Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Gebühren für die Ausgabe von Fahrtenschreiberkarten für digitale Fahrtenschreiber nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Vom 3. Februar 2017
§ 1
Die Verwaltungsgebühren der TÜV SÜD Auto Service GmbH sowie der DEKRA Automobil GmbH für die Antragsbearbeitung zur Erst-, Folge- und Ersatzausgabe von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten nach § 4a
des Fahrpersonalgesetzes, sowie für die Rückforderung ungültiger Werkstattkarten werden wie folgt festgesetzt:
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26,72 Euro, |
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26,05 Euro, |
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23,78 Euro, |
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28,82 Euro, |
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5,80 Euro. |
Zusätzlich zu diesen Gebühren können die Auslagen für Fremdleistungen Dritter sowie die nach gesetzlichen Bestimmungen auf die Gebührensätze und die Auslagen entfallende Mehrwertsteuer erhoben werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. März 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sozialministeriums über Gebühren für die Ausgabe von Kontrollgerätekarten für digitale Kontrollgeräte nach der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 vom 24. April 2007 (GBl. S. 242), die durch Artikel 159 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 83) geändert worden ist, außer Kraft.
STUTTGART, den 3. Februar 2017 |
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DR. HOFFMEISTER-KRAUT |
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