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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über den schw... (415.34)

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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über den schw... (415.34)

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich vom 23. Oktober 2014 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 1 , beschliesst: 1. Der Kanton Obwalden tritt der interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) vom 20. Juni 2013 bei. 2. Die jährlichen Vereinbarungskosten trägt der Kanton. 3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Vereinbarungsänderungen, soweit er ihnen nicht gestützt auf Art. 121 Abs. 6 Bst. b des Bildungsgesetzes vom 16. März 2006 2 zustimmen kann, im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse in untergeordneten Fragen sowie in Bezug auf Zuständigkeit und Verfahren zuzustimmen sowie die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen. 4. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 1 GDB 101.0 2 GDB 410.1 OGS 2014, 43 und 44
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