Verfassung des Kantons Obwalden (101.0)
Verfassung des Kantons Obwalden (101.0)
Verfassung des Kantons Obwalden
Verfassung des Kantons Obwalden * (Kantonsverfassung, KV) vom 19. Mai 1968 (Stand 1. Januar 2018) Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Volk von Obwalden hat sich in der Absicht, Freiheit und Recht zu schützen, die Wohlfahrt aller zu fördern und Obwalden als Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu stärken, die nachstehende Ver fassung gegeben: 1. Souveränität und Gebietseinteilung
Art. 1
Souveränität 1 Der Kanton Obwalden ist ein demokratischer Freistaat und im Rahmen der Bundesverfassung souveräner Stand und Bundesglied der Schweize rischen Eidgenossenschaft.
Art. 2
Gebietseinteilung 1 Der Kanton umfasst die sieben Gemeinden Sarnen, Kerns, Sachseln, Alpnach, Giswil, Lungern und Engelberg. 2 Sarnen ist Hauptort des Kantons und Sitz der Kantonsbehörden. 2. Kirche und Staat
Art. 3
Kirchen 1 Die römisch-katholische Konfession als Mehrheitsbekenntnis und die evangelisch-reformierte Konfession werden als Kirchen mit öffentlich- rechtlicher Selbständigkeit und eigener Rechtspersönlichkeit anerkannt und geniessen den Schutz des Staates. OGS 1973, 1