Verordnung des Innenministeriums über Zuständigkeiten nach der Verordnung über den Einsatz von Ersatzfahrzeugen im Werkverkehr Vom 25. März 1971
§ 1
Zuständige Behörde im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über den Einsatz von Ersatzfahrzeugen im Werkverkehr vom 20. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1781) ist die untere Verwaltungsbehörde.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Stuttgart, den 25. März 1971
In Vertretung
des Ministerialdirektors
Dr. Klickermann
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