Monitoring Gesetzessammlung

Ausführungsbestimmungen über die gemäss Regionalem Schulabkommen Zentralschweiz aner... (410.311)

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Ausführungsbestimmungen über die gemäss Regionalem Schulabkommen Zentralschweiz aner... (410.311)

Ausführungsbestimmungen über die gemäss Regionalem Schulabkommen Zentralschweiz anerkannten Vertragsschulen

Ausführungsbestimmungen über die gemäss Regionalem Schulabkommen Zentralschweiz anerkannten Vertragsschulen vom 1. Mai 2012 (Stand 1. August 2019) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Ziffer 2 des Kantonsratsbeschlusses über den Beitritt zum Regionalen Schulabkommen Innerschweiz vom 15. Oktober 1993 1 ) , beschliesst:

Art. 1

Luzern 1 Als Vertragsschulen im Kanton Luzern werden anerkannt: a. Sportschule Kriens: Volksschule, 7. bis 9. Schuljahr; b. * ... c. SEKplus Region Entlebuch: Sekundarstufe I, 7. bis 9. Schuljahr; d. * Langzeitgymnasien: Kantonsschule Beromünster, Kantonsschule Seetal Baldegg, Kantonsschule Alpenquai Luzern, Kantonsschule Reussbühl Luzern, Kantonsschule Sursee, Kantonsschule Willisau (alle Langzeitgymnasien nur für Schülerinnen und Schüler, welche die Aufnahmebedingungen für die Kantonsschule Obwalden sowie die Promotionsbestimmungen der Kantonsschule Obwalden erfüllen sowie für Schülerinnen und Schüler, die ein Angebot (Schwerpunkt fach oder bilinguale Maturität) wählen, das an der Kantonsschule Obwalden nicht angeboten wird; 1) GDB 410.3 OGS 2012, 35
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