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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hoch... (415.32)

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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hoch... (415.32)

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

OGS 2001, 52 und 53 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich vom 29. Juni 2001 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 59 Absatz 1 und Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsver fassung, Fassung vom 29. November 1998 2 , sowie Artikel 51 Absatz 2 des Schulgesetzes vom 28. Mai 1978 3 , beschliesst: 1. Der Kanton Obwalden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Hei lpädagogik Zürich vom 21. September 1999 bei. 2. Die jährlic hen Vereinbarungskosten trägt der Kanton. 3. Der Regierungsrat wird ermächtigt: a. Änderungen der Interkantonalen Vereinbarung im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse in untergeordneten Fragen sowie in Bezug auf Zuständigkeit und Ver fahren zuzustimmen; b. Nachtragskredite gemäss § 30 Abs. 2 der Interkantonalen Verei nbarung zu genehmigen; c. die Interkantonale Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen. 4. Das zuständige Departement wird ermächtigt, über den Voranschlag gemäss § 28 der Interkanton alen Verei nbarung zu beschliessen sowie die Jahresrechnung gemäss § 31 der Interkantonalen Vereinbarung zu genehm igen. 5. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 1 OGS 2001, 52 2 GDB 101.0 3 OGS 1978, 37
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