Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 525/1986

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 525/1986

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 24. September 1986 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „Wiener Folgetreffen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa KSZE“ (BGBl. Nr. 525/1986)

Beachte für folgende Bestimmung

Zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 24. September 1986 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „Wiener Folgetreffen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa KSZE“
StF: BGBl. Nr. 525/1986

Änderung

BGBl. Nr. 597/1988 (BG) (NR: GP XVII IA 192/A AB 724 S. 76. BR: 3572 AB 3579 S. 507. )

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 118/1980 wird verordnet:
Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

§ 1.

Ab 4. November 1986 werden Scheidemünzen zu 500 Schilling anläßlich des Wiener Folgetreffens der „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ ausgegeben. Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

§ 2.

Die Münzen sind aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 37 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 22,2 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen. Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

§ 3.

Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat in der oberen Hälfte den nördlichen Teil der Weltkugel mit der Landkarte Europas, darunter die Abkürzung „KSZE“ und die Inschrift „KONFERENZ FÜR SICHERHEIT UND ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA FOLGETREFFEN WIEN“, das Wappen von Wien und die Jahreszahl „1986“ zu zeigen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „500“, darunter das Wort „SCHILLING“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „REPUBLIK ÖSTERREICH“ zu tragen.
(3) Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „FUENFHUNDERT SCHILLING“ aufzuweisen.
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