Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 195/1981

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 195/1981

Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. März 1981 über die Verwendung der im Disziplinarverfahren verhängten Geldstrafen und Geldbußen (BGBl. Nr. 195/1981)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. März 1981 über die Verwendung der im Disziplinarverfahren verhängten Geldstrafen und Geldbußen
StF: BGBl. Nr. 195/1981

§ 1.

Geldstrafen und Geldbußen, die nach § 92 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 über Beamte aus dem Bereich des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie verhängt worden sind, hat der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie unter sinngemäßer Anwendung des § 23 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54, zur Linderung von Notlagen zu verwenden, in die Beamte dieses Ressorts unverschuldet geraten sind.

§ 2.

Auf Zuwendung nach § 1 besteht kein Rechtsanspruch.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht