Ausführungsbestimmungen über die Sonderpädagogik in den Bereichen Sonderschulung, Fö... (410.132)
Ausführungsbestimmungen über die Sonderpädagogik in den Bereichen Sonderschulung, Fö... (410.132)
Ausführungsbestimmungen über die Sonderpädagogik in den Bereichen Sonderschulung, Förderangebote und Nachteilsausgleich
Ausführungsbestimmungen über die Sonderpädagogik in den Bereichen Sonderschulung, Förderangebote und Nachteilsausgleich vom 23. Januar 2024 (Stand 1. August 2024) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes (Be hiG) vom 13. Dezember 2002 1 ) , der interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 2 ) , von Artikel 9 bis 11 der Volksschulverordnung (VSchV) vom 16. März 2006 3 ) sowie des Sonderpädagogischen Konzepts für die Sonder schulung vom 23. Januar 2024 4 ) , gestützt auf Artikel 75 Ziffer 1 und 2 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 5 ) , Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung über Leistungs angebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förde rung von Menschen mit einer Behinderung vom 28. Oktober 2010 6 ) , beschliesst: 1. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Zweck 1 Diese Ausführungsbestimmungen regeln Einzelheiten der Sonderpäda gogik vor und während der Volksschule: a. im Bereich der Sonderschulung für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung; b. im Bereich der Förderangebote für Schülerinnen und Schüler mit be sonderen pädagogischen Bedürfnissen, jedoch ohne Behinderung im Sinne von Buchstabe a; 1) SR 151.3 2) GDB 410.9 3) GDB 412.11 4) www.ow.ch Suchstichwort: Sonderpädagogisches Konzept 5) GDB 101.0 GDB 410.13 OGS 2024, 1