BGBl. III Nr. 242/2013
BGBl. III Nr. 242/2013
Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (BGBl. III Nr. 242/2013)
Langtitel
Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre
StF: BGBl. III Nr. 242/2013 (NR: GP XXIV RV 13 AB 79 S. 14. BR: AB 8065 S. 767. )
Vertragsparteien
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. III Nr. 241/2013
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 1. Juli 2009 im Archiv der Regierung der Französischen Republik hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 31 für Österreich mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.
Folgende weitere Staaten haben das Protokoll ratifiziert oder sind diesem beigetreten:
Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden, Schweiz.
Ferner haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden nach dem 1. Juli 2009 hinterlegt:
Staaten:
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Tschechische Republik
13. Oktober 2010
Vereinigtes Königreich
25. September 2012
Das Vereinigte Königreich hat am 14. Februar 2017 den nachstehenden Vorbehalt zu Art. 18 des Protokolls angebracht:
„Die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gewährt den Mitgliedern des Personals der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre, mit Ausnahme des Generaldirektors, keine der in Art. 18 vorgesehenen Privilegien.“
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
(Anm.: Das Privilegienprotokoll wurde als PDF Dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Privilegienprotokoll