Monitoring Gesetzessammlung

Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahr... (412.111)

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Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahr... (412.111)

Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule

Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule vom 11. Januar 2005 (Stand 1. August 2020) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 8 Absatz 2 der Volksschulverordnung vom 16. März 2006 1 ) , * beschliesst: 1. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Beurteilen und Fördern 1 In der Volksschule wird kompetenz- und förderorientiert beurteilt. Die Lernziele orientieren sich an den Kompetenzen des Lehrplans und bein halten neben dem zu erwerbenden Wissen auch dessen Anwendung. * 2 Die Beurteilung der Lernenden vom Kindergarten bis zum Ende der obli gatorischen Schulzeit stützt sich auf: a. die Fremd- und Selbstbeurteilung; b. * ... c. Beurteilungsgespräche mit den Lernenden und Erziehungsberech tigten. 3 Die Beurteilung erfolgt ganzheitlich und umfasst vom Kindergarten bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit folgende Kompetenzberei che gemäss gültigem Lehrplan: * a. * Fachliche Kompetenzen: Leistungen in den einzelnen Fächern ge mäss Stundentafel; b. * Überfachliche Kompetenzen: Personale, soziale und methodische Kompetenzen; c. * ... 1) GDB 412.11 OGS 2005, 4
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