Kantonsratsbeschlussüber den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Fi... (416.79)
Kantonsratsbeschlussüber den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Fi... (416.79)
Kantonsratsbeschlussüber den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Hebammen-Grundausbildungen
OGS 1999, 82 und 83 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der HebammenGrundausbildungen vom 27. Mai 1999 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 4 Absatz 1 und 5 des Gesundheitsgesetzes vom 20. Okt ober 1991 2 , beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Obwalden tritt der Vereinbarung über die Zusammenar beit und Finanzierung der Hebammen- Grundausbildungen vom 3. November 1998 bei.
Art. 2
Die Einwohnergemeinden am massgebenden Wohnsitz haben sich an den Kosten zur Hälfte, entsprechend der Anzahl Lernenden aus i hrer Gemeinde, zu betei ligen.
Art. 3
Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Beitritt rückwirkend ab dem 1. Januar 1999 zu erklären, die Vereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen, einer Beitragserhöhung zuzustimmen oder gegebenenfalls die Vereinbarung zu kündi gen. 1 OGS 1999, 83 2 GDB 810.1