Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 317/2002

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 317/2002

Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Bundesrechenzentrum GmbH mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle für elektronische Abfragen von Gebietskörperschaften aus der Grundbuchs- und Firmenbuchdatenbank betraut wird (BGBl. II Nr. 317/2002)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Bundesrechenzentrum GmbH mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle für elektronische Abfragen von Gebietskörperschaften aus der Grundbuchs- und Firmenbuchdatenbank betraut wird
StF: BGBl. II Nr. 317/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH, BGBl. Nr. 757/1996 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 47/2001 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle für elektronische Abfragen von Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) aus der Grundbuchs- und Firmenbuchdatenbank betraut. Die gleichartige Tätigkeit, die die Bundesrechenzentrum GmbH auf vertraglicher Grundlage für Körperschaften öffentlichen Rechts erbringt, wird dadurch nicht berührt.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht