BGBl. Nr. 413/1977
BGBl. Nr. 413/1977
Internationaler Fernmeldevertrag (Malaga – Torremolinos 1973) samt Anlagen, Zusatzprotokollen I bis VI und Fakultativem Zusatzprotokoll sowie österreichischen Vorbehalten (BGBl. Nr. 413/1977)
Beachte für folgende Bestimmung
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundgemacht worden, daß es beim Bundesministerium für Verkehr zur öffentlichen Einsicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.
Langtitel
Internationaler Fernmeldevertrag (Malaga – Torremolinos 1973) samt Anlagen, Zusatzprotokollen I bis VI und Fakultativem Zusatzprotokoll sowie österreichischen Vorbehalten
StF: BGBl. Nr. 413/1977 (NR: GP XIV RV 379 AB 479 S. 52. BR AB 1641 S. 361.)
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. Mai 1977 hinterlegt; das Vertragswerk ist gemäß seinem Art. 45 Abs. 3 für Österreich am 17. Mai 1977 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 24. März 1977