BGBl. III Nr. 55/2003
BGBl. III Nr. 55/2003
Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren (BGBl. III Nr. 55/2003)
Beachte für folgende Bestimmung
Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Abkommens samt Anhang, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft *) veröffentlicht ist, in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Langtitel
Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren
StF: BGBl. III Nr. 55/2003 (NR: GP XXI RV 1030 AB 1122 S. 103. BR: AB 6651 S. 688. )
Änderung
BGBl. III Nr. 76/2008 (NR: GP XXIII RV 99 AB 176 S. 27. BR: AB 7737 S. 747. )
Präambel/Promulgationsklausel
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*) Kundgemacht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 317 vom 15. Dezember 2000, S 376.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. Juli 2002 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 8 mit 1. April 2003 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen: