Monitoring Gesetzessammlung

Vereinbarung betreffend Abwassersanierung Trübsee –Jochpass – Gerschnialp (783.3)

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Vereinbarung betreffend Abwassersanierung Trübsee –Jochpass – Gerschnialp (783.3)

Vereinbarung betreffend Abwassersanierung Trübsee –Jochpass – Gerschnialp

OGS 1986, 24 Vereinbarung betreffend Abwassersanierung Trübsee – Jochpass – Gerschnialp vom 18. September 1984 1 Der Kanton Nidwalden, vertreten durch den Regierungsrat und dieser vertreten durch den Land- ammann und den Landschreiber, und der Kanton Obwalden, vertreten durch den Regierungsrat und dieser vertreten durch den Land- ammann und den Landschreiber, sowie die politische Gemeinde Wolfenschiessen, vertreten durch den Gemeinderat und dieser vertreten durch den Gemeindepräsidenten und den Gemeindeschreiber, und die Einwohnergemeinde Engelberg, vertreten durch den Einwohnergemeinderat und dieser vertreten durch den Talammann und den Gemeindeschreiber, vereinbaren: 1. Zweck Die Kantone Nidwalden und Obwalden legen fest, dass die Abwas sersanierungsAnlagen im Raume Trübsee – Jochpass (Nidwalden) – Gerschnialp (Obwalden) gemäss den Plänen des Ingenieurbüros Desserich + Funk, dipl. Ing. ETH/SIA, Langensandstrasse 74, 6005 Luzern, und Bockti 17, 6390 Engelberg, erstellt werden. 1 OGS 1986, 24
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