Kantonsratsbeschluss über einen Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau te... (975.7)
Kantonsratsbeschluss über einen Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau te... (975.7)
Kantonsratsbeschluss über einen Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse
Kantonsratsbeschluss über einen Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse vom 27. Oktober 2000 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschlies st: 1. Der Kanton tritt der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau techni scher Handelshemmnisse vom 23. Oktober 1998 bei. 2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, über die Erneuerung der Verein- barung und eine allfällige Kündi gung zu beschliessen. 3. Die Ver einbarung tritt für den Kanton Obwalden in Kraft, wenn die Rechtsgültigkeit der Vereinbarung und sein Beitritt in der Amtlichen Sammlung der Bundesgesetze veröffentlicht ist. 3 1 OGS 2000, 39 2 GDB 101.0 3 Veröffentlicht in AS 2003, S. 270; in Kraft seit 4. Februar 2003