Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 215/1971

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 215/1971

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 8. Juni 1971 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „80. Geburtstag von Bundeskanzler Ing. Julius Raab“ (BGBl. Nr. 215/1971)

Beachte für folgende Bestimmung

Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 8. Juni 1971 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „80. Geburtstag von Bundeskanzler Ing. Julius Raab“
StF: BGBl. Nr. 215/1971

Änderung

BGBl. Nr. 597/1988 (BG) (NR: GP XVII IA 192/A AB 724 S. 76. BR: 3572 AB 3579 S. 507. )

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, wird verordnet:
Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

§ 1.

Anläßlich des 80. Geburtstages des verstorbenen Bundeskanzlers Ing. Julius Raab werden ab dem 30. Juni 1971 Scheidemünzen zu 50 Schilling ausgegeben. Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

§ 2.

Die Münzen sind aus einer Legierung von 900 Tausendteilen Silber und 100 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 34 mm, ihr Rauhgewicht 20 g, ihr Feingehalt 18 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen. Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

§ 3.

Für die äußere Gestalt der Münzen sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite der Münze hat das Kopfbild des verstorbenen Bundeskanzlers Ing. Julius Raab in Seitenansicht, umgeben von der Umschrift „1891 Ing. Julius Raab 1964“ und die Jahreszahl „1971“ zu zeigen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „50“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfzig Schilling“ zu tragen.
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