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Kantonsratsbeschlussüber den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Fi... (416.79)

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Kantonsratsbeschlussüber den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Fi... (416.79)

Kantonsratsbeschlussüber den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Hebammen-Grundausbildungen

OGS 1999, 82 und 83 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der HebammenGrundausbildungen vom 27. Mai 1999 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 4 Absatz 1 und 5 des Gesundheitsgesetzes vom 20. Okt ober 1991 2 , beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Obwalden tritt der Vereinbarung über die Zusammenar beit und Finanzierung der Hebammen- Grundausbildungen vom 3. November 1998 bei.

Art. 2

Die Einwohnergemeinden am massgebenden Wohnsitz haben sich an den Kosten zur Hälfte, entsprechend der Anzahl Lernenden aus i hrer Gemeinde, zu betei ligen.

Art. 3

Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Beitritt rückwirkend ab dem 1. Januar 1999 zu erklären, die Vereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen, einer Beitragserhöhung zuzustimmen oder gegebenenfalls die Vereinbarung zu kündi gen. 1 OGS 1999, 83 2 GDB 810.1
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