Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. III Nr. 70/1997

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. III Nr. 70/1997

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Vorbereitenden Kommission der Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über die vorläufige Anwendung einzelner Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission (BGBl. III Nr. 70/1997)

Beachte für folgende Bestimmung

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 133/2000 ).

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Vorbereitenden Kommission der Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über die vorläufige Anwendung einzelner Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission
StF: BGBl. III Nr. 70/1997

Ratifikationstext

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677, wurde hergestellt. Das Abkommen ist mit 28. März 1997 in Kraft getreten.
Beachte für folgende Bestimmung Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 133/2000 ). (Übersetzung) Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten 18. März 1997 Sehr geehrter Herr Exekutivsekretär, ich habe die Ehre, mich auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission 1) zu beziehen. Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels XIX des obigen Abkommens schlage ich folgendes vor: Die Bestimmungen des diesem Schreiben angeschlossenen Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission betreffend die Zollprivilegien und die Umsatzsteuerbefreiung kommen zur Anwendung. Ich schlage ferner vor, daß dieses Schreiben und Ihr zustimmendes Schreiben ein Abkommen bilden, das am zehnten Tag nach Empfang Ihres zustimmenden Schreibens in Kraft tritt und das mit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission außer Kraft tritt. Hochachtungsvoll Dr. Benita Ferrero-Waldner Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten S. E. Dr. Wolfgang Hoffmann Exekutivsekretär der Vorbereitenden Kommission für die CTBTO Wien Vorbereitende Kommission für die CTBTO 18. März 1997 Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Gerne bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom 18. März 1997, das wie folgt lautet: „Ich habe die Ehre, ..... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche) ..... über den Amtssitz der Kommission außer Kraft tritt.“ Ich freue mich, die Österreichische Regierung darüber in Kenntnis zu setzen, daß ich, im Namen der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, Ihrem Vorschlag die Zustimmung erteilen kann, welcher zusammen mit diesem Schreiben ein Abkommen zwischen der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen und der Republik Österreich darstellt. Hochachtungsvoll Dr. Wolfgang Hoffmann Exekutivsekretär I. E. Dr. Benita Ferrero-Waldner Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Wien _______________________ 1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 71/1997
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