsmöglichkeiten; zusätzliche Störungen; allgemeine biologische Grundlagen des Behindertensports (Trainingswirkung, ärztliche und methodische Probleme, sportärztliche Überwachung, Kontraindikation); Leistungsgrenzen, Gesunderhaltung und Körperpflege der Behinderten; Adaption und Neuanpassung. 7. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: (1,5 Wochenstunden) Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre; besondere Berücksichtigung der Probleme der Behinderten. 8. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Lehrstoff: (1,5 Wochenstunden) Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung; besonderes Eingehen auf die Probleme von Behinderten im allgemeinen und auf die spezifische Behinderung. 9. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Betonung der Probleme und Grundforderungen beim Umgang mit Behinderten. Lehrstoff: (1 Wochenstunde) Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit besonderer Berücksichtigung der spezifischen Behinderung, Erziehungsziele, der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel. 10. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung des Bewegungsablaufes in bezug auf die Behinderung. Lehrstoff: (1 Wochenstunde) Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik. Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch den geänderten Bewegungsablauf bedingt durch die Behinderung. 11. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Die Fähigkeit entwickeln, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training für Behinderte vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: (1,5 Wochenstunden) Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Setzen von Trainingsreizen - Belastungsmerkmale; Überforderung; Trainingsgrundsätze; allgemeine und spezielle Trainingsmittel. Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch die geänderten Anforderungen aufgrund der speziellen Behinderung. 12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur. 13. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Verarbeitung von behindertenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit. Lehrstoff: (1 Wochenstunde) Spezifische Themen aus dem Behindertensport. 14. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf gewisse taktische Maßnahmen. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Bestimmungen und Vorschriften für den Sportbereich der spezifischen Behinderung und ihre Anwendungen im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Schadensklasseneinteilung für die Durchführung der verschiedenen Wettkämpfe. 15. Gerätekunde und Sportstättenbau Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Gestaltung der Sportstätten besonders im Hinblick auf die besonderen Anforderungen für den Sport mit Körperbehinderten. Verwendung und Pflege der Geräte der Grundsportarten. Lehrstoff: (1 Wochenstunde) Die entsprechenden Sportstätten, ihr Aufbau und ihre Errichtung; Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien; besondere Anforderungen für den Sport mit Behinderten. 16. Praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des Eigenkönnens sowie Vorbereitung auf die sportliche Tätigkeit. Lehrstoff: (3 Wochenstunden) Behinderungsspezifische Übungen in der allgemeinen Konditionsschulung, in der Gymnastik, an Geräten, im Schwimmen, in der Leichtathletik und in den Spielen. 17. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb. Lehrstoff: (9 Wochenstunden) Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; behindertenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben. 18. Massage Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll die Möglichkeit schaffen, Massage im besonderen im Behindertensport durchzuführen. Lehrstoff: (1 Wochenstunde) Theoretische und praktische Einführung in die Grundbegriffe, die das Durchführen der Massage sowie zusätzliche manuelle Methoden (Stumpf-Atemgymnastik usw.) sicherstellen. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.13

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON REITINSTRUKTORINNEN UND REITINSTRUKTOREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Reitinstruktors vertraut zu machen. Reitinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.) 1. Semester 2. Semester Summe Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fern-unter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fern-unter-richtes) A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 2. Deutsch 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 3. Lebende Fremdsprache - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 4. Politische Bildung und Organisationslehre 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 6. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5) 8. Erste Hilfe - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 9. Sportpsychologie und Lebenskunde 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 1,5 (7,5) 11. Trainings- und Bewegungslehre 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 12. Reittheorie 2,0 (10,0) 2,5 (12,5) 4,5 (22,5) 13. Sattel- und Zaumzeug-kunde 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 14. Pferdehaltung 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 15. Exterieurlehre und Veterinärkunde 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) 3,5 (17,5) 16. Organisation des Reitsports, Turnierwesen 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 18. Seminar für Fachfragen - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 15,0 (65,0) 13,0 (65,5) 26,0 (130,0) II. Praxis 19. Praktische Übungen/Dressur 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0) 20. Praktische Übungen/Springen 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0) 21. Longieren 2,0 (10,0) - - 2,0 (10,0) 22. Praktisch-methodische Übungen/Dressur 3,0 (15,0) 4,0 (20,0) 7,0 (35,0) 23. Praktisch-methodische Übungen/Springen 3,0 (15,0) 4,0 (20,0) 7,0 (35,0) 24. Konditionsschulung 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 25,5 (127,5) 27,5 (137,5) 53,0 (265,0) B. Unterrichtspraxis Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine viermonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reitverein zu erbringen. C. Freigegenstand 25. Exkursionen (in Kursform) in beiden Semestern nach Vereinbarung. 26. Voltigieren (in Kursform) in beiden Semestern nach Vereinbarung.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Reitinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1) Lehrstoff: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1) Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Aufbau von Referaten; Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport; Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur. 3. Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes. 4. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports. 5. Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Lehrstoff: 1. Semester ( 0,5 Wochenstunden) Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik. 6. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Reitinstruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester (1,5 Wochenstunden) Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 2. Semester (1 Wochenstunde) Wiederholen wichtiger Teile; Enstehung (Anm.: richtig: Entstehung) einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport. 8. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre. 9. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate Betreuung vor in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Lehrstoff: 1. Semester ( 1 Wochenstunde) Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung. 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport. 2. Semester ( 1 Wochenstunde) Erziehungsziele; der Reitinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel. 11. Trainings- und Bewegungslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten. Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften. Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen. Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren. 2. Semester ( 1 Wochenstunde) Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung. 9. (Anm.: richtig: 12.) Reittheorie Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes. Grundzüge der Reitlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Anfängerunterricht; Reitkommandos und Hufschlagfiguren; Sitz des Reiters, Einwirkung des Reiters, Zusammenwirkung und Anwenden der Hilfen; Dressur Kl. A; Bodentrickarbeit; Springen Kl. A; Gelände und Jagdreiten; reiterliche Ausdrücke; Gangarten; Longieren. 2. Semester (2,5 Wochenstunden) Vertiefung des Lehrstoffes des ersten Semesters; Ausbildung des jungen Pferdes; Ausbildungspläne für die Klassen A bis L; Anforderungen für Dressur-, Spring- und Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen A und L. 13. Sattel- und Zaumzeugkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel, deren Anpassung und Pflege. Hilfszügel und deren Verwendung. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Kenntnis und Anpassung von Trensenzaumzeugen; Arten der Sättel und deren Anpassung; Sattelpflege, Zaumzeugpfelge (Anm.: richtig: Zaumzeugpflege). 2. Semester ( 0,5 Wochenstunden) Kandarenzaumzeuge, Gebißarten, Hilfszügel und deren Verwendung. 14. Pferdehaltung Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes. Lehrstoff: 1. Semester ( 1 Wochenstunde) Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken; Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes. 2. Semester (1 Wochenstunde) Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag; Tierschutzbestimmungen; Pferdetransport; Wartung von Stallanlagen und Reitflächen, Sportstättenbau. 15. Exterieurlehre und Veterinärkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, der wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung. Lehrstoff: 1. Semester (1,5 Wochenstunden) Exterieur des Pferdes; Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; Erste Hilfe bei Pferden; Verbände. 2. Semester (2 Wochenstunden) Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes. 16. Organisation des Reitsports, Turnierwesen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Reitsports, der Österreichischen Turnierordnung, des Parcours- und Geländebaues sowie der Straßenverkehrsordnung. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung, Straßenverkehrsordnung. 2. Semester (1 Wochenstunde) Oganisation (Anm.: richtig: Organisation) und Durchführung eines Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau; Errichtung von Reitanlagen. 17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur. Lehrstoff: 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spezielle Fachliteratur. Lehrstoff: 18. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt Behindertenreitsport. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Information über den Behindertenreitsport; Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport und heilpädagogischen Voltigieren; Auswahl und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; Kontraindikationen sowie andere spartenspezifische Themen. 19. Praktische Übungen/Dressur Bildungs- und Lehraufgabe: Ausbildung und Vorstellung von Pferden gemäß den Klassen A und L. Lehrstoff: 1. Semester ( 2 Wochenstunden) Grundausbildung eines Pferdes; Reiten von Dressuraufgaben der Klasse A. 2. Semester (3 Wochenstunden) Ausbildung des Pferdes bis zu den Anforderungen der Klasse L; Reiten von Dressuraufgaben der Klasse L. 20. Praktische Übungen/Springen Bildungs- und Lehraufgabe: Ausbildung und Vorstellung von Pferden gemäß den Klassen A und L sowie Grundausbildung im Geländereiten. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Grundausbildung des Pferdes im Spring- und Geländereiten; Reiten von Aufgaben der Klasse A im Springreiten. 2. Semester (3 Wochenstunden) Ausbildung des Pferdes bis zur Klasse L und Vorstellen von Pferden gemäß Klasse L im Springreiten. 21. Longieren Bildungs- und Lehraufgabe: Arbeit an der Longe. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Longieren von jungen Pferden; Longeunterricht mit ausgebildeten Pferden, um die Grundkenntnisse des Reitens zu vermitteln, Korrektur. 22. Praktisch-methodische Übungen/Dressur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den praktischen Unterricht in der Dressur bis Klasse L. Unterricht an der Longe. Lehrstoff: 1. Semester (3 Wochenstunden) Erteilen des Unterrichts bis zur Klasse A; Einzel- und Abteilungsunterricht; Korrektur und Beurteilung; Unterrichtsmethoden an der Longe. 2. Semester (4 Wochenstunden) Unterrichtserteilung bis zur Klasse L; Korrekturmöglichkeiten an der Longe. 23. Praktisch-methodische Übungen/Springen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den praktischen Unterricht im Springen bis zur Klasse L. Lehrstoff: 1. Semester (3 Wochenstunden) Erteilen von Unterricht bis zur Klasse A; Einzel- und Abteilungsunterricht; Korrektur und Beurteilung. 2. Semester (4 Wochenstunden) Unterrichtserteilung bis zur Klasse L und Geländereiten. 24. Konditionsschulung Bildungs- und Lehraufgabe: Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Reitsports. 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen; Anlegen eines Übungsschatzes. 25. Exkursionen Bildungs- und Lehraufgabe: Erweitern des Fachwissens. Lehrstoff: 1. und 2. Semester (nach Vereinbarung) Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtinstitutionen, Reitschulen usw. 26. Voltigieren Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen über die Grundlagen der Voltigiertheorie. Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes. 1. und 2. Semester (nach Vereinbarung) Grund und Pflichtübungen; Planung des Voltigierunterrichtes; Unterricht in den Grundübungen und Pflichtübungen; Ausbildung des Voltigierpferdes; Voltigiergymnastik, Kürübungen, Turnierregeln des Voltigiersports. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.14

