Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 22/1978

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 22/1978

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 16. Dezember 1977 über gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftballons (BGBl. Nr. 22/1978)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 16. Dezember 1977 über gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftballons
StF: BGBl. Nr. 22/1978

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 29 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, wird verordnet:

§ 1.

Zur Füllung von Spielzeugluftballons dürfen ausschließlich nachstehend bezeichnete gasförmige Stoffe verwendet werden: 1. Luft; 2. Stickstoff; 3. Kohlendioxid; 4. Helium; 5. Gemische der unter Z 1 bis 4 angeführten Gase.

§ 2.

Gemäß § 28 Abs. 1 lit. d LMG 1975 ist es verboten, Spielzeugluftballons, deren Füllung nicht der Vorschrift des § 1 entspricht, in Verkehr zu bringen.

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit Beginn des dritten, auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
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