Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. III Nr. 32/2020

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. III Nr. 32/2020

Drittes Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (BGBl. III Nr. 32/2020)

Langtitel

Drittes Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
StF: BGBl. III Nr. 32/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003 , in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits 1 werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Zusatzprotokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.

Ratifikationstext

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Dritte Zusatzprotokoll gemäß dessen Art. 5 Abs. 2 mit 1. März 2020 in Kraft getreten.
Das Dritte Zusatzprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 325 vom 20.12.2018 S. 3, veröffentlicht.

Sonstige Textteile

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2011 ( BGBl. III Nr. 171/2013 ) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
_____________________________
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 191/2000 .
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