Gesetz zur Neuordnung der Wirtschaftsförderung Vom 23. November 2004
Artikel 1 bis 4 (Änderungsanweisungen)
Artikel 5 Sicherstellung der Personalvertretung
Zum Personalrat beim Wirtschaftsministerium
treten bis zur nächsten Wahl vier zum Wirtschaftsministerium versetzte
Mitglieder aus den örtlichen Personalräten beim Landesgewerbeamt
Baden-Württemberg hinzu, die am 31. Dezember 2004 bei der Dienststelle
in Stuttgart und der Direktion Karlsruhe bestehen. Sie werden von den zum
Wirtschaftsministerium versetzten Mitgliedern dieser Personalräte gemeinsam
gewählt. Das lebensälteste Mitglied beruft zur Wahl ein.
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Die auf den Artikeln 3, 4 und
5 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können
auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung
geändert oder aufgehoben werden.
Artikel 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar
2005 in Kraft.
Das
vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
STUTTGART, den 23. November 2004
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
Teufel |
|
Müller |
Rech |
Dr. Schavan |
Prof. Dr. Frankenberg |
Prof. Dr. Goll |
Stratthaus |
Stächele |
Gönner |
Mappus |
Köberle |
|
Dr. Mehrländer |
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