Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 165/1964

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 165/1964

Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft Belgrad und dem Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über materielle Hilfeleistung an hilfsbedürftige, in ihre Heimatländer zu repatriierende Personen (BGBl. Nr. 165/1964)

Beachte für folgende Bestimmung

Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel ( BGBl. Nr. 715/1993 ) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

Langtitel

Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft Belgrad und dem Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über materielle Hilfeleistung an hilfsbedürftige, in ihre Heimatländer zu repatriierende Personen
StF: BGBl. Nr. 165/1964

Änderung

BGBl. Nr. 715/1993

Ratifikationstext

Das in diesem Notenwechsel enthaltene Abkommen tritt am 1. August 1964 in Kraft.

(Übersetzung)

Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten 420786 Das Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien drückt der Österreichischen Botschaft seine vorzügliche Hochachtung aus und beehrt sich den Erhalt der da. Note Zl. 5677-A/64 vom 20. Mai 1964 zu bestätigen, die in der Übersetzung in die serbokroatische Sprache lautet wie folgt: (Anm.: Es folgt der Text der Note.) Das Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien beehrt sich mitzuteilen, daß die jugoslawische Regierung den obangeführten Vorschlägen der Österreichischen Bundesregierung zustimmt, wie auch jenem, daß die Verbalnote der Österreichischen Botschaft und die vorliegende Antwortnote das Abkommen zwischen der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und der Bundesregierung der Republik Österreich über materielle Hilfeleistung an hilfsbedürftige, in ihre Heimatländer zu repatriierende Personen bilden. Das Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien benützt auch diese Gelegenheit, um der Österreichischen Botschaft die Ausdrücke seiner vorzüglichen Hochachtung zu erneuern. Belgrad, am 20. Mai 1964 An die Österreichische Botschaft Belgrad
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