Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 105/2012

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 105/2012

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 (BGBl. II Nr. 105/2012)

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012
StF: BGBl. II Nr. 105/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 50 und 211 des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17/2006 , zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2012 , und des § 42 des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012, BGBl. I Nr. 10, werden für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen folgende Verfahren kundgemacht:
1. Bekanntmachungen und Mitteilungen sind im online-Verfahren über die Internetseite http://simap.europa.eu der Kommission zur Verfügung zu stellen. 2. Sofern das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Z 1 nicht möglich ist, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission elektronisch an die Adresse „ojs@publications.europa.eu“ zu übermitteln. 3. Sofern weder das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Z 1 noch die elektronische Übermittlung gemäß Z 2 möglich sind, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission ausnahmsweise per Fax an folgende Nummern zu übermitteln: +352 29 29 42 670
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