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON VOLTIGIERINSTRUKTORINNEN UND VOLTIGIERINSTRUKTOREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Voltigierinstruktors vertraut zu machen. Voltigierinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes angegeben.) 1. Semester 2. Semester Summe Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fern-unter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fern-unter-richtes) A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 2. Deutsch 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 3. Lebende Fremdsprache - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 4. Politische Bildung und Organisationslehre 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 6. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 8. Erste Hilfe - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 9. Sportpsychologie und Lebenskunde 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 1,5 (7,5) 11. Trainings- und Bewegungslehre 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 12. Voltigiertheorie 2,0 (10,0) 4,0 (20,0) 6,0 (30,0) 13. Sattel- und Zaumzeug-kunde 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 14. Pferdehaltung 1,0 (5,0) 0,5 (2,5) 1,5 (7,5) 15. Exterieurlehre und Veterinärkunde 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) 3,5 (17,5) 16. Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau 1,0 (5,0) 0,5 (2,5) 1,5 (7,5) 17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 18. Seminar für Fachfragen - - 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) II. Praxis 19. Praktische Übungen 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0) 20. Praktisch-methodische Übungen 6,5 (32,5) 7,0 (35,0) 13,5 (67,5) 21. Konditionsschulung - - 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 22,0 (110,0) 22,5 (112,5) 44,5 (222,5) B. Unterrichtspraxis . Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine Praxis von 30 Übungseinheiten an einer beim Bundesfachverband für Reiten und Fahren gemeldeten Voltigiergruppe zu erbringen C. Freigegenstand 22. Exkursionen (in Kursform) während der Semester nach Vereinbarung.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Voltigierinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1) Lehrstoff: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1) Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden, Aufbau von Referaten, Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport. Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur. 3. Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der Sprachfertigkeit, Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Einfache grammatikalische Regeln, Erweiterung des fachspezifischen Wortschatzes. 4. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports. 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik. 6. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reit- und Voltigiersports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwartes im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 2. Semester (1 Wochenstunde) Wiederholung wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport. 8. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre. 9. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung. 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport. 2. Semester (1 Wochenstunde) Erziehungsziele; der Voltigierinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel. 11. Trainings- und Bewegungslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten. Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften. Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten um Übungsbetrieb mit Jugendlichen. Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren. 2. Semester (1 Wochenstunde) Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung. 12. Voltigiertheorie Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes, Grundzüge der Voltigierlehre, Erstellen von Ausbildungsplänen für Einzelvoltigierer und Voltigiergruppen. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Gangarten des Pferdes, Longieren, Aufbau einer Voltigierstunde, gymnastische Vorbereitungen, Verhalten der Voltigierer in der Gruppe und gegenüber dem Pferd, Grundübungen am Holzpferd, Pflichtübungen am Pferd, Korrektursprache, leichte Kürübungen für D- und C-Gruppen, Zusammenstellen einer Kür für D- und C-Gruppen. 2. Semester (4 Wochenstunden) Vertiefung des Lehrstoffes des ersten Semesters, Voltigiergymnastik, Erstellen eines Ausbildungsplanes, Anprobieren von Pferden für die Eignung als Voltigierpferd, Korrektur von Voltigierpferden, mittlere Kürfiguren für B-Gruppen, Zusammenstellung einer Kür für B-Gruppen, Zusammenstellung von Einzelküren. 13. Sattel- und Zaumzeugkunde, Voltigiergeräte Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel sowie der Voltigierausrüstung, deren Anpassung und Pflege. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Kenntnis und Anpassung von Trensenzaumzeugen, Arten der Sättel und Voltigiergurte und deren Anpassung, Sattelpflege, Zaumzeugpflege. 14. Pferdehaltung Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken, Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes. 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag, Tierschutzbestimmungen, Pferdetransport, Wartung von Stallanlagen und Reitflächen. 15. Exterieurlehre und Veterinärkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Exterieurlehre; Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung. Lehrstoff: 1. Semester (1,5 Wochenstunden) Exterieur des Pferdes, Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes, Bewegungsapparat und Hufbeschlag, Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung, Erste Hilfe bei Pferden, Verbände. 2. Semester (2 Wochenstunden) Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes. 16. Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Reitsports, der Österreichischen Turnierordnung sowie die Errichtung von Reitanlagen und Reithallen, mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung. 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Organisation und Durchführung eines Voltigierturnieres, Errichtung von Reitanlagen mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren. 17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur. Lehrstoff: 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis. Spezielle Fachliteratur. 18. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt heilpädagogisches Voltigieren. Lehrstoff: 2. Semester (1 Wochenstunde) Information über den Behindertenreit- und Voltigiersport; Ausbildungsmöglichkeiten im heilpädagogischen Voltigieren, Auswahl- und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; Kontraindikationen. 19. Praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Arbeit an der Longe, Gymnastik und Turnen am Boden und am Holzpferd. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Arbeit an der Longe mit einem ausgebildeten Pferd; Lockerungsübungen, Konditionsübungen, Pflichtfiguren auf dem Holzpferd. 2. Semester (2 Wochenstunden) Anprobieren von Pferden für das Voltigieren, Korrektur von Voltigierpferden; Kürfiguren auf dem Holzpferd; Turnen am Boden. 20. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Praxis eines Übungsbetriebes. Lehrstoff: 1. Semester (6,5 Wochenstunden) Gymnastische Vorbereitung, Entspannungsübungen, methodische Übungsreihen, Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für D- und C-Gruppen, Beurteilung und Korrektur der einzelnen Leistungen. 2. Semester (7 Wochenstunden) Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für B-Gruppen und dem Einzelvoltigieren. 21. Konditionsschulung Bildungs- und Lehraufgabe: Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings. Lehrstoff: 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Voltigiersports. Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen, Anlegen eines Übungsschatzes. 22. Exkursionen Bildungs- und Lehraufgabe: Erweitern des Fachwissens. Lehrstoff: 1. und 2. Semester (nach Vereinbarung) Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtinstitutionen, Reitschulen mit Voltigiergruppen usw. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.15

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR GESPANNFAHREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fahrinstruktors vertraut zu machen. Instruktor für Gespannfahren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Fahrunterricht für Ein- und Zweispänner in allen Altersstufen zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.) 1. Semester 2. Semester Summe A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5,0 - 5,0 2. Deutsch 2,5 - 2,5 3. Lebende Fremdsprache - 2,5 2,5 4. Politische Bildung und Organisationslehre 2,5 - 2,5 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 2,5 - 2,5 6. Geschichte von Bewegung und Sport 2,5 - 2,5 7. Sportbiologie (funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitslehre) 10,0 5,0 15,0 8. Erste Hilfe - 5,0 5,0 9. Sportpsychologie und Lebenskunde 5,0 - 5,0 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 2,5 5,0 7,5 11. Trainings- und Bewegungslehre 5,0 5,0 10,0 12. Fahrtheorie 10,0 10,0 20,0 13. Beschirrungs- und Wagenkunde 5,0 2,5 7,5 14. Pferdehaltung 5,0 2,5 7,5 15. Exterieurlehre und Veterinärkunde 7,5 10,0 17,5 16. Organisation des Reit- und Fahrsports, Turnierwesen und Sportstättenbau 5,0 5,0 10,0 17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur - 2,5 2,5 18. Seminar für Fachfragen 2,5 5,0 7,5 72,5 60,0 132,5 II. Praxis 19. Praktische Übungen 10,0 45,0 55,0 20. Praktisch-methodische Übungen 30,0 30,0 60,0 21. Konditionsschulung - 2,5 2,5 40,0 77,5 117,5 Summe: 112,5 137,5 250,0 III. Unterrichtspraxis Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine viermonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule und/oder Schule für Gespannfahren oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reit- und Fahrverein zu erbringen.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Reitinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks. Lehrstoff: 1. Semester Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Referate und Diskussionen zu sportrelevanten Themen; Umgang mit der Fachterminologie.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache. Lehrstoff: 2. Semester Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.

4. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports. Lehrstoff: 1. Semester Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5. BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Lehrstoff: 1. Semester Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6. GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der wichtigen historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports. Lehrstoff: 1. Semester Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7. SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport mit Hinweisen auf den Leistungssport. Vermittlung genauer Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um Störungen am Bewegungsapparat erkennen und vermeiden zu können; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: 1. Semester Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 2. Semester Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

8. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 2. Semester Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

9. SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Lehrstoff: 1. Semester Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

10. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Lehrstoff: 1. Semester Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport. 2. Semester Erziehungsziele; der Reitinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; methodische Hilfsmittel.

11. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und –gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe. Lehrstoff: 1. Semester Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren. 2. Semester Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

12. FAHRTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes sowie die Grundzüge der Fahrlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen. Didaktik des Gespannfahrens. Lehrstoff: 1. Semester Fahrlehrgerät; Gangarten des Wagenpferdes; Straßenverkehrsordnung; Grundsätze des Ein- und Zweispännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Korrektur von Fahrfehlern und Unarten. 2. Semester Unterricht am Fahrlehrgerät (4spännig); Grundsätze des Vierspännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Erstellen von Ausbildungsplänen für Wagenpferde und den Fahrunterricht, Straßenverkehrsordnung.

13. BESCHIRRUNGS- UND WAGENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnisse der Beschirrung und Anspannungsarten für Ein-, Zwei- und Vierspänner. Kennen der Hauptteile des Wagens und der einzelnen Wagentypen. Lehrstoff: 1. Semester Brustblatt- und Kummetgeschirre für Ein- und Zweispänner; Fahrzäume und Gebisse; Hilfszügel und Peitschen; Pflege und Reinigung der Geschirre und des Wagens; An- und Abschirren; An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners; Hauptbestandteile und Einzelteile eines Wagens. 2. Semester Beschirrung und Anspannen eines Viererzuges; Vertiefen des Wissens in der Wagenkunde; behelfsmäßige Instandsetzung der Wagen und der Geschirre; Longierausrüstung (einfache Longe und Doppellonge).

14. PFERDEHALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes. Lehrstoff: 1. Semester Futtermittel und deren Lagerung und Anwendung; Füttern und Tränken; Pferdepflege; Stallarbeit; Organisation des Stalldienstes. 2. Semester Bandagieren; Pflege des Langhaares; Hufpflege; Hufbeschlag; Tierschutzbestimmungen; Transport von Pferden und Fahrzeug; Wartung von Stallanlagen und Anlagen für Fahrbewerbe.

15. EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Exterieurlehre und Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung. Lehrstoff: 1. Semester Exterieur des Pferdes; Farben; Abzeichen; Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; erste Hilfe bei Pferden; Verbände. 2. Semester Beurteilung eines Pferdes; Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel; Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.

16. ORGANISATION DES REIT- UND FAHRSPORTS, TURNIERWESEN UND SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Fahrsports, die Österreichische Turnierordnung, den Parcours- und Geländebau und die Straßenverkehrsordnung. Lehrstoff: 1. Semester Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- und Fahrsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung. 2. Semester Organisation und Durchführung eines Fahr-Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau.

17. AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur. Lehrstoff: 2. Semester Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis. Spezielle Fachliteratur.

18. SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um spezielle Themen des Gespannfahrens. Lehrstoff: 1. Semester Wettkampfkonditionierung. 2. Semester Typische Verletzungen, ihre Vermeidung und Behandlung; Betreuung vor, während und nach dem Wettkampf.

19. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Vorstellen eines Ein-, Zweispänners im Straßenverkehr, im Gelände. Dressur- und Hindernisfahren. Ausbildung an der Longe und Doppellonge. Lehrstoff: 1. Semester Fahren eines Ein- und Zweispänners im Straßenverkehr, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und Doppellonge mit einem ausgebildeten Pferd. 2. Semester Fahren eines Zweispänners in Dressur Klasse L bis S; Fahren im Straßenverkehr, im Gelände, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und Doppellonge mit einem ausgebildeten Fahrpferd und einer Remonte.

20. PRAKTISCHE-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes. Lehrstoff: 1. Semester Erteilen von Unterricht am Fahrlehrgerät und am Bock, am Ein- und Zweispänner in Dressur, im Straßenverkehr und im Gelände sowie zwischen Hindernissen. 2. Semester Unterrichtserteilung am Fahrlehrgerät (ein- zwei- und vierspännig) und am Bock in Dressur; Gelände inklusive Fahren von Marathonhindernissen; Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner sowie Unterrichtserteilung bezüglich Doppellonge und die Vorbereitung von Turnieranfängern (Ein- und Zweispänner).

21. KONDITIONSSCHULUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings. Lehrstoff: 2. Semester Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Fahrsports; Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen; Anlegen eines Übungsschatzes. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.16

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON FUSSBALLINSTRUKTORINNEN UND FUSSBALLINSTRUKTOREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fußballinstruktors vertraut zu machen. Fußballinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Trainingsbetrieb in allen Altersstufen zu leiten, auf den Leistungsbereich vorzubereiten und Spieler vor sowie im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben ist in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.) 1. Semester 2. Semester Summe Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fern-unter-richtes) Wochen-stunden (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fern-unter-richtes) A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 2. Deutsch 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 3. Organisation des Sports 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 4. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 3,0 (15,0) - - 3,0 (15,0) 5. Erste Hilfe - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5) 6. Sportpsychologie und Lebenskunde - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5) 7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5) 8. Allgemeine und spezielle Bewegungslehre und Biomechanik - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5) 9. Trainingslehre 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0) 10. Spezielle Trainingslehre 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0) 11. Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5) 13. Seminar für Fachfragen 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) II. Praxis 14. Praktische Übungen 1,5 (5,0) 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 15. Praktisch-methodische Übungen 7,0 (35,0) 7,0 (35,0) 14,0 (70,0) 20,0 (100,0) 20,5 (102,5) 40,5 (202,5)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Fußballinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen in der Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Anlage A.1 Lehrstoff: Wie Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion Siehe Abschnitt IV 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte. 3. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Verschiedene Staatsformen, Wesen und Aufgabe der Republik; Stellung des Staates im Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport, Aufbau des Sports in Österreich mit besonderer Berücksichtigung des Fußballsports; Vereinswesen, Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. 4. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch richtig stellen zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der praktischen Tätigkeit darauf Rücksicht genommen werden kann. Lehrstoff: 1. Semester (3 Wochenstunden) Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehen einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnweg (Anatomie, Physiologie); Wirkung der Trainingsbelastungen; Testverfahren; Hygiene im Sport. 5. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: 1. Semester (1,5 Wochenstunden) Allgemeine Richtlinien, lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; Verletzungen des Bewegungsapparates; Verbandslehre; typische Verletzungen im Fußballsport. 6. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung. Lehrstoff: 2. Semester (1,5 Wochenstunden) Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung. 7. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Trainingsgestaltung. Lehrstoff: 1. Semester (1,5 Wochenstunden) Einführung in die Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Fußballtrainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden, methodische Hilfsmittel, Gliederung einer Trainingseinheit. 2. Semester (1 Wochenstunde) Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters; methodische Verfahren, Organisation des Unterrichts; Führungsstile. 8. Allgemeine und spezielle Bewegungslehre - Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport. Lehrstoff: 2. Semester (1,5 Wochenstunden) Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre. Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Anleitung zu sportmotorischen Tests, Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen. 9. Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Training; Trainingslehre. Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten. 2. Semester (2 Wochenstunden) Trainingsziel - Trainingsinhalte, Trainingsmittel, Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften. 10. Spezielle Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Fußball. Lehrstoff: 1. Semester (2 Wochenstunden) Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen, Themen, Probleme der Sparte Fußball einzugehen (Theorie des Fußballspiels, Modell des Spiels und des Spielers). 2. Semester (3 Wochenstunden) Konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training - Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; die Nachwuchsarbeit im Fußball; Training und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter den verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern und Korrekturmaßnahmen. 11. Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen. Wissen um die Gestaltung der entsprechenden Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte in der Sparte Fußball. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; verschiedene Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turniere usw.); Wissen über die Sportstätten und ihren Aufbau. 12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Wertung der entsprechenden Fachliteratur. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist. 13. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um spezielle Themen der Sparte. Lehrstoff: 1. Semester (0,5 Wochenstunden) Aktuelle Themen der Sparte. 2. Semester (0,5 Wochenstunden) Aktuelle Themen der Sparte. 14. Praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen der Technik, Taktik und Kondition. Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde) 2. Semester (2 Wochenstunden) Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und fußballspezifischen Fähigkeiten (Kondition - Technik - Taktik) in allen Übungsgebieten im Rahmen bestimmter Übungsgruppen; Festigung des Eigenkönnens. 15. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes modernes Fußballtraining. Lehrstoff: 1. Semester (7 Wochenstunden) Wiederholung der Grundschule und methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus den Übungsgebieten der Technik. 2. Semester (7 Wochenstunden) Anbieten einer umfangreichen Stoffsammlung von Übungsformen aus allen Trainingselementen; von den Übungs-, Spiel- und Wettkampfformen zu Aktionen, zum Spiel (mit Schwerpunkten); Wert der Übungen; Organisation des Trainings und Durchführung von Modelltrainingseinheiten mit verschiedenen Schwerpunkten; Schulungsmethoden; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Test. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. 1 § 2 Abs. 8). Anlage C.17 LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON TENNISINSTRUKTORINNEN UND TENNISINSTRUKTOREN I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Tennis hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben einer Instruktorin bzw. eines Instruktors für Tennis vertraut zu machen. Instruktorin bzw. Instruktor für Tennis im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb und Unterricht im Verein zu leiten, breiten– und freizeitsportliche Zielsetzungen umzusetzen sowie die Betreuung und Unterweisung von Leistungssportlern im Tennis vorzubereiten. II. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand im Fall der Einbeziehung von Formen des Blended learnings angegeben.) Gesamtsausmaß bei Einbeziehung von Formen des Blended learnings A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 2,5 2. Deutsch 2,5 3. Organisation des Sports 2,5 4. Organisationskunde und Recht 5 5. Geschichte des Sports 2,5 6. Sportbiologie 10 7. Sportverletzungen und Maßnahmen 5 8. Sportpsychologie 7,5 9. Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Methodik 5 10. Spezielle Pädagogik, Didaktik und Methodik 15 11. Allgemeine Bewegungslehre und Biomechanik 5 12. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik 10 13. Allgemeine Trainingslehre 10 14. Spezielle Trainingslehre 10 15. Medieneinsatz 2,5 17. Gerätekunde- und Materialkunde 2,5 18. Antidoping 2,5 19. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde 2,5 Zwischensumme 102,5 II. Praxis 20. Allgemeine praktisch-methodische Übungen 15 21. Spezielle praktische Übungen 15 22. Spezielle praktisch-methodische Übungen 30 Zwischensumme 60 SUMME 162,5 B. Pflichtpraktikum Nachweis Praxiszeit, die zwischen Eintritt in die Ausbildung und kommissioneller Abschlussprüfung abgelegt wird 20 C. Freigegenstände Seminar für Fachfragen 10 III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Erklärung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, dass deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung der Instruktorin bzw. des Instruktors Tennis Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Fächern sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbstständigkeit anzuregen. IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei die Religionslehrerin bzw. der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat. b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV. Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen. V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände 1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse; Einführung in die Sportterminologie. Lehrstoff: Sprecherziehung und Referate zu sportrelevanten Themen; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte über spezielle Themen des Tennissports. 3. Organisation des Sports Bildungs- und Lehraufgabe: Hinführen zum Verständnis für sportpolitische Institutionen. Lehrstoff: Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Tennissports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. 4. Organisationskunde und Recht Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, eines Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und sportlichen Betrieb erforderlich sind. Lehrstoff: Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens. 5. Geschichte des Sports Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Tennissports. Lehrstoff: Überblick über die Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte. 6. Sportbiologie Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens und Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Tennislehrberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Lehrstoff: Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz- und Kreislauf; Atmung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat. 7. Sportverletzungen und Maßnahmen Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: Sofortmaßnahmen bei Verletzungen im Übungsbetrieb. 8. Sportpsychologie Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie bei Wettkämpfen. Lehrstoff: Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie. Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Einführung in die Wettkampfbetreuung. 9. Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung. Lehrstoff: Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Ziele der Erziehung; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit. 10. Spezielle Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der Grundsätze der österreichischen Lehrmethode. Lehrstoff: Grundsätze und Methoden des österreichischen Tennisunterrichts im Grundlagenbereich; Einführung in breiten- und freizeitsportliche Maßnahmen. 11. Allgemeine Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen von allgemeinen Bewegungsabläufen sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen und um Möglichkeiten ihrer Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Tennissport. Lehrstoff: Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre. 12. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der Bewegungslehre der Basisschläge. Lehrstoff: Einführung in das Lernen von tennisspezifischen Bewegungen, Bewegungsbeobachtung und -korrektur im Grundlagenbereich; Bewegungsanalysen im Grundlagenbereich. 13. Allgemeine Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbstständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: Leistungsbestimmende Faktoren, funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheit im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration, Testverfahren. 14. Spezielle Trainingslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in die Vermittlung des Grund- und Spezialwissens über Trainings- und Wettkampfplanung. Trainingsinhalte der Trainingsabschnitte und Trainingsmethoden. Lehrstoff: Einführung in die Inhalte der einzelnen konditionellen, taktischen sowie wettkampfspezifischen Trainingsbereiche im Grundlagenbereich. 15. Medieneinsatz Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur. Lehrstoff: Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur. 16. Geräte- und Materialkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung des Grundwissens über Platzbau, Platzpflege, Beläge und Ausrüstung. Lehrstoff: Der Sand- und Hartplatz (Bau und Pflege); Schläger; Bälle; Bespannung; Ausrüstung. 17. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in die Vermittlung der aktuellen Regelkunde und Wettspielordnung. Lehrstoff: Einführung Tennisregeln und Grundsätze der Wettspielordnung. 18. Antidoping Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Gefahren des Dopings. Antidopingbestimmungen und Gesetz. Lehrstoff: Information zur Dopingprävention. 19. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in die Vermittlung der aktuellen Regelkunde und Wettspielordnung. Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen. Lehrstoff: Einführung Tennisregeln und Grundsätze der Wettspielordnung. 20. Allgemeine praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in die diversen Formen der allgemeinen und speziellen Konditionsschulung. Lehrstoff: Ausgewählte Unterrichtsverfahren in den sportlichen Grundtätigkeiten; Betriebs- und Organisationsformen im konditionellen sportlichen Training. 21. Spezielle praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung der Demonstrationsfähigkeit und Schlagsicherheit. Lehrstoff: Grundlagentraining; Tennisspezifische Tests und Verbesserung des Eigenkönnens im Grundlagenbereich. 22. Spezielle praktisch–methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung des praktisch-methodischen Basiswissens. Lehrstoff: Grundlagentraining; Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; tennisspezifische Unterrichtsverfahren unter Berücksichtigung der einzelnen Altersstufen; Lehrproben. B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Festigung und Erweiterung der Kompetenzen einer Instruktorin bzw. eines Instruktors; Festigung des sportartenspezifischen Eigenkönnens. Lehrstoff: Übungen zur Verbesserung der Kompetenzen der Instruktorin bzw. des Instruktors sowie des Eigenkönnens in der Sparte. C. Freigegenstände Bildungs- und Lehraufgabe: Erweiterung der Kompetenzen einer Instruktorin bzw. eines Instruktors. Lehrstoff: Aktuelle Fachgebiete. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.18

