Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 372/1977

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 372/1977

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. Juni 1977 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „900 Jahre Festung Hohensalzburg“ (BGBl. Nr. 372/1977)

Beachte für folgende Bestimmung

Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. Juni 1977 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „900 Jahre Festung Hohensalzburg“
StF: BGBl. Nr. 372/1977

Änderung

BGBl. Nr. 597/1988 (BG) (NR: GP XVII IA 192/A AB 724 S. 76. BR: 3572 AB 3579 S. 507. )

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 115/1973 und Nr. 773/1974 wird verordnet:
Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

§ 1.

Anläßlich des 900jährigen Bestehens der Festung Hohensalzburg werden ab dem 19. Juli 1977 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben. Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

§ 2.

Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen. Beachte für folgende Bestimmung Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

§ 3.

Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat die Festung Hohensalzburg und die Inschrift „900 Jahre Festung Hohensalzburg“ zu tragen.
(2) Die andere Seie hat in quadratischer Anordnung die Worte „Republik Österreich“, darunter das Bundeswappen, die Zahl „100“ und das Wort „Schilling“ zu tragen.
(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht