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AT - Österreichisches Bundesrecht

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Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Ausstellung von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen (SUBV)
StF: BGBl. II Nr. 195/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 12 und 13 des Informationssicherheitsgesetzes (InfoSiG), BGBl. I Nr. 23/2002 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2006 , wird verordnet:

§ 1.

Das Abwehramt wird mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesministers für Landesverteidigung im Zusammenhang mit Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 12 InfoSiG betraut.

§ 2.

Der Pauschalbetrag für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung beträgt hinsichtlich der 1. Feststellung, ob eine Einrichtung den Schutz für klassifizierte Informationen einer bestimmten Klassifizierungsstufe gewährleisten kann, 1 400 € pro Einrichtung und 2. Durchführung einer Verlässlichkeitsprüfung nach den §§ 23 und 24 des Militärbefugnisgesetzes, BGBl. I Nr. 86/2000 , für den Zugang zu Informationen, die als a) „VERTRAULICH“ klassifiziert wurden, 230 € b) „GEHEIM“ klassifiziert wurden, 500 € c) „STRENG GEHEIM“ klassifiziert wurden, 720 € pro Person.

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2006 in Kraft.

§ 4.

Mit dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung sind sämtliche Anträge auf Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung, die bis zu diesem Zeitpunkt beim Bundesminister für Landesverteidigung gestellt wurden, durch die Dienststelle nach § 1 zu erledigen.
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