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR SPORTKLETTERN/BREITENSPORT

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren Sportklettern/Breitensport hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors vertraut zu machen. Instruktor im Sinne der Verordnung ist eine nach folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, freudvolles, spielerisches und sicheres Klettertraining mit Anfängern aller Altersstufen sowie Nachwuchssportlern als Grundausbildung für eine spätere Wettkampfteilnahme vorzubereiten und durchzuführen. Auf die sicherheitstechnischen Besonderheiten des Kletterns an natürlichen und künstlichen Wänden ist in der Ausbildung einzugehen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den Schulleiter.) Stunden A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5,0 2. Deutsch 2,5 3. Politische Bildung und Organisationslehre 2,5 4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 2,5 5. Geschichte von Bewegung und Sport 2,5 6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 15,0 7. Erste Hilfe 7,5 8. Sportpsychologie und Lebenskunde 7,5 9. Pädagogik, Didaktik und Methodik 10,0 10. Bewegungslehre und Biomechanik 10,0 11. Trainingslehre 20,0 12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 2,5 13. Seminar für Fachfragen 5,0 14. Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen 2,5 95,0 II. Praxis 15. Praktische Übungen 25,0 16. Praktisch-methodische Übungen 30,0 55,0 Summe: 150,0 III. Pflichtpraktikum Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Stunden. B. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 20 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Lehrstoff: Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden, Bewegungsbeschreibung von Techniken im Sportklettern; Verbalisieren von Bewegungstechniken.

3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports. Lehrstoff: Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Klettersports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

4. BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Die rechtliche Stellung eines Instruktors für Sportklettern. Lehrstoff: Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV); Haftungsfragen im Sport (Freigelände und Kletterhalle); Unfallanalysen; Aufsichtspflicht.

5. GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung wichtiger historischer und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports. Lehrstoff: Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportklettern; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6. SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen als Grundlage zur Erkennung und Vermeidung von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit und Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Lehrstoff: Aufbau des Skelettes und des Stütz- und Bewegungsapparates; Verletzungsprophylaxe; besondere Belastungsprobleme in der Sportart Sportklettern; Muskulatur und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Schäden am Bewegungsapparat.

7. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: Sportarttypische Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport von Verletzten; behelfsmäßige Verbände; Inhalt eines Verbandspaketes.

8. SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate psychologische Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Lehrstoff: Einführung in die angewandte Sportpsychologie; lernpsychologische Grundlagen des Trainings; Motivation (Interaktion/Transaktion – Instruktor/Sportler); Angst – Angstkontrolle; Atmungsschulung – Atmungsspiele; Wettkampfbetreuung.

9. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Lehrstoff: Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die spezielle Sparte Sportklettern; Erziehungsziele; der Instruktor als Erzieher; Aufbau und Gliederung akzentuierter Trainingseinheiten; die Arbeit mit Kletteranfängern - organisatorische und lernmethodische Probleme; methodische Hilfsmittel; methodische Übungsreihen; Ganzheitsmethode - Teilmethode; Organisationsformen (Betriebsweisen, Betriebsformen); Stundenmodelle; Planung von Kletterwochen; Erstellen eines Rahmenplanes.

10. BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung kletterspezifischer Bewegungsabläufe. Lehrstoff: Definitionen; Aufgaben der Bewegungslehre; motorisches Lernen als zentrales Problem im Anfänger- und Grundlagentraining; sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit etc.); Bewegungsmerkmale; Verbesserung der Bewegungsbeobachtung durch verschiedene Verfahren (zB Videoanalyse und -auswertung); Bewegungssteuerung - Koordination; die motorische Entwicklung.

11. TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale der Sportart Sportklettern. Entwicklung der Fähigkeit, zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breitensport planen und ausführen zu können. Lehrstoff: Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; biologische Grundlagen und Prinzipien der Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; besondere Probleme und Trainingsmethoden im Kindertraining und im breitensportlich orientierten Klettertraining; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; Trainingsarten (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Koordination, Technik, Taktik usw.); regenerative Maßnahmen; die langfristige Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit.

12. AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur. Lehrstoff: Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

13. SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit. Lehrstoff: Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen; Sicherheitsstandards im Sportklettern; Sportklettern und Umwelt.

14. GERÄTEKUNDE UND WETTKAMPFBESTIMMUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte im Sportklettern. Lehrstoff: Ausstattung und Einrichtung von Kletterwänden; Material- und Gerätekunde (Gurte, Seile, Schlingen, Haken, Schuhe, Sicherungsgeräte, Griffe usw.); Organisation von Wettkämpfen (regional - schulisch).

15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des Eigenkönnens. Klettern im Schwierigkeitsgrad 7
(6b) Rotpunkt ist als praktisches Eigenkönnen während des Ausbildungsganges zu erbringen. Vermittlung der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken. Lehrstoff: Vielseitige und alternative Trainings- und Übungsformen; Übungsformen zur Erwärmung am Beginn einer Trainingseinheit; allgemein kräftigende Übungen (Funktionsgymnastik, Hypertrophietraining); Übungsformen zur Verbesserung der Beweglichkeit; Training der Grundlagenausdauer; Schnelligkeitstraining; Spielformen zur Verbesserung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten; Übungsformen zur Verbesserung der verschiedenen koordinativen Fähigkeiten (Gleichgewichtstraining, einfache Formen des Jonglierens, Training an Turngeräten usw.). Seil- und Sicherungstechnik (Spiele, Staffeln, Kletterabzeichen); improvisierte Bergrettungstechniken (Seilrolle, Prusik, Flaschenzug); alternative Kletterprogramme in der Turnhalle; elementare Klettertechniken auf mittlerem Niveau (Einführung in alle Klettertechniken - Treten, Greifen, Fortbewegen, Spreizen, Stemmen, Piazen, Manteln, Foot hook, Eindrehen, Steigen); methodische Übungsreihen und Trainingsmöglichkeiten an Balken, Boulderwand, Kletterwand; Spiele an der Kletterwand; Bewegungsanalyse - Phasenstruktur; Klettern an natürlichen Wänden (Geländewahl, kindgerechtes Absichern von Routen, Übungsreihen - speziell für natürliche Wände).

16. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen auf den neuesten Erkenntnissen aufbauenden Übungsbetrieb; Organisation, Planung und Durchführung von sicheren und freudvollen Programmen. Lehrstoff: Lehrmethoden; Trainingsmethoden des Grundlagenabschnitts; Einführung in den Routenbau; Organisation von Kletterwänden (Schwierigkeiten, Farbmarkierungen, Übersicht, Hakenabstände usw.); Sicherungs- und Sturztraining in Verbindung mit psychologischen Themen; selbständiges Organisieren und Leiten eines Übungsbetriebes sowohl im Bereich allgemein entwickelnder Übungen als auch im speziellen Bereich des Sportkletterns; Ausarbeiten von speziellen, zielorientierten Stundenmodellen; Lehrproben - praktische Erfahrung mit Trainingsgruppen (Kinder bzw. Anfängergruppen).

Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe: Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens. Lehrstoff: Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sportart Sportklettern. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.19

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR SPORTKLETTERN/LEISTUNGSSPORT

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Sportklettern/Leistungssport vertraut zu machen. Instruktor für Sportklettern/Leistungssport im Sinne der Verordnung ist eine nach folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, Nachwuchskletterer auf eine Wettkampfteilnahme vorzubereiten und bei den Wettkämpfen zu betreuen. Dabei ist besonders auf die Sicherheitsaspekte in der Sportart Sportklettern und die besonderen organisatorischen Fragen des Übungsbereiches einzugehen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den Schulleiter.) Stunden A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5,0 2. Deutsch 2,5 3. Politische Bildung und Organisationslehre 2,5 4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 2,5 5. Geschichte von Bewegung und Sport 2,5 6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 15,0 7. Erste Hilfe 7,5 8. Sportpsychologie und Lebenskunde 12,5 9. Pädagogik, Didaktik und Methodik 15,0 10. Bewegungslehre und Biomechanik 15,0 11. Trainingslehre 35,0 12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 5,0 13. Seminar für Fachfragen 10,0 14. Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen 7,5 137,5 II. Praxis 15. Praktische Übungen 40,0 16. Praktisch-methodische Übungen 50,0 90,0 Summe: 227,5 III. Pflichtpraktikum Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Stunden. B. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 20 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Lehrstoff: Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden; Bewegungsbeschreibung von Techniken im Sportklettern; Verbalisieren von Bewegungstechniken.

3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports. Lehrstoff: Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Klettersports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

4. BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Die rechtliche Stellung eines Instruktors für Sportklettern. Lehrstoff: Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV); Haftungsfragen im Sport (Freigelände und Kletterhalle); Unfallanalysen; Aufsichtspflicht.

5. GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung wichtiger historischer und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports. Lehrstoff: Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportklettern; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6. SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen als Grundlage zur Erkennung und Vermeidung von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Lehrstoff: Aufbau des Skelettes und des Stütz- und Bewegungsapparates; Verletzungsprophylaxe; besondere Belastungsprobleme in der Sportart Sportklettern; Muskulatur und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Schäden am Bewegungsapparat.

7. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: Sportarttypische Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport von Verletzten; behelfsmäßige Verbände; Inhalt eines Verbandspaketes.

8. SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate psychologische Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Vermittlung von Kenntnissen und Methoden zur optimalen Trainings- und Wettkampfbetreuung von Spitzensportlern. Lehrstoff: Einführung in die angewandte Sportpsychologie; lernpsychologische Grundlagen des Trainings; Motivation (Interaktion/Transaktion – Instruktor/Sportler); Angst – Angstkontrolle; Atmungsschulung – Atmungsspiele; psychologische Trainingsmethoden; Wettkampfpsychologie; mentales Training; Coaching; Entspannungs- und Aktivierungsmethoden.

9. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Wissen um die Belastbarkeit von Kindern und Jugendlichen. Lehrstoff: Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die spezielle Sparte Sportklettern; Erziehungsziele; Aufbau und Gliederung akzentuierter Trainingseinheiten; methodische Hilfsmittel; methodische Übungsreihen; Ganzheitsmethode - Teilmethode; Organisationsformen (Betriebsweisen, Betriebsformen); Stundenmodelle; Planung von Kletterwochen; spezielle pädagogische Probleme der Wettkampfvorbereitung und -teilnahme; Anthropologie; entwicklungsgemäße Spezialisierung; Entwicklungsstufen.

10. BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung kletterspezifischer Bewegungsabläufe. Wissen um die sportartspezifischen Techniken und Grundlagen der biomechanischen Bewegungsanalyse. Lehrstoff: Definitionen; Aufgaben der Bewegungslehre; motorisches Lernen als zentrales Problem; sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit etc.); Bewegungsmerkmale; Verbesserung der Bewegungsbeobachtung durch verschiedene Verfahren (z. B. Videoanalyse und -auswertung); Bewegungssteuerung - Koordination; Techniktraining; Fehleranalyse und -korrektur; Technikanalysen und ausgewählte biomechanische Messverfahren.

11. TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale der Sportart Sportklettern. Entwicklung der Fähigkeit, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene planen und ausführen zu können. Verstehen der wichtigsten trainingsmethodischen Maßnahmen in den einzelnen Disziplinen der Sportart Sportklettern unter besonderer Berücksichtigung des zeitlichen Aspektes. Lehrstoff: Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; biologische Grundlagen und Prinzipien der Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; besondere Probleme und Trainingsmethoden im Kindertraining; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; Trainingsarten (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Koordination, Technik, Taktik usw.); regenerative Maßnahmen; die langfristige Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; spezielle physiologische Grundlagen der Leistungsentwicklung; Muskelphysiologie; Verletzungsprophylaxe; spezielle Trainingsmethoden in den Disziplinen Bouldern, Projektklettern, on sight, Balkentraining, Systemtraining; spezielle konditionelle und koordinative Vorbereitung; Taktiktraining; Trainingsplanung - zeitliche und organisatorische Aspekte.

12. AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Gebrauch und den Einsatz audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur. Wissen um die Möglichkeiten des Einsatzes von audiovisuellen Hilfsmitteln als Unterstützung im Trainingsprozess. Lehrstoff: Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur Sportklettern; Videoanalyse; EDV-unterstützte Trainingsauswertung und -dokumentation; Möglichkeiten der Information über neueste Trends in der Sporttheorie.

13. SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit. Lehrstoff: Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen; Sicherheitsstandards im Sportklettern; Sportklettern und Umwelt; Ernährung; Massage; Taping (Fingertape); Erarbeiten einer Seminararbeit mit selbstgewählter, spezieller Themenstellung.

14. GERÄTEKUNDE UND WETTKAMPFBESTIMMUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte im Sportklettern. Kenntnisse der Wettkampfbestimmungen zur Vorbereitung der Nachwuchssportler und zur Organisation und Leitung einfacher Wettkämpfe. Lehrstoff: Ausstattung und Einrichtung von Kletterwänden; Material- und Gerätekunde (Gurte, Seile, Schlingen, Haken, Schuhe, Sicherungsgeräte, Griffe usw.); Wettkampfbestimmungen und Wettkampforganisation (regional - schulisch).

15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des Eigenkönnens, Erarbeiten spezieller trainingsmethodischer Maßnahmen zur Entwicklung der kletterspezifischen Leistungskomponenten und Vermittlung der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken. Lehrstoff: Vielseitige und alternative Trainings- und Übungsformen; Übungsformen zur Erwärmung am Beginn einer Trainingseinheit; allgemein kräftigende Übungen (Funktionsgymnastik, Hypertrophietraining); Übungsformen zur Verbesserung der Beweglichkeit; Training der Grundlagenausdauer; Schnelligkeitstraining; Spielformen zur Verbesserung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten; Übungsformen zur Verbesserung der verschiedenen koordinativen Fähigkeiten (Gleichgewichtstraining, einfache Formen des Jonglierens, Training an Turngeräten usw.). Seil- und Sicherungstechnik (Spiele, Staffeln, Kletterabzeichen); improvisierte Bergrettungstechniken (Seilrolle, Prusik, Flaschenzug); alternative Kletterprogramme in der Turnhalle; elementare Klettertechniken auf mittlerem Niveau (Einführung in alle Klettertechniken - Treten, Greifen, Fortbewegen, Spreizen, Stemmen, Piazen, Manteln, Foot hook, Eindrehen, Steigen); methodische Übungsreihen und Trainingsmöglichkeiten an Balken, Boulderwand, Kletterwand; Spiele an der Kletterwand; Bewegungsanalyse - Phasenstruktur; Klettern an natürlichen Wänden (Geländewahl, kindgerechtes Absichern von Routen, Übungsreihen - speziell für natürliche Wände). Trainingsmethoden und Übungsformen zur Verbesserung spezieller konditioneller und koordinativer Komponenten; Techniktraining; Berücksichtigung aller Wettkampfdisziplinen - on sight, afterwork, Boulder, Balken, Fels; Routenbau.

16. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen auf den neuesten Erkenntnissen aufbauenden Übungsbetrieb. Organisation, Planung und Durchführung von sicheren und freudvollen Programmen. Anwenden der Erkenntnisse der theoretischen Unterrichtsfächer in der Trainingspraxis und selbständiges Leiten von speziellen Trainingseinheiten. Lehrstoff: Lehrmethoden; Trainingsmethoden des Grundlagenabschnitts; Einführung in den Routenbau; Organisation von Kletterwänden (Schwierigkeiten, Farbmarkierungen, Übersicht, Hakenabstände usw.); Sicherungs- und Sturztraining in Verbindung mit psychologischen Themen; selbständiges Organisieren und Leiten eines Übungsbetriebes sowohl im Bereich allgemein entwickelnder Übungen als auch im speziellen Bereich des Sportkletterns; Ausarbeiten von speziellen, zielorientierten Stundenmodellen; Lehrproben - praktische Erfahrung mit Trainingsgruppen (Kinder bzw. Anfängergruppen); spezielle Trainingsmethoden und deren sicherheitstechnische Aspekte; Organisation von Trainingseinheiten im Sinne von wettkampfspezifischem Training.

Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe: Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens. Lehrstoff: Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sportart Sportklettern. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.20

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR MOUNTAINBIKE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors vertraut zu machen. Instruktor im Sinne der Verordnung ist eine nach folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den Schulleiter.) Stunden A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5,0 2. Deutsch 2,5 3. Politische Bildung und Organisationslehre 2,5 4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 2,5 5. Geschichte von Bewegung und Sport 2,5 6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 15,0 7. Erste Hilfe 7,5 8. Sportpsychologie und Lebenskunde 7,5 9. Pädagogik, Didaktik und Methodik 10,0 10. Bewegungslehre und Biomechanik 10,0 11. Trainingslehre 20,0 12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur 5,0 13. Seminar für Fachfragen 7,5 14. Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen 12,5 15. Tourenplanung 5,0 115,0 II. Praxis 16. Praktische Übungen 25,0 17. Praktisch-methodische Übungen 30,0 55,0 Summe: 170,0 B. Pflichtpraktikum Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Stunden. C. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 20 Stunden

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Lehrstoff: Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports. Lehrstoff: Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Mountainbikens und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

4. BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Lehrstoff: Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5. GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der wichtigsten historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports. Lehrstoff: Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6. SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training nach den biologischen Grundsätzen richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens und Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der Tätigkeit als Instruktor darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene und Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skelettes und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8. SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate psychologische Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Lehrstoff: Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers bzw. des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

9. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Lehrstoff: Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Erziehungsziele; der Instruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; methodische Hilfsmittel.

10. BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik. Lehrstoff: Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

11. TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportarten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können. Lehrstoff: Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining – Belastungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen; kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik – Tests; Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten); Trainingsgrundsätze; Belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), - planung, -kontrolle; Übertraining – Überforderung – Überkompensation; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; regenerative Maßnahmen.

12. AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur. Lehrstoff: Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

13. SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit. Lehrstoff: Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen; angewandte Gerätekunde; sachgerechtes Warten der Ausrüstung; Reparatur von Tourenschäden (zB Patschen kleben, Kette nieten, ...); Einstellen und Reparatur von Bremsen und Schaltung; Rechtsfragen; Radfahren im Wald - haftungsrechtliche Fragen.

14. GERÄTEKUNDE UND WETTKAMPFBESTIMMUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um das Angebot und um die Funktionalität der speziellen Mountainbike Ausrüstung sowie deren Verwendung und Pflege, Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen. Lehrstoff: Beurteilung des Angebotes in Bezug auf Funktionalität und Preis/Leistungsverhältnis; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien; Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe.

15. TOURENPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen über die Auswahl von Tourenzielen in den Bergen in Bezug auf verschiedenartige Schwierigkeiten (Verhältnisse und Wetterentwicklung) und um die Gefahren beim Mountainbiken im Gelände (hochalpin, alpin, Wald). Wissen um die groben Zusammenhänge des Wetterablaufes, um die Grundlagen des Kartenlesens und die Funktion der künstlichen Orientierungshilfen. Lehrstoff: Dauer; Abänderung/Abbruch/Rückzug, Stützpunkte; Anreise/Rückreise; Gestaltung der Ausschreibung und Vorbesprechung einer Tour; Alpinliteratur; Karten; Beurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit und der der Teilnehmer; Erkennen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahren, die vom Menschen verursacht, die witterungsbedingt, geländebedingt oder materialbedingt sind; Verhalten in Unfallsituationen und bei Unfällen; Wetterelemente (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdruck); Wind, Niederschlag, Frontsysteme (Hoch, Tief); Großwetterlage, typische Alpenwetterlagen; Interpretation der Vorhersagen; Eigenschaften und Gliederung einer Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.); Kartenrandangaben; Funktion und Verwendung der künstlichen Orientierungshilfen (Kompass, Höhenmesser).

16. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen. Lehrstoff: Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften; Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb.

17. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb. Lehrstoff: Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.

Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe: Festigung des Eigenkönnens. Lehrstoff: Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage C.21

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR KINDER- UND JUGENDFUSSBALL

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Kinder- und Jugendfußball vertraut zu machen. Instruktor für Kinder- und Jugendfußball im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, fachliches Wissen und methodisches Können im Bereich der Grundschule zu vermitteln und Spieler im Kinder- und Jugendbereich vor, im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

Stunden A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 5 2. Deutsch 3 3. Politische Bildung und Organisationslehre 2 4. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung 8 5. Erste Hilfe 4 6. Sportpsychologie und Lebenskunde 8 7. Pädagogik, Didaktik und Methodik 16 8. Bewegungslehre und Biomechanik 8 9. Allgemeine Trainingslehre 8 10. Spezielle Trainingslehre 8 11. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde 2 12. Seminar für Fachfragen 3 II. Praxis 13. Praktische Übungen 20 14. Praktisch-methodische Übungen 30 Summe: 125 B. Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen - besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Jugendfußball Bedacht zu nehmen. Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden. Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1). Lehrstoff: Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV. Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Lehrstoff: Einführung in die Fachterminologie, Protokollführung, Führung von Diskussionen und Referaten, Schriftverkehr mit Behörden.

3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis und zum Gebrauch sportpolitischer Institutionen. Lehrstoff: Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sportes.

4. SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens; Verständnis für die Grenzen und Möglichkeiten der menschlichen Leistungsfähigkeit. Lehrstoff: Muskel –und Muskelstoffwechsel; Anatomie des menschlichen Körpers; Ernährung; Herz-Kreislaufsystem; Nervensystem; Doping; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Besonderheiten in der Entwicklung von Nachwuchssportlern.

5. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: Lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; Erste Hilfemaßnahmen bei typischen Verletzungen im Fußballsport.

6. SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung. Lehrstoff: Motivation und Einstellung; Lernen; Konfliktmanagement; Wettkampfbetreuung; Theoretische Inhalte über den Aufbau von Selbstbewusstsein,.

7. PÄDAGOGIK,DIDAKTIK,METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und die Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Trainingsgestaltung. Lehrstoff: Einführung in die Grundkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik; der Trainer als Begleiter und Berater in der Persönlichkeitsentwicklung; Erziehung zur Selbständigkeit; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Arbeiten mit handlungsorientierten Zielen; Organisation des Unterrichtes bzw. Trainings; Feedbacktraining.

8. BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung; Wissen um die fußballsportspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport. Lehrstoff: Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; Analyse fußballspezifischer Bewegungen und Techniken.

9. ALLGEMEINE TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und entwicklungsadäquates Training vorzubereiten und durchzuführen. Lehrstoff: Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten; die Bedeutung der koordinativen Fähigkeiten; Besonderheiten des Nachwuchstrainings; die sportmotorischen Grundeigenschaften und ihre spezielle Bedeutung im Fußballsport.

10. SPEZIELLE TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Gestaltungsmöglichkeiten im Nachwuchsfußball. Lehrstoff: Entwicklungsgemäßes Technik-, Konditions- und Taktiktraining; Schulung taktischer Grundsätze unter verschiedensten Bedingungen; Trainingsplanung im Nachwuchsfußball.

11. WETTKAMPFBESTIMMUNGEN UND REGELKUNDE

Bildungs- und Lehraufgaben: Sicherheit im Anwenden des Regelwissens im Hinblick auf taktische Maßnahmen. Lehrstoff: Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf mit besonderer Berücksichtigung der Situation im Nachwuchs.

12. SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um spezielle Themen der Sparte. Lehrstoff: Aktuelle Themen der Sparte.

13. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen der Technik, Taktik und Kondition. Lehrstoff: Verbesserung der Basistechniken und sportmotorischen Grundeigenschaften.

14. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den Entwicklungsstand der Sportler abgestimmtes Fußballtraining. Lehrstoff: Methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus den wesentlichen Trainingselementen; Organisation des Trainings; Erkennen und Korrektur von Fehlern. Beachte für folgende Bestimmung Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8). Anlage D

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON SPORT-BADEWARTEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Sport-Badewartes vertraut zu machen. Sport-Badewart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, selbständig einen Badebetrieb zu leiten und Schwimmunterricht zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

Wochenstunden (Gesamtausmaß bei Einbeziehung des Fernunterrichtes) A. Pflichtgegenstände I. Theorie 1. Religion 1,0 (5,0) 2. Deutsch 0,5 (2,5) 3. Politische Bildung und Organisationslehre 0,5 (2,5) 4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 0,5 (2,5) 5. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) 6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 1,5 (7,5) 7. Erste Hilfe 1,5 (7,5) 8. Sportpsychologie und Lebenskunde 1,5 (7,5) 9. Pädagogik, Didaktik und Methodik 1,5 (7,5) 10. Trainings- und Bewegungslehre 2,0 (10,0) 11. Seminar für Fachfragen 1,0 (5,0) 12. Bäderbau und Wettkampfregeln 1,0 (5,0) 13. Bädertechnik 1,5 (7,5) 14. Hygiene und Wasseraufbereitung 3,0 (15,0) 15. Rechtsbelehrung 1,0 (5,0) II. Praxis 16. Praktische Übungen 5,0 (25,0) 17. Praktisch-methodische Übungen 5,0 (25,0) 28,5 (142,5) B. Pflichtpraktikum 18. Wasserrettung (Kursform) 3,0 (15,0) C. Freigegenstand 19. Exkursionen

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterial eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Sportbadewartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen bist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Anlage A.1 Lehrstoff: Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. Religion Siehe Abschnitt IV. 2. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden. 3. Politische Bildung und Organisationslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports. 4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik. 5. Geschichte von Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports. Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden) Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Schwimmsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. 6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) Bildungs- und Lehraufgabe: Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Sportbadewartes im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Lehrstoff: (1,5 Wochenstunden) Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen. 7. Erste Hilfe Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können. Lehrstoff: (1,5 Wochenstunden) Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre. 8. Sportpsychologie und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Lehrstoff: (1,5 Wochenstunden) Umgang mit und Betreuung von Badegästen; Persönlichkeit des Sport-Badewartes; Möglichkeit einer sinnvollen Lebensführung unter Berücksichtigung des Schwimmbades als Gesundheits- und Kommunikationszentrum. 9. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Lehrstoff: (1,5 Wochenstunden) Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte. Erziehungsziele; der Sportbadewart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel. 10. Trainingslehre und Bewegungslehre Bildungs- und Lehraufgabe: Verstehen der Trainingsformen sowie Wissen um die Grundlage der Bewegungslehre zum besseren Verständnis von Bewegungsabläufen. Lehrstoff: (2 Wochenstunden) Grundlagen der Trainingsplanung (Vorbereitungstraining, Aufbau - Wettkampf - Übergangsperiode), Trainingseinheit, verschiedene Trainingsarten, Konditionstraining, Techniktraining. Bewegungsmerkmale der einzelnen Schwimmarten: Kraul, Rücken, Bruststoß, Arm- und Beinbewegung, Atmung, Start- und Wendemöglichkeit, Einführung in das Delphinschwimmen. 11. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe: Verarbeitung relevanter Themen; gesundheitliche Aspekte der Sauna. Lehrstoff: (1 Wochenstunde) Schwerpunkte und Themen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Sport-Badewartes. 12. Bäderbau und Wettkampfregeln Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen des Bäderbaues. Lehrstoff: (1 Wochenstunde) Einführung in die Grundlagen des Bäderbaues, Kriterien für die Wahl des Standplatzes, Unterschiede und spezifische Merkmale von Hallenbad, Freibad, Hallenfreibad; Bädernorm, Beckenmaße, Beckenbodenformen und deren Vor- und Nachteile, die verschiedenen Beckenbaumaterialien, Überlaufrinnen, Bodenbeläge und Wandverkleidungen; Lage, Ausstattung und Arten von Garderoben, WC-Anlagen und Duschräumen. Wettkampfstrecken, Kampfgericht, Start, Anschlag, Ablöse; Organisation von Wettkämpfen; Saunabau. 13. Bädertechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um grundlegende Voraussetzungen für einen Badebetrieb. Lehrstoff: (1,5 Wochenstunden) Grundlagen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Kraftstromversorgung, Überwachung und Wartung der Schwachstromanlage sowie der Beleuchtung; Be- und Entlüftung der Automation, der Heizung und der Warmwasserheizung; Pflege, Wartung und Handhabung der technischen Anlagen und Geräte. 14. Hygiene und Wasseraufbereitung Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Grundlagen der Hygiene in Schwimmbädern und um die Wasseraufbereitung. Lehrstoff: (3 Wochenstunden) Kenntnisse über die Aufgabe und Wirkungsweise der Filterung, Flockung, Entkeimung, Algenbekämpfung, Wasserpflege, chemisch-bakteriologische und biologische Methoden der Wasseruntersuchung, Entkeimungsverfahren und Aufbereitungstechniken, Umgang mit Chlorierungs- und Ozonanlagen. Einführung in die Wasserchemie, Wasserhärte, pH-Wert, Kenntnis und Anwendung der Chemikalien, die in Schwimmbädern gebraucht werden; Einführung in die Desinfektionsverfahren, Hinweise auf die Reinigung und Pflege der Anlagen. 15. Rechtsbelehrung Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Rechtssituation. Lehrstoff: (1 Wochenstunde) Aufsichts- und Ordnungsaufgaben, Haftpflicht und Rechtsschutz; Unfallverhütung - Sicherheitsvorschriften, Dienstvorschriften - Dienstrecht, Hygienegesetz. 16. Praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Verbessern des Eigenkönnens zum besseren Verständnis der Unterrichtsgestaltung. Lehrstoff: (5 Wochenstunden) Grundschwimmarten (Kraul, Brust, Rücken), Verbessern der Technik; Delphinschwimmen; Startsprünge; Strecken- und Tieftauchen; einfache Sprünge vom 1-m- und 3-m-Brett. 17. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen um die Praxis eines Schwimmunterrichtes. Lehrstoff: (5 Wochenstunden) Ausgewählte Unterrichtsverfahren. Übungsreihen für Anfänger aller Altersstufen; Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel, Lehrauftritte. 18. Wasserrettung Bildungs- und Lehraufgabe: Wissen und Beherrschen der Rettungsmaßnahmen bei Badeunfällen. Lehrstoff: (3 Wochenstunden) 30 Minuten Dauerschwimmen, davon 10 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit. 300 Meter Schwimmen in Oberkleidern, 25 Meter Streckentauchen. Dreimaliges Tieftauchen, 3-4 Meter, und Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 6 Minuten. Heraufholen von 6 Tellern oder Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20 m2 bei einer Wassertiefe von mindestens 2 m). Kopfsprung vom 3-m-Brett. 50 Meter Retten eines etwa gleich schweren Menschen, beide bekleidet, dabei Anwendung von vier Rettungsgriffen. Praktische Ausübung der Rettung - und Befreiungsgriffe an Land und im Wasser sowie ihre theoretische Erklärung. Erklärung und Anwendung der wichtigsten Bergungs- und Tragegriffe aus verschiedenen Gewässern. Prüfung über praktische und theoretische Kenntnisse der Wiederbelebung nach der Atemspende (aufgrund neuerer Erkenntnisse werden die manuellen Methoden nicht mehr angewendet) sowie über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen. Besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots- und Eisunfällen sowie Pflege der Hilfsgeräte. 19. Exkursionen Bildungs- und Lehraufgabe: Erweitern des Fachwissens. Lehrstoff: (nach Vereinbarung) Besichtigung von Bädern, Ausstellungen, einschlägigen Betrieben.
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