Monitoring Gesetzessammlung

Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens (641.421)

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Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens (641.421)

Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens

Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens vom 5. Dezember 2023 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 189a sowie Artikel 190a des Steuergesetzes vom 30. 1 ) vom 8. Juni 1997 2 ) , beschliesst: 1. Allgemeine Bestimmung

Art. 1

Gegenstand 1 Diese Ausführungsbestimmungen regeln: a. die Organisation, den Betrieb und die Nutzung des elektronischen Kundenportals der Steuerverwaltung; b. die elektronische Einreichung der Steuererklärung; c. die Bearbeitung der elektronischen Daten. 2. Kundenportal

Art. 2

Zweck des Kundenportals 1 Die Steuerverwaltung betreibt für die elektronische Geschäftsabwicklung mit den Steuerpflichtigen ein Kundenportal.

Art. 3

Registrierung 1 Die Nutzung des Kundenportals setzt die Eröffnung eines Benutzerkon tos voraus. Dazu müssen folgende Daten angegeben werden: a. Vorname und Name; b. Geburtsdatum; 1) StG, GDB 641.4 GDB 130.1 OGS 2023, 37
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