Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 237/2000

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 237/2000

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Emblem, die Namen (in Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch) und die Abkürzungen (in Englisch, Französisch und Spanisch) des „World Food Programme“ (BGBl. II Nr. 237/2000)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Emblem, die Namen (in Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch) und die Abkürzungen (in Englisch, Französisch und Spanisch) des „World Food Programme“
StF: BGBl. II Nr. 237/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 111/1999 und BGBl. I Nr. 191/1999 , wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass das Emblem, die Namen (in Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch) und die Abkürzungen (in Englisch, Französisch und Spanisch) des „World Food Programme“, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
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