BGBl. Nr. 245/1985
BGBl. Nr. 245/1985
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 11. Juni 1985, mit der die Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen festgesetzt werden (BGBl. Nr. 245/1985)
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 11. Juni 1985, mit der die Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen festgesetzt werden
StF: BGBl. Nr. 245/1985
Änderung
BGBl. II Nr. 362/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art. 95 Z 2 der Internationalen Gesundheitsregelungen, BGBl. Nr. 377/1971 , wird verordnet:
§ 1.
Für die auf Grund der Internationalen Gesundheitsregelungen vorgenommene Impfung einer Person und die Ausstellung des Zeugnisses darüber sind Gebühren in nachstehender Höhe zu entrichten: 1. Impfung gegen Cholera, für jede Injektion 7,2 € 2. Impfung gegen Gelbfieber 27,6 €
§ 2.
Die Entrichtung einer Gebühr entfällt, wenn die Impfung und die Ausstellung des Zeugnisses darüber bei der Ankunft einer Person vorgenommen werden (Art. 95 Z 1 lit. b der Internationalen Gesundheitsregelungen).
§ 3.
Die Bestimmungen über die Einhebung von Verwaltungsabgaben werden durch diese Verordnung nicht berührt.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1985 in Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 18. Dezember 1972, BGBl. Nr. 14/1973 , tritt mit diesem Zeitpunkt außer Kraft.