Notenaustausch vom 17. Mai 2023 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2023/850 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Aussengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Kosovo) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
In Kraft getreten am 17. Mai 2023 (Stand am 17. Mai 2023)
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