BGBl. Nr. 352/1979
BGBl. Nr. 352/1979
Verordnung des Bundeskanzlers vom 18. Juli 1979 über die Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (BGBl. Nr. 352/1979)
Langtitel
Verordnung des Bundeskanzlers vom 18. Juli 1979 über die Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
BGBl. Nr. 352/1979
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, wird verordnet:
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 21. Dezember 1978, mit dem die Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.